crispr-cas9 schrieb:Aber Du mußt zugeben, wenn ein positives K.-W.W.-Ergebnis heraus käme, die Pol-LG würde gut dastehen, ganz im Gegensatz zu nervigen Zweiflern like me ;-)
crispr-cas9 schrieb:Oder etwa doch nicht?
Nein, die Polizei kann hier nach 30 Jahren meiner Ansicht nach nicht mehr gut da stehen, wobei die heute im Dienst stehenden Polizisten ja nichts dafür können. Man hätte aber über den Mordfall Birgit Meier, auch zeitnah die Göhrde Morde aufklären können.
Und hier stellt sich mir die Frage, nach der Rolle der federführenden Ermittlungsbehörde, in der Zeit um 1989.
Und da bin ich ganz bei
@Opti-MistOpti-Mist schrieb am 11.08.2019:Klarer ausgedrückt: Es wäre ggf. für die neu gegründete Cold-Case-Unit nicht verkehrt, bei der neuen Betrachtung der Umstände und Fundstücke nicht nur „nach außen“ zu schauen, sondern auch mal den Blick in die eigene Ermittlungsbehörde schweifen zu lassen.
Das denke ich allerdings auch. Denn in der HAZ, vom 1.8. 1989 steht folgendes:
Polizei verstärkt Strefen in der Göhrde
"Die mysteriösen Leichenfunde geben der inzwischen auf 30 Beamte aufgestockten Mordkommission weiter zahllose Rätsel auf. Oberstaatsanwalt Ernst Liebeneiner sagte am Nachmittag sicher wissen wir nur, dass es sich um Morde und nicht um Selbstmorde handelt. Keinen Anhaltspunkt gibt es auch für ein Sexualverbrechen, obwohl das zuerst umgekommene Paar so gut wie nackt war."
Auch beim 2. Paarmord am weiblichen Opfer IW war die Bluse hoch geschoben und der BH zerrissen. Außerdem gab es zumindest in den Jahren 1984, einen grausamen Mord an einer Frau, Irma Busch in der Lucie, die laut AZXY sexuell missbraucht wurde und auch in einem Naturschutzgebiet unweit des Kellerbergs, auf ihren Mörder gestoßen sein muss. Dann noch ein weiteres, weibliches Opfer Elsbeth Meier im Jahr 1986, ermordet auch unweit des Kellerbergs in der Nähe von Jarlitz.
Wie kommt ein OSTA nun zu der Schlußfolgerung so früh, sexuelle Motive für die Doppelmorde auszuschliessen? Man weiß ja, dass ein Sexualverbrechen auch nicht zwingend mit einer durchgeführten Vergwaltigung enden muss, daher mutet es mehr als befremdlich an, dass sich ein OSTA hier sehr schnell, dazu entschloss, ein Sexualverbrechen auszuschliessen.
In der Folge hatte er damit eine Begründung in Sachen Göhrde, nicht gegen im Raum Lüneburg/ Lüchow- Dannenberg vorbestrafte Sexualstraftäter ermitteln zu müssen. Dazu hätte KWW gehört, da er bereits eine mehrjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzen musste.
crispr-cas9 schrieb:Und unter uns: Die lächerlichen paar Kröten für diese Untersuchung, die lobbyieren die Herren Püschel/Sielaff/staff bestimmt ganz easy aus irgendwelchen Portokassen. Daran wird's wohl eher nicht scheitern.
Nein, das ist ausgeschlossen, was und welche Untersuchungen ausgeführt werden, bestimmen auch hier immer noch die zustaändige Staatsanwaltschaft, bzw. muss es einen richterlichen Beschluss geben und nicht Herr Sielaff und Herr Püschel.
Ich finde es auch ungerechtfertigt, Herrn Sielaff oder Herrn Püschel als "Lobbyisten" zu titulieren. Wenn Deine Schwester von einem Perversen ermordet würde, den Ermittlunsgbehörden aber zahlreiche Pannen unterlaufen, wäre es Dir egal?
Man kann ihm wahrlich nicht vorwerfen, dass er nach Jahrzehnten seine verschwundene Schwester finden wollte und diese auch gefunden hat.
Es ist auch absolut ungerechtfertigt, einen renommierten Rechtsmediziner wie Klaus Püschel als "Lobbyisten" zu bezeichnen. Die sterblichen Überreste von Birgit M. wurden letztlich nicht von Herrn Püschel obduziert, sondern von einem Kollegen der MH Hannover. Ohnehin obduziert ein Rechtsmediziner auch niemals alleine, es ist immer mindestens ein Kollege dabei. Das ist rechtlich so vorgeschrieben. In Fällen wie den Göhrde Morden ist meist auch ein Ermittlungsbeamter bei der Obduktion zugegen.
Herr Püschel ist ganz bestimmt kein "Frauenversteher", der danach trachtet, Männer möglichst als Sexualstraftäter zu überführen, auch wenn diese unschuldig sind. Das gilt auch für KWW.
Hast Du Dich jemals intensiv mit dem Kachelmann Prozess beschäftigt? Dort war Püschel derjenige Gutachter, der nachgewiesen hat, dass sich das weibliche, vermeintliche Vergwaltigungsopfer seine Verletzungen selbst beigebracht hat. Das hat maßgeblich zum Freispruch und zur Rehabilitierung von Kachelmann beigetragen.