Die Göhrde-Morde
15.11.2013 um 03:28bb37 schrieb: "Für einen Gesamtkuraufenthalt ist dieser Zeitraum meiner Meinung nach zu lang."
Ja und nein.
Einerseits überschreiten viele Kuraufenthalte bzw. Anschlussheilbehandlungen zumeist vier Wochen nicht, andererseits kommt es in manchen Fällen durchaus vor, dass Ärzte eine Verlängerung empfehlen und die Krankenkassen diese bewilligen.
Zu meiner Zivildienstzeit (um die Jahrtausendwende) in einer Rehaklinik (größtenteils AHBs nach Rücken- und Knieoperationen, aber auch Rheuma-Akutfälle) waren dies immerhin geschätzte 30 - 40%. 8 Wochen und mehr waren aber die absolute Ausnahme, höchstens 5% der Fälle.
In dem Zusammenhang bin ich mir absolut sicher, dass die Ermittlungsbehörden Einsicht in die entsprechenden Patientenakten der Kliniken genommen haben und die wenigen dafür in Frage kommenden Fälle (im Raum Bad Bevensen, Winsen/Luhe), vielleicht 20 - 25 an der Zahl, entsprechend überprüft haben. Ohne die Indikationen der Kliniken im Einzelnen zu kennen, die sich ja im Laufe der Jahre zudem auch verändern können, sollte man nicht vernachlässigen, dass Menschen mit temporären körperlichen Beeinträchtigungen zu den entsprechenden Schleifbewegungen kaum im Stande gewesen sein dürften. Blieben also in erster Linie Patienten mit psychischen Beeinträchtigungen für das Raster übrig.
Diesbezüglich bin ich mir aber sicher, dass gerade diese Fälle überprüft wurden. Wie es in Kliniken für z.B. psychosomatische Erkrankungen aussieht, kann ich nicht beurteilen, in sonstigen Reha- und Kurkliniken darf man das Haus untertags, sofern man keine Behandlungstermine mehr hat, ohne Abmeldung verlassen. Solange man etwa ein Abendessen in einem Speisesaal einnimmt und nicht aufs Zimmer gebracht bekommt, fällt eine Abwesenheit nicht auf.
Hinsichtlich dessen, dass der Täter den auffälligen Wagen des zweiten Pärchens eine Woche genutzt hat, habe ich mir auch schon den Kopf zerbrochen. Interessant wäre einmal zu erfahren, auf wie vielen Zeugenaussagen diese Aussage der Polizei beruht. Wie an anderer Stelle schon geschrieben, ich kann mir diese Geschichte kaum vorstellen; wenn der Täter vor Ort wohnt, fällt es auf, sich eine Woche mit einem fremden Fahrzeug zu bewegen; wenn er weiter weg gewohnt haben sollte, macht es schon gar keinen Sinn. Noch dazu, da er jederzeit damit rechnen musste, dass der zweite Fall entdeckt würde und er sich somit unter Fahndungsbedingungen in dem gestohlenen Fahrzeug bewegen würde.
Die Geschichte mit der Annonce finde ich persönlich sehr spannend und durchaus eine Überlegung wert, wenngleich ich andererseits davon ausgehe, zumindest hoffe ich es, dass die Polizei damals bereits diesen Ansatz abgearbeitet hat.
Letztlich dreht sich die Frage des Motivs immer wieder irgendwo zwischen einem Irren/Psychopathen und einem berechnenden/eiskalten Lustmörder.
Ja und nein.
Einerseits überschreiten viele Kuraufenthalte bzw. Anschlussheilbehandlungen zumeist vier Wochen nicht, andererseits kommt es in manchen Fällen durchaus vor, dass Ärzte eine Verlängerung empfehlen und die Krankenkassen diese bewilligen.
Zu meiner Zivildienstzeit (um die Jahrtausendwende) in einer Rehaklinik (größtenteils AHBs nach Rücken- und Knieoperationen, aber auch Rheuma-Akutfälle) waren dies immerhin geschätzte 30 - 40%. 8 Wochen und mehr waren aber die absolute Ausnahme, höchstens 5% der Fälle.
In dem Zusammenhang bin ich mir absolut sicher, dass die Ermittlungsbehörden Einsicht in die entsprechenden Patientenakten der Kliniken genommen haben und die wenigen dafür in Frage kommenden Fälle (im Raum Bad Bevensen, Winsen/Luhe), vielleicht 20 - 25 an der Zahl, entsprechend überprüft haben. Ohne die Indikationen der Kliniken im Einzelnen zu kennen, die sich ja im Laufe der Jahre zudem auch verändern können, sollte man nicht vernachlässigen, dass Menschen mit temporären körperlichen Beeinträchtigungen zu den entsprechenden Schleifbewegungen kaum im Stande gewesen sein dürften. Blieben also in erster Linie Patienten mit psychischen Beeinträchtigungen für das Raster übrig.
Diesbezüglich bin ich mir aber sicher, dass gerade diese Fälle überprüft wurden. Wie es in Kliniken für z.B. psychosomatische Erkrankungen aussieht, kann ich nicht beurteilen, in sonstigen Reha- und Kurkliniken darf man das Haus untertags, sofern man keine Behandlungstermine mehr hat, ohne Abmeldung verlassen. Solange man etwa ein Abendessen in einem Speisesaal einnimmt und nicht aufs Zimmer gebracht bekommt, fällt eine Abwesenheit nicht auf.
Hinsichtlich dessen, dass der Täter den auffälligen Wagen des zweiten Pärchens eine Woche genutzt hat, habe ich mir auch schon den Kopf zerbrochen. Interessant wäre einmal zu erfahren, auf wie vielen Zeugenaussagen diese Aussage der Polizei beruht. Wie an anderer Stelle schon geschrieben, ich kann mir diese Geschichte kaum vorstellen; wenn der Täter vor Ort wohnt, fällt es auf, sich eine Woche mit einem fremden Fahrzeug zu bewegen; wenn er weiter weg gewohnt haben sollte, macht es schon gar keinen Sinn. Noch dazu, da er jederzeit damit rechnen musste, dass der zweite Fall entdeckt würde und er sich somit unter Fahndungsbedingungen in dem gestohlenen Fahrzeug bewegen würde.
Die Geschichte mit der Annonce finde ich persönlich sehr spannend und durchaus eine Überlegung wert, wenngleich ich andererseits davon ausgehe, zumindest hoffe ich es, dass die Polizei damals bereits diesen Ansatz abgearbeitet hat.
Letztlich dreht sich die Frage des Motivs immer wieder irgendwo zwischen einem Irren/Psychopathen und einem berechnenden/eiskalten Lustmörder.