Die Göhrde-Morde
11.04.2014 um 22:44Guten Abend, zusammen,
vielen Dank, @evoluzzer für Deinen Hinweis auf das eingeschränkte Sammelrecht in Wäldern, das war mir auch noch nicht bekannt.
@Lady_Amalthea:
Wenn die Beerensammler nichts mit dem Verbrechen zu tun haben sollten, so wäre eine Erklärung für ihr Verhalten sicherlich eine wie auch immer ausgelöste Angst vor staatlichen Institutionen - die wir mangels belastbarer Informationen nicht deuten können.
Oder die Beerensammler waren sich eines Vergehens z.B. gegen das örtliche Forstgesetz bewusst bzw. es reifte in Ihnen diese Überlegungen, als sie anfangs am Forsthaus ankamen.
Die Begründung für ihr von uns nicht einfach nachvollziehbares Verhalten, was wir hier geschildert bekommen haben, könnte die sichere Entsorgung eines "Ernteüberschusses" gewesen sein.
Vielleicht haben sie wirklich kommerziell Beeren gesammelt (oder andere Waldfrüchte). Daher haben sie zunächst ihre Tagesausbeute verschwinden lassen und im Zuge dessen überkam sie die Befürchtung, dass ihre Aussagen das Interesse der Ermittlungsbehörden an ihrem Heim (und Lager) erwecken könnte. Also mussten sie zu Hause auch noch ein wenig aufräumen.
Anschließend gingen sie zum Förster, um ihren Fund zu melden. Den direkten Kontakt zur Polizei hätten sie unbewusst vermieden.
Damit würden der/die Sammler als Täter ausfallen.
In diesem Zusammenhang verweise ich kurz noch einmal auf meinen Beitrag vom 26.03.2014 auf S. 159 dieses Threads, und zwar zunächst auf Punkt 1.: Wir wissen nicht alles, was die Polizei weiß. Sollte genau dieser Verdacht über die Sammler und ihr Verhalten aufgekommen sein, so hätte die Staatsanwaltschaft das zeitnah nie veröffentlichen dürfen, nicht einmal eine Andeutung wäre möglich gewesen. Denn sie hätte die Beerensammler zivil- oder sogar strafrechtlich verfolgen müssen, auch wenn das Vergehen gar nichts mit dem Mord zu tun gehabt hätte. Die Verfolgungspflicht in dem einen Fall schließt das Veröffentlichungsrecht in dem anderen aus.
Das würde dann auch die fehlende Kooperationsbereitschaft der Sammler mit der Polizei erklären. Sie wollten kein weiteres Risiko eingehen.
Ich weiß nicht, ob man heute nach der Verjährung dieses veröffentlichen dürfte, hilfreich wäre es jedoch, um die Ermittlungen zu entlasten.
Trotzdem gebe ich zu, dass eine solche Häufung der Zufälle, wie sie @bura richtig darstellt, mich auch zum Lotteriespiel an diesem Tage verleitet hätte.
Daher komme ich auch noch einmal auf Punkt 5. meines Beitrags vom 26.03. zurück: Verbindung des Täters zu Ermittlungsbehörden. Der Täter war zusammen mit den Ermittlern vor Ort - sei es als Beamter, sei es als Bestatter, sei es als Pressemensch - und hat in einer unbeobachteten Stunde seinen Trieb nicht mehr kontrollieren können.
In diesem Zusammenhang finde die Theorie wieder reizvoll, dass die Polizei bestimmte, namentlich bekannte Personen im Geheimen verdächtigt hat, aus juristischen Gründen aber keine Handhabe hatte, Ermittlungen gegen diese anzustrengen.
Diesen Gedanken würde ich gerne auch noch gemeinsam weiterdenken.
In diesem Sinne,
A.
vielen Dank, @evoluzzer für Deinen Hinweis auf das eingeschränkte Sammelrecht in Wäldern, das war mir auch noch nicht bekannt.
@Lady_Amalthea:
Wenn die Beerensammler nichts mit dem Verbrechen zu tun haben sollten, so wäre eine Erklärung für ihr Verhalten sicherlich eine wie auch immer ausgelöste Angst vor staatlichen Institutionen - die wir mangels belastbarer Informationen nicht deuten können.
Oder die Beerensammler waren sich eines Vergehens z.B. gegen das örtliche Forstgesetz bewusst bzw. es reifte in Ihnen diese Überlegungen, als sie anfangs am Forsthaus ankamen.
Die Begründung für ihr von uns nicht einfach nachvollziehbares Verhalten, was wir hier geschildert bekommen haben, könnte die sichere Entsorgung eines "Ernteüberschusses" gewesen sein.
Vielleicht haben sie wirklich kommerziell Beeren gesammelt (oder andere Waldfrüchte). Daher haben sie zunächst ihre Tagesausbeute verschwinden lassen und im Zuge dessen überkam sie die Befürchtung, dass ihre Aussagen das Interesse der Ermittlungsbehörden an ihrem Heim (und Lager) erwecken könnte. Also mussten sie zu Hause auch noch ein wenig aufräumen.
Anschließend gingen sie zum Förster, um ihren Fund zu melden. Den direkten Kontakt zur Polizei hätten sie unbewusst vermieden.
Damit würden der/die Sammler als Täter ausfallen.
In diesem Zusammenhang verweise ich kurz noch einmal auf meinen Beitrag vom 26.03.2014 auf S. 159 dieses Threads, und zwar zunächst auf Punkt 1.: Wir wissen nicht alles, was die Polizei weiß. Sollte genau dieser Verdacht über die Sammler und ihr Verhalten aufgekommen sein, so hätte die Staatsanwaltschaft das zeitnah nie veröffentlichen dürfen, nicht einmal eine Andeutung wäre möglich gewesen. Denn sie hätte die Beerensammler zivil- oder sogar strafrechtlich verfolgen müssen, auch wenn das Vergehen gar nichts mit dem Mord zu tun gehabt hätte. Die Verfolgungspflicht in dem einen Fall schließt das Veröffentlichungsrecht in dem anderen aus.
Das würde dann auch die fehlende Kooperationsbereitschaft der Sammler mit der Polizei erklären. Sie wollten kein weiteres Risiko eingehen.
Ich weiß nicht, ob man heute nach der Verjährung dieses veröffentlichen dürfte, hilfreich wäre es jedoch, um die Ermittlungen zu entlasten.
Trotzdem gebe ich zu, dass eine solche Häufung der Zufälle, wie sie @bura richtig darstellt, mich auch zum Lotteriespiel an diesem Tage verleitet hätte.
Daher komme ich auch noch einmal auf Punkt 5. meines Beitrags vom 26.03. zurück: Verbindung des Täters zu Ermittlungsbehörden. Der Täter war zusammen mit den Ermittlern vor Ort - sei es als Beamter, sei es als Bestatter, sei es als Pressemensch - und hat in einer unbeobachteten Stunde seinen Trieb nicht mehr kontrollieren können.
In diesem Zusammenhang finde die Theorie wieder reizvoll, dass die Polizei bestimmte, namentlich bekannte Personen im Geheimen verdächtigt hat, aus juristischen Gründen aber keine Handhabe hatte, Ermittlungen gegen diese anzustrengen.
Diesen Gedanken würde ich gerne auch noch gemeinsam weiterdenken.
In diesem Sinne,
A.