Debbie Milke - unschuldig im Todestrakt?
24.03.2014 um 11:23@justicia
Hmm, ich denke mal, in die Zukunft blicken kann azfrankie auch nicht. ;-) Was passieren kann ist, dass das Berufungsgericht Saldate das Aussageverweigerungsrecht nach dem fünften Zusatzartikel zur US-Verfassung verweigert. Er müsste demnach bei Fortführung des Prozesses vor Richterin Mroz aussagen. Ob er dies aber dann tatsächlich tut, ist damit noch keinesfalls gesagt. Es bestünde ebenso gut die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern. Es würde sich in diesem Fall um Missachtung des Gerichtes handeln, die Frau Mroz zum Beispiel mit der Anordnung von Beugehaft (imprisonment for contempt of court) beantworten könnte.
Festzuhalten bleibt, dass eine Entscheidung des Berufungsgerichtes gegen Saldate für ihn mit großer Wahrscheinlichkeit ein Strafverfahren zur Folge haben wird:
1. Er wiederholt seine Aussage, dass Debbie ihm gegenüber gestanden habe => Gemäß Urteil des neunten Bundesberufungsgerichtes begeht er einen Meineid
2. Er sagt aus, im damaligen Prozess gegen Debbie gelogen zu haben => Verfahren gegen ihn wg. Falschaussage bzw. Falschbeschuldigung
3. Er verweigert die Aussage => Beugehaft, weitere Strafandrohung
Unabhängig von den Folgen für Saldate zählt im Prozess gegen Debbie nur, ob es eine Aussage geben wird oder nicht. Eine Aussage wie unter 1) wäre für Debbie dabei zweifelsohne die schlechteste Lösung, weil dies letztendlich tatsächlich zu einem neuen Prozess 2015 führen könnte. Dem gegenüber sind die Fälle 2) und 3) hingegen für Debbie sicherlich nicht unvorteilhaft.
LG, Jörg
Hmm, ich denke mal, in die Zukunft blicken kann azfrankie auch nicht. ;-) Was passieren kann ist, dass das Berufungsgericht Saldate das Aussageverweigerungsrecht nach dem fünften Zusatzartikel zur US-Verfassung verweigert. Er müsste demnach bei Fortführung des Prozesses vor Richterin Mroz aussagen. Ob er dies aber dann tatsächlich tut, ist damit noch keinesfalls gesagt. Es bestünde ebenso gut die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern. Es würde sich in diesem Fall um Missachtung des Gerichtes handeln, die Frau Mroz zum Beispiel mit der Anordnung von Beugehaft (imprisonment for contempt of court) beantworten könnte.
Festzuhalten bleibt, dass eine Entscheidung des Berufungsgerichtes gegen Saldate für ihn mit großer Wahrscheinlichkeit ein Strafverfahren zur Folge haben wird:
1. Er wiederholt seine Aussage, dass Debbie ihm gegenüber gestanden habe => Gemäß Urteil des neunten Bundesberufungsgerichtes begeht er einen Meineid
2. Er sagt aus, im damaligen Prozess gegen Debbie gelogen zu haben => Verfahren gegen ihn wg. Falschaussage bzw. Falschbeschuldigung
3. Er verweigert die Aussage => Beugehaft, weitere Strafandrohung
Unabhängig von den Folgen für Saldate zählt im Prozess gegen Debbie nur, ob es eine Aussage geben wird oder nicht. Eine Aussage wie unter 1) wäre für Debbie dabei zweifelsohne die schlechteste Lösung, weil dies letztendlich tatsächlich zu einem neuen Prozess 2015 führen könnte. Dem gegenüber sind die Fälle 2) und 3) hingegen für Debbie sicherlich nicht unvorteilhaft.
LG, Jörg