Der "Vermisstenfall" Maike Thiel
08.08.2014 um 14:04@diegraefin
@HerkulesPorrez
Ich stimme zu, der Fall ist nach so langer Zeit ohne Leiche und objektive Tatspuren nicht unproblematisch. Interessant waere es zu wissen, woe beiden Ex-Freundinnen befragt wurden, ob man die Aussage der jeweils andeten vorgehalten hat u.a. Sollten die beiden von sich aus dieselbe Geschichte erzaehlt haben wuerde ich die Beweislage insgesamt fuer ausreichend halten. Das Maike spaeter gesehen worden sein soll halte ich dann nicht fuer so relevant. Da gab es doch mal die Entfuehrung eines Maedchen bei beim nachweisluch eine halbe Stadt mit Leuten die sie kennen gesehen haben wollen, was falsch war.
Mit der Frage der Reifeverzoegerungen steht dem Gericht ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Ich hatte es so verstanden, dass der Angeklagte die Beziehung mit Maike wollte, aber insofern unter der Fuchtel seiner Mutter stand. Letztlich duerfte aber auch die Arbeitstaetigkeit zur Begruendung ausreichen.
Ehrlich gesagt, wenn man mich wegen Mordes verurteilen wuerde, wuerde ich auch Revision einlegen. Man hat doch nichts zu verlieren und kann nur gewinnen. Zudem: Wenn ich mich als unschuldig gegenueber der Familirle u.a. darstellen moechte wuerde es ja auch komisch aussehen, wenn man das Urteil so einfach annehmen wuerde. Und auf einen Fehler in der Urteilsbegruendung kann man immer hoffen...
@HerkulesPorrez
Ich stimme zu, der Fall ist nach so langer Zeit ohne Leiche und objektive Tatspuren nicht unproblematisch. Interessant waere es zu wissen, woe beiden Ex-Freundinnen befragt wurden, ob man die Aussage der jeweils andeten vorgehalten hat u.a. Sollten die beiden von sich aus dieselbe Geschichte erzaehlt haben wuerde ich die Beweislage insgesamt fuer ausreichend halten. Das Maike spaeter gesehen worden sein soll halte ich dann nicht fuer so relevant. Da gab es doch mal die Entfuehrung eines Maedchen bei beim nachweisluch eine halbe Stadt mit Leuten die sie kennen gesehen haben wollen, was falsch war.
Mit der Frage der Reifeverzoegerungen steht dem Gericht ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Ich hatte es so verstanden, dass der Angeklagte die Beziehung mit Maike wollte, aber insofern unter der Fuchtel seiner Mutter stand. Letztlich duerfte aber auch die Arbeitstaetigkeit zur Begruendung ausreichen.
Ehrlich gesagt, wenn man mich wegen Mordes verurteilen wuerde, wuerde ich auch Revision einlegen. Man hat doch nichts zu verlieren und kann nur gewinnen. Zudem: Wenn ich mich als unschuldig gegenueber der Familirle u.a. darstellen moechte wuerde es ja auch komisch aussehen, wenn man das Urteil so einfach annehmen wuerde. Und auf einen Fehler in der Urteilsbegruendung kann man immer hoffen...