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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

765 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisstenfall, Maike Thiel, Mord Schwangere ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:38
Ich dachte du kennst dich mit Gestzen aus? Ist das Urteil denn schon rechtskräftig?


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:40
@Fontäne20033
Und weil ich mich mit Gesetzen auskenne, weiß ich, dass ich sie MÖRDER nennen kann. Du hingegen bewegst dich auf strafrechtlich recht dünnem Eis- ganz abgesehen davon, wie menschlich daneben man deine hier geäußerten Ansichten und Beschuldigungen finden mag.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:42
Man sollte - solche Verdächtigungen einfach lassen .
Nur weil man , mit irgendwas nicht zufrieden ist .
Da kommt es mir , einfach hoch !!


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:42
Ich vertrete meine Meinung genau wie du auch.

@SilentPain86
Ja aber das ist doch ein Forum um darüber zu reden oder irre ich mich??


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:43
Bist du nur zum Provozieren hier @Fontäne20033 ? Falls du es noch immer nicht verstanden hast: Eine hochschwangere Frau ist verschwunden, ermordet von Leuten, denen sie vertraut hat. Hör endlich auf, hier die Angehörigen des Opfers zu beschuldigen, nur weil dir das Urteil nicht passt. Und unterlasse es, deine Anschuldigungen als Diskussion zu verkaufen. Deine Intention ist hier längst durchschaut. Du bist zum Stänkern hier, nicht zum Diskutieren.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:44
@Fontäne20033
Dann les mal die Regeln für den Krimibereich!


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:44
Sorry aber das werde ich nicht tun. Die Frau ist verschwunden. mehr gibts eigentlich nicht zu sagen.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:44
Ja , aber einfach mal wilde Verdächtigungen loszulassen .. Naja .. dünnes Eis .. Ich sage nur Verleumdung .

Man sollte schon aufpassen , was man schreibt . Man ist nicht anonym im Internet .


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:46
@Schnaki
Hast du ein link für mich? Finde es nicht gleich. Falls es falsch war meine Meinung so zu äußern tuts mir natürlich leid. Aber noch bevor ein Urteil gefällt wurde, wurde genauso gegen den Angeklagten vorgegangen...


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:47
Ok ich habs und lese mal


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:50
Meinungsfreiheit
Sie dürfen hier selbstverständlich Ihre Meinung frei äußern, auch wenn sie vielleicht nicht immer mit den Ansichten der Administratoren übereinstimmt. Die Meinungsfreiheit hat jedoch auch ihre Grenzen: rassistische, menschenverachtende oder gewaltverherrlichende Formulierungen dulden wir ebensowenig wie pornographische und beleidigende Beiträge sowie jede Art von Extremismus. Auch die Relativierung von Gewalttaten sowie Verbrechen jeder Art werden selbstverständlich nicht geduldet. Ebenso wenig Beiträge, die im Sinne des §130 StGb unter Volksverhetzung fallen. Dazu gehört unter anderem auch, das Leugnen und Relativieren des Holocaustes. Derartige Themen werden sofort gelöscht, und die Moderatoren behalten sich vor, den entsprechenden Nutzer ohne Ankündigung zu sperren oder zu löschen.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:57
@Fontäne20033

Das sind die allgemeinen Regeln, für den Verbrechensbereich gelten erweiterte Regeln .


ie Rubrik Kriminalfälle umfasst Diskussionen über historische und aktuelle Kriminalfälle. Hier können Informationen zusammengetragen und eigene Theorien aufgestellt werden.

Schwerpunkte dieser Rubrik sind sicher Mord- und Vermisstenfälle, wobei sich vor allem die Diskussionen zu ungelösten Kriminalfällen besondere Beliebtheit erfreuen.

In Zeiten des Internets ist eine zeitnahe und überregionale Berichterstattung Normalität, was gerade für diese Rubrik die Gelegenheit bietet, auch aktuelle Fälle zu begleiten und die verfügbaren Informationen mit Gleichgesinnten zu teilen. Dabei kommt es sogar vor, dass die Diskussionen einen Fall von der ersten Berichterstattung über die Ermittlungsfortschritte bis hin zur Anklage und dem Gerichtsurteil begleiten.

Dass hierbei strengere Maßstäbe angesetzt werden müssen als beispielsweise im Unterhaltungsbereich, ist logisch, allein um die Persönlichkeitsrechte Betroffener zu wahren und um Vorverurteilungen zu vermeiden. Hierzu hat die Verwaltung am 28.04.2013 die allgemeingültigen Regeln nochmals für die Rubrik Kriminalfälle präzisiert, also bitte beachtet die nachstehenden Bemerkungen.


WICHTIG!!!

Zukünftig werden Threads in der Krimi-Sparte kritischer beurteilt werden und die Sanktionen werden entsprechend drastischer ausfallen. Im Besonderen werden

Beschuldigungen anderer User

Nennung von Klarnamen von Usern, insbesondere in Verbindung mit Beschuldigungen

Veröffentlichung von privaten Unterlagen, Bildmaterialen und dergleichen ohne Zustimmung des Eigentümers bzw. der abgebildeten Personen

Verdächtigungen in Richtung der Angehörigen


Wilde Spekulationen ohne dafür sprechende Indizien und Anhaltspunkte

Generalverdächtigungen bestimmter Berufsgruppen oder Unternehmen

angebliche Insiderinformationen ohne Belege, die zu oben genannten Spekulationen animieren

geschmacklose Scherze und Verhöhnungen


ansatzlos mit Sperren geahndet.

Wir erwarten von Euch, daß Ihr Euch bei jedem Beitrag bewusst seid, daß es sich hier nicht um irgendein Mysterythema handelt, sondern um einen realen Fall mit realen Personen, deren Angehörige und Freunde durchaus vom hier Geschriebenen erfahren können. Darüberhinaus darf auch davon ausgegangen werden, daß die Ermittlungsbehörden ebenfalls Kenntnis von diesen Threads haben und darin ausgesprochene falsche Beschuldigungen führen ggf. zu Ermittlungen, die von uns selbstverständlich unterstützt werden.

Allmystery-Wiki: Über Kriminalfälle


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 16:58
@Fontäne20033
Es gibt spezielle für diese Rubrik ... Bin mit dem Handy unterwegs ....kann leider nicht gucken ... Du hast die Forenregeln!


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 17:00
@BigMäc
Danke!!


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 17:09
@HektorP.

Sie scheinen sich in Sachen Rechtsstaat nicht wirklich auszukennen. Erst ein rechtskräftiges Urteil stellt die Schuld fest. Vorher gilt die Unschuldsvermutung.

Ein rechtskräftiges Urteil liegt erst dann vor, wenn der BGH den Schuldspruch bestätigt.

Sie sollten sich hier mal selber schlau machen, ehe Sie andere zurechtweisen. Stichwort: Unschuldsvermutung.

Solange die Unschuldvermutung noch wirksam ist, ist es kritisch jemanden als Mörder zu bezeichen. Im ungünstigsten Fall müsste man sich dann in einem Verfahren wegen übler Nachrede verantworten. Sollte der BGH das Urteil aufheben und das Verfahren endet mit einem Freispruch hätte man dann u.U. ein Problem. Denn üble Nachrede liegt solange vor, solange man den Nachweis des Mordes nicht erbringen kann. Bestätigt der BGH das Urteil hätte man gerade nochmal Glück gehabt.

Natürlich führt das nicht immer zu einer Anklage, nicht selten wird so etwas eingestellt, der Weg einer Zivilklage besteht dann immer noch.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 17:17
So ein Quatsch. Das Urteil erreicht auch Rechtskraft, wenn innerhalb 1 Woche keine Seite Rechtsmittel (hier: Revision) einlegt.
Dazu braucht es dann kein BGH.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 17:22
Ich entschuldige mich hiermit Angehörige verdächtigt zu haben. Ich wusste es nicht und hätte die regeln vorher lesen sollen.

Andererseits kann ich Theorie n aufstellen. Und das tat ich.

Bin nur erschrocken wie leichtgläubig manche sind, und deshalb impulsiv geworden.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 17:41
Zitat von FraumitHutFraumitHut schrieb:So ein Quatsch. Das Urteil erreicht auch Rechtskraft, wenn innerhalb 1 Woche keine Seite Rechtsmittel (hier: Revision) einlegt.
Das ist natürlich richtig. dann darf man aber erst frühestens in einer Woche jemanden als Mörder bezeichnen. Von einem Gang zum BGH gehe ich in diesem Verfahren natürlich aus.

Aber wenn man so genau sein will: Man muss nicht nur innerhalb 1 Woche Revision einlegen, man muss sie dann natürlich auch noch innerhalb eines Monats nach der Zustellung des begründeten Urteils begründen. Wird einer dieser Termine nicht eingehalten, kann man u.U. Einsetzung in den vorherigen Stand erreichen.

Aber ich glaube so genau wollte es hier niemand wirklich wissen, eine Revision wird sicherlich eingelegt, daher war Ihr Einwand kaum sachdienlich.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 17:59
Es wäre sehr merkwürdig wenn hier auf die Revision verzichtet werden würde.
Es muss nur erst einmal bei Gericht angekündigt werden. Dazu ist eine Woche Zeit.
Die eigentliche Begründung kann dann geschrieben werden wenn das schriftliche
Urteil vorliegen wird. Und das kann noch dauern.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 17:59
Bevor man hier andere zurechtstutzt, sollte man sich an die eigene Nase fassen. Hier wurden übelste Verdächtigungen ausgesprochen. Möchte man die jetzt kaschieren, indem man andere beschmutzt? Es gibt im Recht keine Schwebezustände, so ein Blödsinn. "Gerade noch mal Glück gehabt, wenn der BGH so und so urteilt". :D Wenn die Zeitungen "Mörder" titeln am Tag des Urteils, werde auch ich mich dazu hinreißen lassen dürfen, erst recht, weil ich diese zitiert habe.


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