Fontäne20033 schrieb:Warum dieser sinneswandel?
Nein, es gibt bei mir keinen Sinneswandel. Hier sind mehrere Personen angeklagt und nur eine recht unzuverlässige Zeugin hat mehrere Personen in den Fall reingezogen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwie die Angeklagten etwas damit zu tun haben könnten, habe ich nie bestritten. Das Problem ist eben, wer - wenn überhaupt - im Einzelnen darin verwickelt war.
Die Verteidigung hat im Plädoyer behauptet, dass die Zeugin nur bröckchenweise wohl von Vernehmung zu Vernehmung angeblich mehr Details sagen konnte. Das ist schon ungewöhnlich und kann - gerade bei psychisch labilen Menschen - durchaus auf eine (nicht gewollte) Beeinflussung zurückzuführen sein.
Dann gibt es einen schweren Widerspruch in ihrer Aussage und das Einzige was die Aussage verifizieren könnte, wäre die Bisswunde, welche höchstwahrscheinlich auch nicht gibt (andernfalls hätte die Verteidigung kaum weitere Untersuchungen beantragt, denn jede weiter würde andernfalls die Gefahr der Entdeckung beinhalten).
Vor einem solchen Hintergrund - wenn das Gericht das Urteil diese Zeugenaussage zugrunde legen will – wäre es aus meiner Sicht erforderlich, ein Gutachten eines neutralen Psychiaters einzuholen, der wirklich die psychischen Probleme im Bezug der Zeugenaussage beurteilen sollte. Sicherlich können solche Gutachten auch fehlerhaft sein, wie der Fall Peggy Knobloch jüngst gezeigt hat, aber hier nur die Psychotherapeutin zu befragen, die letztendlich zur Patienten nicht mehr die notwendige Neutralität mehr hat, ist aus meiner Sicht gerade vor dem Hintergrund der Widersprüchlichkeit und der Nichtverifizierbarkeit einfach zu wenig. Das Gericht dürfte hier in Wirklichkeit keinerlei Expertise haben, dies – vor dem Hintergrund der psychischen Störung - zu beurteilen.
Hinzu kommen dann eben auch die oben schon aufgezeichneten Widersprüchlichkeiten im Urteil bzgl. der Frage der Anwendung des Jugendstrafrechts. Auch wenn das Verfahren lange gedauert hat, hat es aber wesentliche Dinge aus meiner Sicht nicht ausreichend hinterfragt, obgleich es dazu von Amts wegen verpflichtet wäre.
Dann gibt es da die Aktion, die Angeklagten zu inhaftieren, nachdem der Sohn den einen Verhandlungstag hat platzen lassen. Eine Inhaftierung von beiden Angeklagten, obgleich sich allenfalls nur der eine etwas hat zuschulden kommen lassen, lässt eben gewisse Zweifel an die Neutralität des Gerichtes aufkommen. Das OLG hat ganz klar gesagt, dass es keine neuen Gründe gegeben hatte, die beiden zu inhaftieren. Bleibt letztendlich ein rein auf Emotionen begründete Inhaftierung, was für mich dann doch eine Befangenheit des Gerichts deutlich gezeigt hat.
Sollte das Gericht auf Grund dieser umstrittenen Zeugenaussage zum Urteil gekommen sein, halte ich es für falsch, da nicht ausreichend begründet. Das bedeutet natürlich nicht, dass ich annehme, dass die Angeklagten unschuldig sind, dass weiß ich nicht und darüber will ich hier letztendlich auch nicht spekulieren.