Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

765 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisstenfall, Maike Thiel, Mord Schwangere ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 18:20
Weiß jemand die Begründung, weshalb genau man nun auch beim Verurteilten Erwachsenenstrafrecht angewandt hat und nicht -wie von der StA gefordert- Jugendrecht? Das würde mich wirklich interessieren.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 18:38
Zitat von HektorP.HektorP. schrieb:Bevor man hier andere zurechtstutzt, sollte man sich an die eigene Nase fassen. Hier wurden übelste Verdächtigungen ausgesprochen. Möchte man die jetzt kaschieren, indem man andere beschmutzt? Es gibt im Recht keine Schwebezustände, so ein Blödsinn. "Gerade noch mal Glück gehabt, wenn der BGH so und so urteilt". :D Wenn die Zeitungen "Mörder" titeln am Tag des Urteils, werde auch ich mich dazu hinreißen lassen dürfen, erst recht, weil ich diese zitiert habe.
Ich glaube von mit haben Sie in keiner Weise Verdächtigungen anderer Menschen gelesen.
Haben Sie die Zeitungen wirklich gelesen, ich glaube dort wird niemals gesagt der her SoundSo ist ein Mörder. Da wird doch deutlich differenzierter geschrieben, selbst in der Bild, da sollten Sie doch mal nachlesen.

Natürlich gibt es Schwebezustände, daher sind die Angeklagten nach wie vor unter Auflagen auf freiem Fuß, die Unschuldvermutung gilt nach wie vor.

Haben Sie sich in Sachen Unschuldsvermutung inzwischen wirklich kundig gemacht, die Wikipedia ist eine der ersten Möglichkeiten?


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 18:53
@HektorP.
Die Anwendung des Jugendstrafrechts mit der Höchststrafe von zehn Jahren lehnte das Gericht in seinem Fall ab. Es sei zwar schwierig, nach so langer Zeit etwaige Reifeverzögerungen bei dem damals 18-Jährigen festzustellen. Jedoch habe er vor Gericht geschwiegen und beim Mordmerkmal „Habgier“ bleibe kein Raum für Jugendstrafrecht, erklärte Wegner.

http://www.focus.de/regional/brandenburg/prozesse-zweimal-lebenslange-haft-fuer-mord-ohne-leiche_id_3978434.html


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 19:08
"Jedoch habe er vor Gericht geschwiegen"
Hier verwendet er das Recht dies zutun gegen den Angeklagten.

" beim Mordmerkmal „Habgier“ bleibe kein Raum für Jugendstrafrecht, erklärte Wegner."
Wo hat er denn das her?

Sehe das der BGH hier wirklich was zutun bekommt.


1x zitiertmelden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 20:21
@Fontäne20033
Oha. Das ist jetzt allerdings was, was dem BGH evtl. nicht so gut gefallen könnte. Sein Schweigen hat hier also eine negative Konsequenz, unterstellt, der Zeitungsartikel stimmt so. Und weshalb jetzt beim MM Habgier kein Platz für Jugendstrafrecht bleibt, ist mir gänzlich schleierhaft. Da bin ich jetzt wirklich gespannt.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.07.2014 um 21:49
Die 61-Jährige und ihr Sohn bleiben nach dem Urteil weiter auf freien Fuß?
Wieso das denn? Verstehe ich nicht.Es könnte doch jemand auf dumme Gedanken kommen ,die beiden müssen doch auch vor Angriffe geschützt werden.
Zu lebenslänglich verurteilt und noch frei rumlaufen finde ich krass.Sie könnten sich auch absetzen.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

10.07.2014 um 06:58
"Das Gericht hielt die Haftverschonung aufrecht" heißt es in dem Artikel (gepostet gestern 18:53 von Fontäne20033).
Das würde bedeuten, dass die beiden auch während der Verhandlungzeit nicht in Haft waren (sonst hieße es jetzt Haftaussetzung). Leider stand in dem Artikel nicht, welcher Grund nach Strafprozeßordnung für die Haftverschonung vor liegt.

Die Strafvollstreckung kann nach § 455 StPO aufgeschoben oder unterbrochen werden, wenn der Verurteilte z.B. geisteskrank oder lebensbedrohend erkrankt ist. Siehe dazu auch

http://dejure.org/gesetze/StPO/455.html

Andere Gründe fallen mir im Moment nicht ein. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

10.07.2014 um 07:01
Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz.

http://dejure.org/gesetze/StPO/456.html

"Auf Antrag des Verurteilten kann die Vollstreckung aufgeschoben werden, sofern durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen."

Das wäre dann für maximal 4 Monate.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

10.07.2014 um 08:36
Dann müssten die beiden Gesetze bzw. die Gründe auf beide Personen zutreffen. Mutter und Sohn. Mir leuchtet, ohne die Hintergründe zu wissen, die Haftverschonung für beide Personen nicht ein. Der Sohn gründete eine Familie und ging arbeiten. So Geisteskrank kann er nicht sein.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

15.07.2014 um 22:56
Jugendstrafrecht abgelehnt? Finde ich nicht ok.

Aber mir macht ein solches Urteil generell Bauchschmerzen. Keine Leiche, keine Beweise. Nur zwei Zeugen, die etwas Gehörtes weitergeben.

Für mich reicht so etwas nicht für ein Urteil. So schwer es mir auch fällt, dass dann so eine Tat ungesühnt bleiben könnte.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

16.07.2014 um 10:15
@Katinka1971

Es sind nicht nur die zwei Zeugen. Hier gibt es auch wohl mehrere unklare Überweisungen vom Konto des Freundes und die Sichtung des Freundes vor der Klinik.

Hier wurde jedoch über mehrere Menschen geurteilt und dafür bleibt dann letztendlich nur die umstrittene Zeugenaussage übrig und das wäre aus meiner Sicht einfach zu wenig.

Ich persönlich halte das Urteil auch gerade bzgl. der Frage der Anwendung des Jugendrechts für widersprüchlich. Da behauptet das Gericht, dass die Mutter den Mord letztendlich angestiftet haben soll. Hier liegt dann aber direkt ein Grund vor, der abzuhandeln wäre, ob jemand der in diesem Alter gefestigt gewesen wäre, dieser Anstiftung nicht nachgegangen wäre. Hier wäre eine Beschäftigung gerade mit dieser u. U. zu Tage tretenden Abhängigkeit von der Mutter – sollte das wirklich so vorgefallen sein, wie das Gericht behauptet – eher zwingend gewesen.

Mir macht dieses Urteil daher ebenfalls arge Bauchschmerzen, wollte das Gericht die Angeklagten vielleicht nicht freisprechen, weil dann auch nach einem Leichenfund diese für immer nicht mehr belangbar sind? Ich befürchte, dass ein solcher Konflikt nicht selten bewirkt, dass die Hemmschwellen eines Gerichts – gerade wenn eine Leiche fehlt – für einen Freispruch dann einfach zu hoch angesetzt wird.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

16.07.2014 um 22:28
@JosefK1914
Warum dieser sinneswandel?


1x zitiertmelden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

16.07.2014 um 22:30
Maike-Thiel-Prozess: Mutter und Sohn legen Revision ein
Neuruppin (dpa) Das Verschwinden einer hochschwangeren Jugendlichen aus Leegebruch (Oberhavel) wird die Justiz weiter beschäftigen. Nach ihrer Verurteilung zu lebenslangen Haftstrafen haben eine 61-Jährige und ihr Sohn (35) Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Neuruppin am Mittwoch mitteilte.
Maike Thiel im Jahr 1997

Maike Thiel im Jahr 1997

© DPA
Das Gericht hatte die Mutter vor einer Woche wegen Anstiftung zum Mord verurteilt, den Sohn wegen Mordes. Nach Überzeugung der Richter wollte die Frau verhindern, dass ihr Sohn Unterhalt für das Kind zahlen muss. Die Beschuldigten blieben auch nach dem Urteil auf freiem Fuß. Das Gericht erhielt die Haftverschonung aufrecht.
Der als "Mord ohne Leiche" bekanntgewordene Fall stellte die Richter vor eine besondere Herausforderung. Bis heute ist die Leiche des Opfers verschwunden. Nach rund 14 Monaten Verhandlung waren die Juristen jedoch von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Angesichts der langen Prozessdauer hat das Gericht nach Angaben des Sprechers nun drei Monate Zeit, um sein Urteil schriftlich zu verfassen. Liegt es vor, muss die Begründung für die Revision spätestens nach vier Wochen dem Bundesgerichtshof (BGH) vorliegen.

http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1302124/


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

17.07.2014 um 00:37
Zitat von Fontäne20033Fontäne20033 schrieb:Warum dieser sinneswandel?
Nein, es gibt bei mir keinen Sinneswandel. Hier sind mehrere Personen angeklagt und nur eine recht unzuverlässige Zeugin hat mehrere Personen in den Fall reingezogen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwie die Angeklagten etwas damit zu tun haben könnten, habe ich nie bestritten. Das Problem ist eben, wer - wenn überhaupt - im Einzelnen darin verwickelt war.

Die Verteidigung hat im Plädoyer behauptet, dass die Zeugin nur bröckchenweise wohl von Vernehmung zu Vernehmung angeblich mehr Details sagen konnte. Das ist schon ungewöhnlich und kann - gerade bei psychisch labilen Menschen - durchaus auf eine (nicht gewollte) Beeinflussung zurückzuführen sein.

Dann gibt es einen schweren Widerspruch in ihrer Aussage und das Einzige was die Aussage verifizieren könnte, wäre die Bisswunde, welche höchstwahrscheinlich auch nicht gibt (andernfalls hätte die Verteidigung kaum weitere Untersuchungen beantragt, denn jede weiter würde andernfalls die Gefahr der Entdeckung beinhalten).

Vor einem solchen Hintergrund - wenn das Gericht das Urteil diese Zeugenaussage zugrunde legen will – wäre es aus meiner Sicht erforderlich, ein Gutachten eines neutralen Psychiaters einzuholen, der wirklich die psychischen Probleme im Bezug der Zeugenaussage beurteilen sollte. Sicherlich können solche Gutachten auch fehlerhaft sein, wie der Fall Peggy Knobloch jüngst gezeigt hat, aber hier nur die Psychotherapeutin zu befragen, die letztendlich zur Patienten nicht mehr die notwendige Neutralität mehr hat, ist aus meiner Sicht gerade vor dem Hintergrund der Widersprüchlichkeit und der Nichtverifizierbarkeit einfach zu wenig. Das Gericht dürfte hier in Wirklichkeit keinerlei Expertise haben, dies – vor dem Hintergrund der psychischen Störung - zu beurteilen.

Hinzu kommen dann eben auch die oben schon aufgezeichneten Widersprüchlichkeiten im Urteil bzgl. der Frage der Anwendung des Jugendstrafrechts. Auch wenn das Verfahren lange gedauert hat, hat es aber wesentliche Dinge aus meiner Sicht nicht ausreichend hinterfragt, obgleich es dazu von Amts wegen verpflichtet wäre.

Dann gibt es da die Aktion, die Angeklagten zu inhaftieren, nachdem der Sohn den einen Verhandlungstag hat platzen lassen. Eine Inhaftierung von beiden Angeklagten, obgleich sich allenfalls nur der eine etwas hat zuschulden kommen lassen, lässt eben gewisse Zweifel an die Neutralität des Gerichtes aufkommen. Das OLG hat ganz klar gesagt, dass es keine neuen Gründe gegeben hatte, die beiden zu inhaftieren. Bleibt letztendlich ein rein auf Emotionen begründete Inhaftierung, was für mich dann doch eine Befangenheit des Gerichts deutlich gezeigt hat.

Sollte das Gericht auf Grund dieser umstrittenen Zeugenaussage zum Urteil gekommen sein, halte ich es für falsch, da nicht ausreichend begründet. Das bedeutet natürlich nicht, dass ich annehme, dass die Angeklagten unschuldig sind, dass weiß ich nicht und darüber will ich hier letztendlich auch nicht spekulieren.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

17.07.2014 um 10:11
@JosefK1914
Oh Verzeihung, habe Sie verwechselt...Mit einen anderen User.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

17.07.2014 um 17:47
Nichtsdestotrotz gute Zusammenfassung :)


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

08.08.2014 um 11:36
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb am 09.07.2014:"Jedoch habe er vor Gericht geschwiegen"
Hier verwendet er das Recht dies zutun gegen den Angeklagten.

" beim Mordmerkmal „Habgier“ bleibe kein Raum für Jugendstrafrecht, erklärte Wegner."
Wo hat er denn das her?

Sehe das der BGH hier wirklich was zutun bekommt.
Denke, die Revision wird Erfolg haben.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

08.08.2014 um 11:56
@HerkulesPorrez
Naja, ich wette, dass der Reporter das ganze etwas verzerrt dargestellt hat. Jugendstrafrecht ist anzuwenden bei Reifeverzoegerungen, die bei einem 18jaehrigen, der bereits arbeitet und eine Familie gruendet nachvollziehbar abgelehnt wurden.
Dann wird Jugendstrafrecht bei jugendtypischen Verfehlungen angewendet, also wenn die Tat typisch pubertaer erscheint. Das scheidet bei einem Mord aus Habgier erkennbar aus. Ich denke, dass der Richter das meinte...
Es gilt im uebrigen nur die schriftliche Urteilsbegruendung und da habe ich doch arge Zweifel, ob dort stehen wird"sein Schweigen wird gegen ihn verwendet"...


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

08.08.2014 um 13:19
@hanna7
Hat er die Familie mit einer anderen Frau gründen wollen?

Ich vermute mal, dass die schriftliche Begründung bereits vorliegt und dass die Revision auf Grund dieser erfolgte?

Halte die Verurteilung generell für eher zweifelhaft.


1x zitiertmelden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

08.08.2014 um 13:53
Zitat von HerkulesPorrezHerkulesPorrez schrieb:Halte die Verurteilung generell für eher zweifelhaft.
Geht mir auch so. Nach so langer Zeit eine Verurteilung ohne Beweise, nur auf Zeugenaussagen gestützt ist schon harter Tobak. Wie sehr Zeugen sich irren können in Orten, Zeiten und Personen, haben genug andere Prozesse schon gezeigt, wo Leute noch angeblich lebend gesehen wurden, die nachweislich schon tot waren zu dem Zeitpunkt etc. pp.! Nach so langer Zeit tut Autosuggestion bei Zeugen dann noch ihr übriges. Oft genug erzählen Leute z.B. aus reiner Wichtigtuerei Dinge, die nicht so waren, wie sie es erzählen, aber durch das immer wieder erzählen glauben sie es irgendwann selbst.


melden