Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987
13.11.2017 um 22:44Hier ein Beispiel der "Favoritner Mädchenmorde" aus Wien, das zeigt wie Fälle geklärt werden können wenn ein ausreichender DNA-Pool vorliegt, sich mit "Kommissar Zufall" verbindet und warum DNA-Proben nicht nur freiwillig sondern auch zwangsweise abgenommen werden sollten. Und was falsche Alibis bedeuten können.
Im September 2000 kam den Ermittlern schließlich der Zufall zu Hilfe. Herbert P. (* 1968) war in eine Rauferei verwickelt und ging auch auf die einschreitenden Polizisten los, womit er den Tatbestand des Widerstands gegen die Staatsgewalt erfüllte. Damals war es üblich, Verdächtigen dieser Deliktsklasse eine DNA-Probe (Mundhöhlenabstrich) abzunehmen, was auch im Fall Herbert P. gemacht wurde. Drei Wochen später warf der Computer eine Übereinstimmung mit einer DNA-Spur aus dem Fall Alexandra Schriefl aus. Herbert P. wurde am 1. Oktober 2000 wegen Mordverdachts verhaftet. Herbert P. war bereits als einer der ersten nach der Mordnacht 1988 vernommen worden. Durch einen Fehler im Gerichtsmedizinischen Institut Wien war damals eine falsche Blutgruppe für ihn bestimmt worden, weshalb er nicht weiter verdächtigt wurde.
Anschließend wurden die Akten zu den beiden anderen Mordfällen noch einmal durchgenommen. 25 Personen, die schon 1990 zum engsten Verdächtigenkreis im Mordfall Nicole Strau gezählt hatten, wurden neuerlich unter die Lupe genommen. Die Kriminalisten entschlossen sich, alle zu einer DNA-Probe zu bitten. 24 davon stimmten zu, nur der bereits polizeibekannte Michael P. (* 1966) war nicht auffindbar. Dieser war zur Tatzeit des Mordes an Nicole mit deren Tante liiert, von der er damals auch ein Alibi erhalten hatte. Am 27. September 2001 wurde er in der Nähe seiner Wohnadresse aufgrund eines Haftbefehls festgenommen. Er verweigerte die Aussage und lehnte eine DNA-Abnahme ab. Die Ermittler fanden heraus, dass er bereits in den 1990er Jahren eine DNA-Abnahme verweigert hatte und man ihn daraufhin schlicht vergessen hatte. Diesmal wurde die Abnahme jedoch richterlich angeordnet und konnte somit auch zwangsweise abgenommen werden, was durch seine weiterhin beharrliche Weigerung auch zur Anwendung kam. Am 28. November kam die Treffermeldung in Bezug auf den Mordfall Nicole Strau.