@avatar455 Ich brauche den § 4 des Jugendschutzgesetzes gar nicht zu lesen, denn er findet in dem Fall keine Anwendung, weil Peggy nicht als Gaststättenbesucher in einem Lokal seiner Nachbarn war, sondern als Nachbarskind, also nur rein privat und insoweit sicher auch kein zahlender "Gast" dort gewesen ist.
Das Kind soll, wie man im Fernsehen hörte oder in einem Zeitungsbericht las, mitunter in dem Lokal der Eltern von Ulvi seine Hausaufgaben gemacht haben. Ich nehme aber an, dass das Kind dort nicht als zahlender Gast des Lokales erschien, sondern nur rein privat als Nachbarskind sozusagen.
Wenn jemand meint, dass dies gegen das "Jugendschutzgesetz" verstieß (sofern es wirklich so war), sollte er auch begründen, warum und wieso und was das mit dem Verschwinden von Peggy zu tun hat. Dazu eine Frage: Hätten die Lokalbesitzer das Kind denn vor die Tür setzen müssen, wenn es denn so sein sollte, dass das Kind dort eintrat, um dort nachmittags im Lokal seine Hausaufgaben zu machen?