Peggy Knobloch
19.10.2016 um 23:47@JoniBoni
Ja, aber auf Basis einer falschen Anschuldigung. Die natürlich nicht generell strafbar ist und Haftungsfolgen hat.
Es gilt: Anzeiger, Beschuldiger und Zeugen sind besonders geschützt, da der Staat ein Interesse an Aufklärung von Straftaten hat. Man müsste schon nachweisen, ob SK vorsätzlich, wider besseren Wissens gehandelt hat. Davon kann man, ob der anderen Missbrauchsfälle des UK kaum ausgehen. Vielmehr hat sie einen richtigen Sachvehalt geschildert und entsprechend projiziert.
Ja, aber auf Basis einer falschen Anschuldigung. Die natürlich nicht generell strafbar ist und Haftungsfolgen hat.
Es gilt: Anzeiger, Beschuldiger und Zeugen sind besonders geschützt, da der Staat ein Interesse an Aufklärung von Straftaten hat. Man müsste schon nachweisen, ob SK vorsätzlich, wider besseren Wissens gehandelt hat. Davon kann man, ob der anderen Missbrauchsfälle des UK kaum ausgehen. Vielmehr hat sie einen richtigen Sachvehalt geschildert und entsprechend projiziert.