traces schrieb:Das Lustige ist: auch im zweiten Verfahren ging Kröber davon aus, dass das Geständnis wahr sein dürfte. Sicherlich kann das Gericht dazu seine eigene Entscheidung treffen, ändert aber nix dran, dass Glaubhaftigkeitsbeurteilung unabhängig davon ist, was ein Gericht glaubt. Objektive Kriterien sind objektive Kriterien.
Ich glaube es kam weniger an, was Kröber behauptete, denn ich vermute, dass sich doch das Gericht über seine Ansicht begründet hätte hinweg setzen können. Evtl. hätte es noch ein weiteres Gutachten erstellen lassen, wenn nicht das zweite vorhandene ausgereicht hätte.
Außerdem gab es ja nicht nur Kröber.
Auch die Ermittler schilderten wie lenkungsfähig Herr Kulac war, besonders deutlich wird das ja, als Kulac erst behauptet hatte, dass Peggy über nur einen Stein gestolpert war, und dann nachdem die Ermittler ihn gefragt hatten, ob Peggy nicht nochmal gestolpert war, kam erst ein klares nein und später behauptete dann Herr Kulac, dass Peggy ein zweites Mal gestolpert sei. Paar Kostproben gab es auch im Video, beispielsweise, als Herr Kulac schilderte, wie er angeblich Peggy Mund und Nase zugehalten habe, bis die Augen zu fielen. Er konnte aber in Wirklichkeit die Augen gar nicht sehen. Sicherlich nur ein Ausschnitt, aber doch wieder ein sehr vielsagender.
Außerdem hat das Gericht das Geständnis in sich in vielen Punkten nicht logisch angesehen. Außerdem gab es ein zweites Gutachten, das Herrn Kulac eine starke Phantasie attestierte und er aber diese an das anpassen würde, was der Fragesteller erwartet. Genau wie es die Ermittler beobachtet hatten. Ich denke ohne Kröbers halben Rückzieher, hätte das Gericht genauso entschieden, u.U. hätte es ein weiteres Gutachten anfertigen lassen. Das hätte sich im Zusammenhang mit dem Mollath-Fall aber gar nicht gut ausgesehen, wenn das dann ganz anders ausgefallen wäre, als das von Kröber. So wurde quasi ein fauler Kompromiss eingegangen, Kröber konnte aufrechten Hauptes den Gerichtssaal verlassen, ohne dass sein Ruf geschädigt wurde, Herr Kulac konnte freigesprochen werden. Die bayrische Justiz hat eben schon Erfahrung sammeln können, wie man Dreck unter den Teppich kehren kann. Denn die Fragen, welche durch den Fall Rupp entstanden sind und etwa in dem gleichen Zeitraum wie die Ermittlungen gegen Kulac lagen, hat sich die Justiz bis heute sich nicht gestellt geschweige denn beantwortet. Wie war das offensichtlich falsche Geständnis im Fall Rupp überhaupt möglich? Im Fall Rupp wissen wir, dass die Geständnisse erfunden waren. Und in diesem Fall war es noch grotesker, da hatten die Ermittler erreicht, dass 4 oder 5 Leute vor laufender Kamera Dinge nachstellten, welche sich so nie abgespielt hatten. Hier hätte man mit Hilfe einer genauen Untersuchung für die Zukunft auch hier in Deutschland etwas lernen können. Ich wundere mich, dass Forschungen bzgl. falscher Geständnisse kaum in Deutschland betrieben wird. Wenn aber die deutsche Justiz so etwas nicht wirklich wahr haben will, ist das auch kein Wunder.
Ich weiß noch, vor einiger Zeit hatte ich einen Artikel aus dem Jahr 2007 mit dem Wissenschaftler Reichertz gelesen, dass angeblich in Deutschland man mit falschen Geständnissen eigentlich kein Problem habe, aber er gab zu, dass hier in Deutschland diesbzgl. auch nicht geforscht wird. Letztlich Vogel Strauß-Politik, welche man nach wie vor weiter verfolgt, da sind andere Länder deutlich weiter. Deutschland hat hier schon ein schweres Problem, aber das ist nicht nur in Sachen falscher Geständnisse, auch sonstige statistische Untersuchungen, mit denen man die Güte unsrer Rechtsprechung etwas charakterisieren kann, sind schon uralt.
traces schrieb:dass Glaubhaftigkeitsbeurteilung unabhängig davon ist, was ein Gericht glaubt. Objektive Kriterien sind objektive Kriterien.
Objektiv, auch wenn die beschrieben Handlung in sich widersprüchlich ist oder zumindest in Teilen realitätsfremd ist? Du vergisst, dass die Frage der Glaubwürdigkeit die Aufgabe des Gerichts ist und das berücksichtigt dabei auch die bekannten Tatsachen, das ist nicht die Aufgabe Kröbers gewesen, auch wenn er das versucht hatte.