Peggy Knobloch
04.06.2015 um 12:53@Dumas
Zunächst mal wollte ich hier kurz und knapp Stichpunkte zusammentragen und nicht ausführlich in Details gehen. Dann lass es mich mal so sagen. Die Anwältin hat darauf hingewiesen, dass es Möglichkeiten gibt, durchaus eine Aussage zu tätigen, die der Aufklärung dienlich sein kann, ohne dass derjenige sich der Strafverfolgung aussetzt. Und damit würde derjenige eben straffrei bleiben.
Zunächst mal wollte ich hier kurz und knapp Stichpunkte zusammentragen und nicht ausführlich in Details gehen. Dann lass es mich mal so sagen. Die Anwältin hat darauf hingewiesen, dass es Möglichkeiten gibt, durchaus eine Aussage zu tätigen, die der Aufklärung dienlich sein kann, ohne dass derjenige sich der Strafverfolgung aussetzt. Und damit würde derjenige eben straffrei bleiben.