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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.05.2015 um 12:28
@Lukasheinrich

Mit Volldeep hat das nichts zu tun das ist so eine Volksbezeichnung.

Ich hänge mich darauf auf das er Gerichtlich/Medizinisch als nicht Schuldfähig gilt.

Ich weiß jetzt nicht ob das (nur) für sein Sexualleben Gültigkeit hat oder auch
andere Lebensbereiche.

Es ist Sachlich ziemlich unbedeutend zu diskutieren ob UK. Rechnen,Schreiben,Saufen,
und so weiter kann,ob er weiß wo er ist,wer er ist.

Er gilt Offiziell als nicht Schuldfähig also liegt wie auch immer seine Geistige Behinderung
so.

Ich habe so den Eindruck (UK ist vom Peggy Mord ja so oder so weg) als versuche man
mit aller Macht den Mann als weitgehend Gesund -Schuldfähig zu Reden und
so ihn wieder in die Erste Reihe zu stellen was Peggys Verschwinden betrifft.

Ich glaub nicht daran das das hinhaut.


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 12:32
@Tussinelda
Wobei "Oligophrenie" nur bedeutet geistig zurückgeblieben, also ein Symptom jedoch keine Ursache beschreibt.

@lawine
Das genau war es, worauf ich mich bezogen haben wollte "wie Kröber im Gutachten bereits feststellte: Die Hirnhautentzündung sei bei UK folgenlos ausgeheilt."

@Lukasheinrich
Mit seinem IQ von 69 ist er tatsächlich nicht der "Schwachsinnige", als den man ihn versucht darzustellen. Mit entsprechender Anleitung wäre es ihm sogar möglich gewesen, eine Ausbildung zu absolvieren.

@Tussinelda
... , es geht um die ganze Entwicklung, sonst hätten ja die Jahre in der Forensik mit Förderung einen eklatanten Unterschied ... machen müssen, da hatte er keinen Alkohol, keine Drogen und war nicht unter dem Einfluss der Eltern und auch GRs Einfluss ist dort ja begrenzt, außerdem ist er nicht 8 Jahre alt, ...
Eben, er ist nicht 8 Jahre alt, also greift schon von daher keine "frühkindliche Förderung", zumal eine Forensik nicht dazu gedacht und geeignet ist, derartige Defizite aufzuarbeiten.

@Hörteissenior
Zitat von HörteisseniorHörteissenior schrieb:Sie wird sich wohl bemühen, den "Helfer der Bewährung" selbst aussuchen zu dürfen.
Inwieweit sie selbst als Betreuerin bzw. Saschenbrecker als Anwalt hier Einspruchsmöglichkeiten haben, vermag ich nicht einzuschätzen. Ich hoffe aber, dass das Gericht bei der Auswahl desjenigen einen klaren Gegenpol setzen wird.
Zitat von HörteisseniorHörteissenior schrieb:Sexualverhalten:
Im Herbst 1998 stellte ein weiterer Nervenarzt die Diagnose einer "Oligophrenie (Schwachsinn) mit Verhaltensstörungen ':
Zu diesem Zeitpunkt war fremdanamnestisch zu erfahren, dass Ulvi Kulac pädophile Neigung zeigt. Es wird beschrieben, dass diese sich vorläufig auf Beobachtung der nackten Kinder beschränke.
Man kann wohl davon ausgehen, dass diese Diagnose den Eltern bekannt gemacht wurde, und ebenso dürfte G.R. hiervon Kenntnis erlangt haben, oder?



FRAGE:

Weiß man, zu welchem Zeitpunkt, also wie alt U.K. war, als ihm von seinen Eltern diese eigene Wohnung zur Verfügung gestellt wurde?


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 13:14
@emz
FRAGE:

Weiß man, zu welchem Zeitpunkt, also wie alt U.K. war, als ihm von seinen Eltern diese eigene Wohnung zur Verfügung gestellt wurde?
Meiner Kenntnis nach ab 1999/2000. Die "Ferienwohnung" wurde kaum genutzt.


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 13:19
@jaska
Hilflosigkeit gestehe ich den Eltern sogar zu.
Entschuldigt aber nichts..
das hatte ich schon geschrieben, wozu die Wiederholung?

@emz
wie kannst Du eine "frühkindliche Förderung" ansprechen, wenn man ja offenbar gar nicht weiß, ab wann genau und durch was die Beeinträchtigung auftrat? Ich meinte grundsätzliche Förderung, die es hätte geben können, auch außerhalb des Elternhauses. Und die es sicherlich in der Forensik gab.


Grundsätzlich halte ich es nach wie vor für anmaßend, den Eltern die Schuld zu geben und erst Recht, es in den Raum zu stellen, dass - sollte UK frei kommen - wieder ein Kind verschwindet.
Ich werde das Gefühl nicht los, das dann wieder ein Kind verschwinden wird in Oberfranken.
Das bedeutet, UK eine zukünftige Tat zu unterstellen, obwohl er freigesprochen wurde und es bedeutet, den Eltern/Vater weiterhin zu unterstellen, ein Kind/Leiche eines Kindes "wieder" verschwinden zu lassen. Zudem bedeutet es, dass entsprechende Gutachten, die ja erforderlich sind, um überhaupt freizukommen,von vorneherein falsch sind. Ich kann mich hier nur noch wundern. Da tauchen 2 user auf und zack bricht sich hier ein Damm der Unterstellungen, Behauptungen und (fast) alle machen ungehemmt mit. Und das OHNE Beweise, zumindest ohne die Beweise, die ein Gericht gebraucht hätte, um UK weiterhin schuldig sprechen zu können.


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 13:26
@Zfaktor
Zitat von ZfaktorZfaktor schrieb:Er gilt Offiziell als nicht Schuldfähig also liegt wie auch immer seine Geistige Behinderung so.
Deine Folgerung ist falsch.
Eine Schuldunfähigkeit ist nicht mit einer geistigen Behinderung gleichzusetzen.

Dazu kommt, dass man U.K. diese Schuldunfähigkeit lediglich für die Missbräuche an den Kindern eingeräumt hatte. Was die seinerzeitige Mordanklage anbelangt, galt er hierbei durchaus für schuldfähig.


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 13:29
@emz
ja und wurde im WAV freigesprochen, aber das zählt hier ja nicht ;)


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 13:30
@Tussinelda
Und was genau hat dieser Freispruch mit seiner Behinderung / schuldunfähigkeit zu tun?


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 13:32
@Lukasheinrich
weil es eine Unterstellung ist, die durch nichts zu belegen ist, deshalb SOLLTE man es nicht sagen, so einfach ist das, das hat mit "trauen" nichts zu tun. Ist ja hier kein rechtsfreier Raum, wo man eben mal so raushauen kann, wozu man Bock hat, inklusive Beschuldigungen gegenüber Eltern.

@Redjune
wo schrieb ich, der hätte was mit der Behinderung zu tun? Es geht darum, dass ihm ein Mord wohl nicht nachzuweisen ist, zudem sind die Eltern/Vater gar nicht angeklagt gewesen, als Helfer beim Verbringen der Leiche, also hängt man sich hier sehr weit aus dem Fenster, findest Du nicht?


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 13:33
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wie kannst Du eine "frühkindliche Förderung" ansprechen, wenn man ja offenbar gar nicht weiß, ab wann genau und durch was die Beeinträchtigung auftrat?
Um eine frühkindliche Förderung anzusetzen, bedarf es nicht der Kenntnis, wodurch die Beeinträchtigung entstanden ist, es reicht, dass ein Defizit besteht.


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 13:35
@emz
ich schrieb auch nicht "wodurch", sondern "ab wann"


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 13:35
@Tussinelda
Da gäbe es auch nichts anzuklagen - das ist ja in Deutschland "erlaubt"...


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 13:35
@emz

Und @alle ,ist das FaktText das die Schuldunfähigkeit ausschließlich für die
Missbräuche gilt ??

@emz

Natürlich kann man auch aufgrund eines Total Besoffen seins Schuldunfähig sein.


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 14:41
Allmy ist kein Laien-Gerichtshof und kein Forum für psychologische Ferngutachten, schon gar nicht aufgrund vorsortierter, ausgewählter Zitate aus Vernehmungsprotokollen.
Daraus sogar darauf zu schließen, dass U.K. seine Behinderung nur vortäuschen würde und nach seiner Freilassung ganz gewiss wieder ein Kind in seiner Nähe verschwinden werde, geht eindeutig zu weit!
Dies stellt dann schon Hetze dar!

Beschuldigungen der Eltern sind zu unterlassen! Für sie gelten die gleichen Rechte wie für andere Beteiligte.

So groß die Neugier sein mag, und ein für den Laien empfundener Erkenntnisgewinn: Aussagen über andere lebende Personen und sexuelle Handlungen sind in Vernehmungsprotokollen zu schwärzen. Dies ist kein Ü-18-Forum, und andere beteiligte Personen haben Persönlichkeitsrechte!

Auch in diesem Fall gelten unsere üblichen Regeln, und ich bin einigermaßen entsetzt, wie leichtfertig hier haltlosen Beschuldigungen und Vorverurteilungen für noch ungeschehene Verbrechen zugestimmt wird.

Sollte sich wieder ähnliches hier zutragen, wird es empfindliche(re) Sperren geben, im Wiederholungsfall Ausschlüsse.


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 19:49
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja und wurde im WAV freigesprochen, aber das zählt hier ja nicht ;)
Aber nur, was den Mord anbelangt. Die Missbrauchsvorwürfe stehen nach wie vor.

Es ging einzig darum, ob U.K. als generell schuldunfähig zu sehen ist aufgrund seiner Behinderung.

Er wurde im WAV auch nicht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, somit zählt das in der Tat nicht.


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 20:04
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich schrieb auch nicht "wodurch", sondern "ab wann"
Genau genommen schriebst du "durch was" ;)
Wie dir nicht entgangen sein sollte, schieb ich in Gänsefüßchen und wenn du es dir nochmal durchliest, sollte dir klar sein, wie es gemeint war. Beitrag von emz (Seite 2.752)
Mir ist es jedenfalls zu albern, weiter darauf einzugehen.


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Peggy Knobloch

28.05.2015 um 20:55
@emz
na dann ist ja gut ;)

übrigens bezog sich
das
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja und wurde im WAV freigesprochen, aber das zählt hier ja nicht ;)
darauf
Zitat von emzemz schrieb:Was die seinerzeitige Mordanklage anbelangt, galt er hierbei durchaus für schuldfähig.



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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 16:52
@ Frau.N.Zimmer

Das Datum wurde korrigiert :)

Was ich mich aber frage, wie kommt man zu dieser Aussage:
Voranzeige: Der „Fall Peggy“ bei XY im ZDF am 3. Juni 2015 um 20.15 Uhr! Nicht nur erschüttert, sondern regelrecht schockiert ist die Öffentlichkeit – besonders ehemalige Lichtenberger Zeugen – über die immer wieder wahrheitswidrige Berichterstattung, Peggy sei letztmals um 13.15 Uhr an diesem 7. Mai 2001 in Lichtenberg auf dem Heimweg von der Schule […]
Spricht hier die Glaskugel? Vielleicht sollte man doch erst mal abwarten, was tatsächlich bei XY berichtet wird, bevor man sich jetzt schon mal prophylaktisch aufregt.


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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 17:23
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Da tauchen 2 user auf und zack bricht sich hier ein Damm der Unterstellungen, Behauptungen und (fast) alle machen ungehemmt mit. Und das OHNE Beweise, zumindest ohne die Beweise, die ein Gericht gebraucht hätte, um UK weiterhin schuldig sprechen zu können.
OHNE BEWEISE? Zumindest war aus den "entfernten" Protokollauszügen erkennbar, dass U.K. sehr wohl wusste was er tat und mitnichten der unschuldige, verführte Bedarfsachtjährige und geistig "Schwerbehinderte" war, als der er hier oftmals dargestellt wurde und wird.
Die „Beweise“ sind zumindest soweit ausreichend, um KEINEN Freispruch vom Vorwurf der Missbräuche durchzulassen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:... ja und wurde im WAV freigesprochen, aber das zählt hier ja nicht
Aber eben „nur“ vom Mordvorwurf!
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:zudem sind die Eltern/Vater gar nicht angeklagt gewesen, als Helfer beim Verbringen der Leiche,
nicht angeklagt. Richtig. Das Helfen beim Verbringen der Leiche wäre straffrei, wie @Redjune schon feststellte.

Es gab aber auch keinen Freispruch.
Der Mordvorwurf und der Vorwurf zur Beihilfe des Mordes wurden gemäß § 170.2 StPO eingestellt.
Eine Einstellung nach § 170(2) besagt einfach nur, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung (im Fall der Anklage) unter 50% gelegen hätte. Daher wurde erst gar keine Anklage erhoben, sondern das Verfahren eingestellt.
Es bedeutet auch keine „erwiesene Unschuld“, wie man vielleicht argumentieren möchte. Es gab einfach zu wenig Beweise.
Das/die Verfahren sind also jederzeit wieder aufnehmbar, sollten neue Erkenntnisse Anlass dazu geben.
Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO schützt in keiner Weise vor einer Weiterführung des Verfahrens.


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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 17:28
@Hörteissenior
ich zitiere mal
Zitat von FFFF schrieb:Allmy ist kein Laien-Gerichtshof und kein Forum für psychologische Ferngutachten, schon gar nicht aufgrund vorsortierter, ausgewählter Zitate aus Vernehmungsprotokollen.



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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 17:29
@Tussinelda

Du weisst doch ebensogut wie alle hier, wie das WAV ablief und welche Anstrengungen im Vorfeld unternommen wurden, um ein best. Bild zu erzeugen.
Dieses Verfahren hat genau nichts zur Feststellung von Schuld oder Unschuld beigetragen.
UK gilt juristisch als unschuldig bez. des Mordes, was auch immer man davon hält.

Das hat aber nichts mit den Missbrauchstaten zu tun und ich stehe dazu, einen Rückfall n dieser Hinsicht zu befürchten, wie es auch im Gutachten von Blocher angesprochen wird. Und das ist tragisch, weil es ein weiteres Kind oder einen eingeschränkten Menschen treffen könnte.

Was hier teilweise als "Beschuldigung" der Eltern des UK bezeichnet wurde hat nichts damit zu tun, den Eltern eine Beteiligung an den Taten des Sohnes oder gar Peggys Verschwinden zu unterstellen, sondern damit, daß mit best. Dingen sein Verhalten ermöglicht bzw erleichtert wurde und DAS ist ein Unterschied! Zumindest kann ich meine Beiträge dahingehend unterschreiben und stehe dazu!

Für mich sind die Auszüge aus den Vernehmungsprotokollen interessant, für am Fall weniger interessierte wahrscheinlich nicht. Aber es muss ja auch keiner teilnehmen, nur um prinzipiell um Kaisers Bart zu diskutieren.
Ja, es sind nur Auszüge und sie sind teilweise krass , aber welcher Zusammenhang würde solche Aussagen irgendwie harmlos oder verständlich machen?


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