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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:55
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Vielleicht sollten wir davon mal abkommen.
Vielleicht solltest Du mal davon abkommen, hier den vollkommen einseitigen Moralapostel zu spielen und ohne inhaltliche Diskussion immer reinzugrätschen.
Die User hier bestimmen das Thema, wenn Dir das nicht passt: ignorieren. Wenn ne Quelle nicht gebracht wird trotz Aufforderung: melden.
Ansonsten kannst Du aktiv den Inhalt hier mitgestalten. Wobei ich diese unnötigen Grundsatzdiskussionen nicht als Inhalt ansehe.


@Kc
Gestern wurde gesagt, dieser Aktenschnipsel sei über ne Googlesuche leicht zu finden. Da könnte man bitte den Link einstellen für Alle zum Nachschauen. Was soll dann dieses komplizierte Verfahren?
Wenn Du das gesehen hast: ist das ein Auszug aus dem Urteil? Wird an dieser Stelle davon gesprochen, dass die sexuellen Missbräuche generell ohne Gewalt stattfanden? Wer ist "das Kind"?
Das würde in der Gesamtschau (das damalige Urteil plus die erneute Anklage im WAV) keinen Sinn machen.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 11:57
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2704#id14228004
Diese Behauptung Deinerseits ist völlig unzutreffend. Der von @Hörteissenior in seinem Beitrag verlinkte Aktenauszug, auf den @Interested verwiesen hatte, beschreibt einen Vorfall mit klarer Gewaltanwendung. "Nunmehr kniete sich der Angeklagte auf die Arme von [...]" stellt wie @jaska bereits zutreffend anmerkte einen eindeutigen und unproblematischen Fall der sogenannten vis compulsiva - ergo Gewalt - dar und erfüllt selbstverständlich zumindest auch den Straftatbestand der Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch an Kindern.
Bitte genau lesen. Ich hatte es nun wirklich deutlich genug gemacht, dass ich mich mit dieser Aussage auf den ZWEITEN in diesem Aktenauszug beschriebenen Vorfall bezog (denn nur in dem steht etwas von Oralverkehr, auf den Interested ansprach).

Und auf die Schilderung dieses zweiten Vorfalls trifft das, was du nachfolgend schreibst, eben eindeutig nicht zu.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2704#id14227987
Achso @lawine ...und das geht so in 2 Monaten? Gut, ich bin da nicht firm und kann mir da ein Urteil auch nicht anmaßen. Ich seh es halt nur als normaler Bürger und ich versteh es nicht.
[…]
Aber eine erneute Prüfung ist doch lt. Gesetz erst wieder nach 1 Jahr? ;)
Es wurde ja Beschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer eingelegt, über die dann ein anderes (höheres) Gericht zu entscheiden hatte. Und dieses gab dem Beschwerdeführer recht… es hob die Entscheidung des ersten Gerichts auf und ordnete die Beendigung der Unterbringung an.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2705#id14228151
Es soll der Behauptung nach, das Gericht keine Gewalt in U.K.s Missbräuchen an Kindern gesehen haben.
Moment mal. Behauptet habe ich das nicht. Sondern lediglich gesagt, ich halte es durchaus auch für möglich, dass das Gericht in seinen Urteilsfeststellungen eine Gewaltanwendung nicht als erwiesen angesehen hat.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2705#id14228189
mehrfach nach Dokumenten als Beweis fragt um sie dann anzweifeln zu können
Angezweifelt habe ich die von dir eingestellten Bilder nie. Nur hin und wieder nachgefragt, aus welchem Dokument genau sie denn stammen. Das macht nämlich einen gewaltigen Unterschied bezüglich der „Beweiskraft“.

So, ich bin jetzt für die nächsten Tage größtenteils raus hier. Nicht dass jemand gleich wieder Absicht dahinter vermutet, falls ich auf irgendwas nicht antworten sollte...


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:06
Zitat von jaskajaska schrieb:Gestern wurde gesagt, dieser Aktenschnipsel sei über ne Googlesuche leicht zu finden. Da könnte man bitte den Link einstellen für Alle zum Nachschauen. Was soll dann dieses komplizierte Verfahren?
Wenn Du das gesehen hast: ist das ein Auszug aus dem Urteil? Wird an dieser Stelle davon gesprochen, dass die sexuellen Missbräuche generell ohne Gewalt stattfanden? Wer ist "das Kind"?
Das würde in der Gesamtschau (das damalige Urteil plus die erneute Anklage im WAV) keinen Sinn machen.
Ich möchte eben diesen Link hier nicht einstellen, Jaska. Wenn ihn jemand anders von sich aus findet, ist das was anderes...

Kc kann (und soll) euch dazu auch wirklich nichts weiter sagen als das, was er bereits gesagt hat.

Dass das ein Auszug aus einem Urteil ist, ist anzunehmen, weil dort sinngemäß steht, dass das Gericht (es wird ein anderer Ausdruck dafür verwendet) dies nicht feststellen konnte.

Es wird nicht davon gesprochen, dass die sex. Missbräuche generell ohne Gewalt stattfanden.

Und wer das Kind ist, weiß man nicht, da der Name unkenntlich gemacht wurde... das dürfte hier ja aber ohnehin nicht veröffentlicht werden.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:08
Bitte genau lesen. Ich hatte es nun wirklich deutlich genug gemacht, dass ich mich mit dieser Aussage auf den ZWEITEN in diesem Aktenauszug beschriebenen Vorfall bezog (denn nur in dem steht etwas von Oralverkehr, auf den Interested ansprach).

Und auf die Schilderung dieses zweiten Vorfalls trifft das, was du nachfolgend schreibst, eben eindeutig nicht zu.
Dann hast Du die feine Differenzierung, die die Justiz da macht, die ich plump zusammengefasst habe und mich @DerGreif korrigierte - immer noch nicht begriffen und machst einfach weiter wie bisher.

Die Geheimniskrämerei um den "Schnipsel" erschließt sich mir leider auch nicht.
Moment mal. Behauptet habe ich das nicht. Sondern lediglich gesagt, ich halte es durchaus auch für möglich, dass das Gericht in seinen Urteilsfeststellungen eine Gewaltanwendung nicht als erwiesen angesehen hat.
Auch hier sei Dir mal angeraten, den Beitrag von @DerGreif noch einmal zu lesen, trägt vermutlich zum besseren Verständnis bei.
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Ich möchte eben diesen Link hier nicht einstellen, Jaska. Wenn ihn jemand andersvon sich aus findet, ist das was anderes...
Warum eigentlich nicht, wenn darauf Deine Aussage fußt?


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:09
@jaska

Keine Ahnung, ob man das per Google leicht finden kann :D

Wie gesagt, ich beschäftige mich nicht mit Kriminalfällen, auch nicht mit dem hier, da bin ich nicht informiert.

Da steht mit bei:,,In der Hauptverhandlung konnte XXX hierzu keine korrekten Angaben mehr machen."

Dieser Ausschnitt sieht mir definitiv wie ein offizielles Dokument, vielleicht ein Gerichtsprotokoll bzw. ein Gerichtsurteil, aus.
Der Name des Jungen steht nicht dabei, da ist nur von einem ,,Jetzt 14-Jährigen" in der Vorbemerkung die Rede.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:10
@jaska
ich spiele keinen Moralapostel, ich sage meine Meinung und drücke dies auch noch vorsichtig mit "vielleicht" aus, aber hier wird ja alles abgebürstet, was bestimmten usern nicht in den Kram passt, denn die diskutieren ja inhaltlich (weil ja Lästern über die BI so wahnsinnig inhaltlich ist), sind besser informiert und überhaupt viel mehr interessiert.......deshalb "weidet" man sich ja auch daran, irgendwelche Interna der BI zu erfahren......was mich eben überhaupt nicht interessiert. Und das sage ich dann eben. Genauso wie DU diskutierst oder einstellst, was DICH zu interessieren scheint, so kann ich das auch. Es war als Anregung gedacht.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:14
@Erdmännchen
wieso schickst du den Aktenschnipsel an @Kc und nicht @der_wicht ? letzterer ist mit dem Fall vertraut und hat dich aufgefordert, die Quelle zu liefern.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:15
Das ist unzutreffend. Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs an Kindern ist bewusst so gefasst, dass auch dann ein sexueller Missbrauch an Kindern vorliegen kann, wenn weder Körperverletzung noch Nötigung gegeben sind. Zum sexuellen Missbrauch an Kindern gehören zB auch sexuelle Handlungen vor Augen des Kindes. Dies kann ganz ohne Gewalteinwirkung und Nötigung geschehen. Jedoch liegt natürlich in dem von @Hörteissenior im verlinkten Aktenauszug eine Gewalteinwirkung und Nötigung vor, s.o.
@Erdmännchen

Auch im ersten Absatz, den Du hier runterspielst - fand eine Manipulation am Geschlecht des Kindes statt - was ist das in Deinen Augen, wenn Du die o.g. Erklärung dazu negierst und Dich nun mit dem zweiten Absatz rausreden möchtest? Keine Gewalt? Keine Nötigung? Kein Missbrauch?


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:18
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:"Susanne Knobloch geht davon aus, dass es sich bei den 50.000 Euro um ein "Kopfgeld" ihres ehemaligen Lebensgefährten Erhan Ü. handelte, um sie zu töten. Zwischen dem Paar habe "die Luft gebrannt", berichtet sie"
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Da steht NICHTS von Auftragskiller!
@Frau.N.Zimmer
"Kopfgeld, um sie zu töten" - sagt Frau Knobloch selbst im WAV.

Übrigens ist die sogenannte "Ich habe meine Mama..." SMS ganz einfach zuzuordnen:
Der oder die SMS-Verfasser/in spricht von seiner Mama. Es muss sich also zwangsläufig um eine deutschsprachige Mutter handeln. Wenn E.Ü.'s Mutter eine Deutsche ist und zu Hause Deutsch gesprochen wird, dann würde er von der Mama sprechen. Wenn die Mutter aber Türkin ist und zu Hause Türkisch gesprochen wird, dann würde er in Türkisch von der "Anne" oder auf Deutsch von der "Mutter" sprechen, aber keinesfalls Mami sagen.
Es kommt also auf die Muttersprache an. Z.B. würde keiner ,dessen Muttersprache Deutsch ist, in einer SMS oder einem Brief von seinem Daddy oder von seiner Mum sprechen, sondern von Papa oder Mama oder von Mother und Father.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:21
Alle.

Man muss wirklich vor der Nase suchen.

Kc hat recht. Man findet diesen Aktenschnipsel hier http://www.ulvi-kulac.de/html/vorverurteilung.html

Er steht als drittes Bild, als zweiter Aktenausriss da.
Wie ich heute morgen schon gesagt hatte, ich meinte dies zu kennen und dass das aus einem Protokoll bez. F.L. stammt.

Heute nachmittag werde ich die gesamte Seite - oder auch mehrere - heraussuchen und natürlich einstellen, da es m.M.n. belegt, dass dieser "Schnipsel" das Gesamtbild verändert. Und dies ganz offensichtlich auch sollte.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:28
Wow. Plötzlich sind die „Missbrauchstaten“ erwiesen?
Woher der Umschwung?
Habe ich je, etwas anderes behauptet?
Welcher Umschwung?

Ansonsten bitte ich um einen Nachweis, dass ich die Missbrauchstaten jemals angezweifelt habe.

Schon ganz besoffen vor lauter Geifer und Gekeifer, dass man Mord und Missbrauch in einen Topf wirft und Fehlschlüsse daraus zieht?


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:32
@Schimpanski
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Es muss sich also zwangsläufig um eine deutschsprachige Mutter handeln. Wenn E.Ü.'s Mutter eine Deutsche ist und zu Hause Deutsch gesprochen wird, dann würde er von der Mama sprechen. Wenn die Mutter aber Türkin ist und zu Hause Türkisch gesprochen wird, dann würde er in Türkisch von der "Anne" oder auf Deutsch von der "Mutter" sprechen, aber keinesfalls Mami sagen.
Es kommt also auf die Muttersprache an. Z.B. würde keiner ,dessen Muttersprache Deutsch ist, in einer SMS oder einem Brief von seinem Daddy oder von seiner Mum sprechen, sondern von Papa oder Mama oder von Mother und Father.
Ich kenne diese SMS nicht, kann aber Türkisch, und kenne mich recht gut
mit den Gepflogenheiten türkischer Leute aus.

Wenn die SMS insgesamt auf Deutsch geschrieben wurde, würde auch
ein Türke/eine Türkin dann "meine Mutter", und nicht "anem" schreiben.

Allerdings sind die Begriffe "Mom" und "Dad" allerdings auch hier
mittlerweile landläufig üblich, allerdings eher unter Jugendlichen
und wird auch in SMS' verwendet.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:33
Zitat von InterestedInterested schrieb:Auch im ersten Absatz, den Du hier runterspielst - fand eine Manipulation am Geschlecht des Kindes statt - was ist das in Deinen Augen, wenn Du die o.g. Erklärung dazu negierst und Dich nun mit dem zweiten Absatz rausreden möchtest? Keine Gewalt? Keine Nötigung? Kein Missbrauch?
Ich habe langsam wirklich genug davon, alles doppelt und dreimal erklären zu müssen, nur weil manche Personen anscheinend einfach nicht richtig lesen und/oder verstehen können.

Also nochmal.

Du sprachst mich an, und schriebst dabei etwas von "Oralverkehr". Zu dem Zeitpunkt dachte ich noch, du beziehst dich auf den ersten in diesem Ausschnitt beschriebenen Vorfall. In dem steht aber nichts von Oralverkehr. Also fragte ich nach, um sicherzugehen, was du überhaupt meinst. Daraufhin verwiest du mich wiederum auf dieses Dokument, und als ich nochmal nachlas, fiel mir auf, dass in demzweiten dort beschriebenen Vorfall von "Oralverkehr" die Rede ist. Also ging ich davon aus, dass du dich auf den beziehst. Dem hast du im Folgenden dann auch nicht widersprochen. Ich antwortete dir also, dass in diesem zweiten Vorfall nichts von Gewalt zu lesen sei, woraufhin du fälschlicherweise etwas von "losreißen" schriebst, woraufhin ich dich darauf hinwies, dass dort nichts von "losreißen" steht, woraufhin du richtigerweise antwortetest, dass dort von "wegrennen" die Rede ist, woraufhin ich nochmals betonte, dass das eben ein entscheidender Unterschied ist. Dieser ganze Disput bezog sich glasklar und völlig unzweifelhaft auf den zweiten Vorfall.

Der Vorwurf, dass ich mich jetzt mit irgendwas "herausrede" ist also völlig unbegründet.

Über den ersten in diesem Dokument beschriebenen Vorfall habe ich mich bisher überhaupt nicht geäußert.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:37
Zitat von HörteisseniorHörteissenior schrieb:Kc hat recht. Man findet diesen Aktenschnipsel hier http://www.ulvi-kulac.de/html/vorverurteilung.html

Er steht als drittes Bild, als zweiter Aktenausriss da.
Nein, das ist er nicht.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:40
@inci2
Zitat von inci2inci2 schrieb:Wenn die SMS insgesamt auf Deutsch geschrieben wurde, würde auch
ein Türke/eine Türkin dann "meine Mutter", und nicht "anem" schreiben.
Ja, das sage ich ja auch. Nur ich bezweifle, ob man "Meine Mama" schreiben würde. Die Koseform verwendet man doch nur in seiner Muttersprache.


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:46
@Schimpanski
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb: Die Koseform verwendet man doch nur in seiner Muttersprache.
Ist das so?


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Peggy Knobloch

02.05.2015 um 12:46
Allgemein:

Nochmal zu. http://www.ulvi-kulac.de/html/vorverurteilung.html

An diesen "Schnipsel" kann ich mich sehr gut erinnern. Denn, in etwa den gleichen Ausschnitt habe ich früher - so um 2006 - erhalten, um ja auch zu glauben, dass NIEMALS etwas passiert ist. Schon gar nichts gewalttätiges.


@Erdmännchen

Ich weiß gar nicht, weshalb du @Interested so zurecht weist?

Was ist denn so "schützenswert" an diesem "Schnipsel", dass Du ihn nicht einstellen kannst?

Etwa ein "untergestützeter"-Eigenbau?


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