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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.01.2015 um 21:10
@all

ich hab ein kleines Wörtchen übrig, das heißt "besser"

bitte in meinem letzten post an der richtigen Stelle einfügen ;)


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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 22:31
Uiuiui, Ulvi muss die Missbräuche unter Gewalt gestehen? Gutachter befangen? Und weil für die Missbräuche keine überprüfbaren Datumsangaben vorliegen sind die natürlich nie passiert... Und die Zeugen waren ja vielleicht nicht mal glaubwürdig! Wenn das kein Paukenschlag ist!



Behördenstress-Blog, 22. Januar 2015
http://behoerdenstress13.com/2015/01/22/ulvi-kulac-in-den-fangen-von-justiz-und-psychiatrie/ (Archiv-Version vom 25.01.2015)
Ulvi Kulac in den Fängen von Justiz und Psychiatrie!

Nachdem der Beschluss des Landgerichts Bayreuth vorliegt, kann man sagen: es wurden alle die Vorkommnisse aus dem alten Urteil hinsichtlich Missbrauch zur Grundlage genommen, auch der angebliche Missbrauch von Peggy – genauso hat es der Gutachter gemacht und genauso wird Ulvi von Dr. L: therapiert – nachdem der Mord an Peggy erledigt ist, geht die “Therapie” weiter, dass er nun die Missbräuche – sogar unter Gewalt – zugeben soll.

Das Gericht habe sich damit auseinandergesetzt ob die Therapieziele erreicht worden sind und ob die Unterbringung noch rechtens ist! Hier sollte man einmal anmerken das das Gericht sich einmal über die fachliche Richtigkeit des Gutachten auseinandersetzen sollte, bevor es dieses zur Bewertung heranzieht da dieser Beschluss des LG Bayreuth beruft sich auf das Psychiatrische Gutachten, welches ohne ICD-10 bzw. DSM-Ziffer erstellt wurde und dadurch jegliche Begründungen der Kriterien (laut Ziffern) nicht vorliegen, obwohl diese vorhanden sein Müssen!

Ebenfalls verzichtete der Gutachter auf jegliche Testpsychologische Untersuchungen, da diese angeblich vom Klinikum Bayreuth durchgeführt wurden, kurz vor dem Begutachtungstermin! Hier lässt sich eine Befangenheit ableiten, da der Gutachter ohne jegliche Überprüfung die Ergebnisse der Forensik übernommen hat! Diese Ergebnisse könnten falsch sein, was durch den fehlenden Eigentest nie festgestellt werden kann!

Der Gutachter gibt selbst an, dass sich das Gutachten aus einem Vorgutachten aus dem Jahr 2010 sowie Akten der Strafvollstreckungskammer und des Landgerichts Bayreuth sowie Fremdbefunde basiert! Diese Aktenauszüge aus dem Mordurteil finden sich im Gutachten wieder, was aber laut Begutachtungsauftrag nicht gefordert war, denn eine Begutachtung nach Aktenlage wurde nicht verlangt!

Dies wird deutlich, da der Gutachter Passagen aus dem Urteil zitiert , zum Nachteil des damals Verurteilten, wo dieser an verschiedenen nicht feststellbaren Tagen mehrere Taten begangen haben soll, zum Nachteil von mehreren Kindern, bzw. alle angeblichen Taten erfolgten an nicht feststellbaren Tagen!

Zusammengefasst muss man feststellen das bei den ganzen Tatvorwürfen im Schuldurteil aus dem Jahre 2004 weder Tattage feststellbar waren, weder Uhrzeiten bekannt sind, noch Beweise und Spuren vorgelegen haben! Auch eine Glaubwürdigkeitsprüfung der Aussagen fehlt von jeder Person! Das es damals zu einer Verurteilung gekommen ist kann man heute nicht mehr nachvollziehen!

Dieser Gutachter müsste doch eigentlich Wissen, dass psychiatrische Gutachten maximal 6 Monate gültig sind und warum beruft er sich auf Gutachten die viel älter sind? Außerdem hatte er Ulvi im Jahr 2010 schon im Auftrag des Gerichts begutachtet!

Ebenso merkwürdig war das Verhalten beim Anhörungstermin vom 08.01.2015 zur Freilassung von Ulvi, wo jegliches rechtliches Gehör der Betreuerin verweigert wurde! Hier müssen noch viele Fragen von Seiten der Justiz und Mediziner beantwortet werden!



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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 22:56
zum Einwand, Rödel sei kein rechtliches Gehör eingeräumt worden:

seit 1992 gilt: Betreuung statt Entmündigung! mit dem Ziel, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

ich verstehe es so, dass Kulac sowohl geschäfts- als auch prozessfähig ist und nicht unter Einwilligungsvorbehalt steht.

Bei Frau Rödel habe ich das Gefühl (bitte, es ist meine persönliche Meinung), dass sie dem alten Entmündigungsrecht näher steht als dem Betreuungsrecht. Vor der Reform wurden Personen entmündigt, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln konnten und erhielten einen Vormund, wurden zum rechtlosen Mündel degradiert.
Nur hat sich das grundlegend geändert!


wikipedia sagt dazu treffend:
Die Betreuerbestellung als solche hat anders als die Entmündigung bis 1992 in Deutschland selbst keinen die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigenden Charakter.



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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 23:32
@emz
@lawine
"Ein Straftäter, der noch erkennbar gefährlich ist, wird im Regelfall auch nach Verbüßung seiner regulären Haftstrafe nicht einfach auf die Strasse gesetzt."
Sondern er geht in die Sicherungsverwahrung.
Das stimmt so nur unter bestimmten Voraussetzungen.

1. Das gilt nur für bestimmte Straftaten, die in § 66 StGB aufgeführt sind.
2. Weitere Voraussetzung ist, dass
entweder
a) der Täter bereits vorher wegen genau solcher Straftaten zweimal zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wurde und er mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe verbüßt hat oder die gleiche Zeit in einer Maßregel der Besserung und Sicherung verbracht hat
oder
b) der Täter drei solcher Straftaten begangen hat, die jeweils zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe für ihn führen würden und für die er zu mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird
oder
c) der Täter für bestimmte Straftaten (zum Teil schon angeführt, zum Teil andere) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wird und er bereits einmal wegen einer solchen Tat zu mindestens drei Jahren verurteilt wurde
oder
d) der Täter für Straftaten unter c) zweimal je mindestens zwei Jahre Haft verbüßen müsste und er wegen einer dieser Taten zu mindestens drei Jahren verurteilt wird.
3. Zwischen den vorhergehenden Taten dürfen nicht mehr als fünf Jahre liegen, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht mehr als fünfzehn Jahre (wobei Zeiten in Anstaltsverwahrung nicht angerechnet werden).
4. Für alle Varianten gilt ferner, dass eine individuelle Gefährlichkeitsprognose durchgeführt werden muss.
5. Die Sicherungsverwahrung muss bereits im Urteil angeordnet werden.

Wichtig: Eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ist nur noch dann zulässig, wenn eine angeordnete Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 StGB wegfällt. Diese Möglichkeit ist aber verfassungsrechtlich und auch mit Blick auf die EMRK weiterhin bedenklich.

@LivingElvis kann da eventuell noch mehr zu sagen.

Im Übrigen: Ich persönliche halte die weitere Unterbringung von UK im psychiatrischen Krankenhaus aufgrund der festgestellten Straftaten und der aktuellen Gutachten für weiterhin gerechtfertigt. Einem WAV wegen der Vergewaltigung von Peggy räume ich keine großen Erfolgschancen ein.

Mfg,
G.


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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 23:37
danke @DerGreif für deine erhellenden Worte.


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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 23:42
@DerGreif
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Einem WAV wegen der Vergewaltigung von Peggy räume ich keine großen Erfolgschancen ein
das liegt wohl daran, dass du Empörung und Rechtslage auseinander halten kannst ;)


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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 23:47
@DerGreif
Danke, dass du das so ausführlich dargelegt hast. Zwar wusste ich, dass es da Vorgaben gibt, aber natürlich nicht in dieser Ausführlichkeit.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb: Einem WAV wegen der Vergewaltigung von Peggy räume ich keine großen Erfolgschancen ein.
Wärst du eventuell bereit, die Gründe, die du dieser Einschätzung zugrunde legst, näher auszuführen?


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 00:14
@lawine
Kein Problem.

@emz
Zitat von emzemz schrieb:Wärst du eventuell bereit, die Gründe, die du dieser Einschätzung zugrunde legst, näher auszuführen?
Erscheint mir ehrlich gesagt offensichtlich: Es liegt keiner der Wiederaufnahmegründe des § 359 StPO vor.
§ 359

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;
4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
1. Mir ist keine gefälschte Urkunde bekannt.
2. Mir ist kein problematisches Gutachten bekannt und auch keine falsche Zeugenaussage.
3. Mir ist keine relevante Amtspflichtverletzung bekannt.
4. Mir ist kein zivilrechtliches Urteil bekannt, dass dieser Verurteilung zugrunde gelegen hätte.
6. Mir ist keine Verletzung der EMRK bekannt.

5. Der Widerruf des Geständnisses kann als neue Tatsache gelten (wobei mir ein klarer und eindeutiger Widerruf dieses Geständnisses nicht bekannt ist). Allerdings gilt dafür eine erweiterte Darlegungspflicht, insbesondere Angabe der Gründe für das falsche Geständnis und dessen verspäteten Widerruf. Da sehe ich nicht, wie man dazu kommen wird. Das Geständnis ist insbesondere sofort und freiwillig erfolgt und über einen sehr langen Zeitraum aufrechterhalten worden, während gleichzeitig ein anderes Geständnis frühzeitig widerrufen wurde. In diesem Fall gab es auch keine Tathergangshypothese oder ähnliches, mit der man eine mögliche Beeinflussung belegen könnte. Ich als Richter würde da kein WAV zulassen.

Im Unterschied dazu nochmal das WAV wegen des Mordes:
2. Vorsätzliche falsche Zeugenaussage.
5. Neue Tatsache: Tathergangshypothese existierte bereits vor dem Geständnis und könnte daher dessen Grundlage gewesen sein.


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 00:26
Danke dir @DerGreif Ich habe es verstanden.
Und im Fall Mollath war es die Unterschrift auf dem ärztlichen Gutachten, also 1., die zum WAV führte.


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 00:41
@emz

Off-Topic
Zitat von emzemz schrieb:Und im Fall Mollath war es die Unterschrift auf dem ärztlichen Gutachten, also 1., die zum WAV führte.
Das hat das Gericht so entschieden, womit Nr.1 einschlägig wäre. Ich halte diese Begründung (nicht das Ergebnis der Entscheidung) aber für nur schwer vertretbar.

Meines Erachtens lag keine unechte Urkunde vor, weil die Person, die unterschrieben hat, auch zur Unterschrift berechtigt war, und darüber hinaus die Unterschrift mit dem (zugegebenenermaßen nicht leicht zu erkennenden) Zusatz iV versehen hatte.

Unabhängig davon gab es im Fall Mollath aber:
5. Neue Tatsachen und Beweismittel:
a) Der Zeuge, der die Glaubwürdigkeit der Ehefrau von Mollath als Belastungszeugin in Frage stellte.
b) Das interne Bankgutachten, dass die Anschuldigungen von Mollath in wesentlichen Punkten als wahr erscheinen ließ und damit an einer wesentlichen Stütze für die Feststellung der mangelnden Schuldfähigkeit rüttelte. Zugleich stellte auch dieses Gutachten die Ehefrau als Belastungszeugin in Frage.

Ich möchte damit aber keine weitere Mollath-Diskussion hier anstoßen.

Mfg,
G.


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 08:20
Ein Journalist kommentiert:


Reporter24.com, 22. Januar 2015
http://reporter-24.com/2015/01/keine-freiheit-fuer-ulvi-kulac/
Keine Freiheit für Ulvi Kulac

Zur Unterbringung von Ulvi Kulac. Ein Kommentar von Markus Roider

BAYREUTH. Obwohl er schon lange vom Mordvorwurf an der kleinen Peggy aus Lichtenberg freigesprochen wurde, bleibt Ulvi Kulac weiterhin im Bezirkskrankenhaus Bayreuth untergebracht. Das Landgericht hält den geistig Behinderten weiterhin für gefährlich.

Es ist eine nicht enden wollende Odysee für Ulvi Kulac. Er wurde zwar in einem Wiederaufnahmeprozess im Frühjahr 2014 vom Mordvorwurf an Peggy K. aus Lichtenberg freigesprochen, aber auf freiem Fuß ist er bis heute nicht. Zwar wurden dem 37-Jährigen Lockerungen im Vollzug eingeräumt, doch die Freiheit auf Raten zehrt an den Nerven. Auch an denen der couragierten Betreuerin Gudrun Rödel. Am Mittwoch wurde bekannt, dass das Landgericht Bayreuth am Unterbringungsbeschluss festhalten wird. Erst im Januar 2016 soll neu entschieden werden. Unter Berufung auf ein neues Gutachtens soll von Kulac eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen. Das Gericht geht davon aus, dass Kulac noch nicht ausreichend therapiert wurde. Es sei nicht auszuschließen dass er weitere Straftaten begehe, so ein Sprecher. Maßgeblich ursächlich für diese Entscheidung dürfte ein Gutachten sein, welches nach Ansichten der Betreuerin von Ulvi Kulac wohl aus Gefälligkeit geschrieben wurde. Im damaligen Termin hätte ihr der Gutachter zugesagt, dass die Zeit reif sei für eine Entlassung. Entsprechende Notizen hat sich Gudrun Rödel damals zwar gemacht, beweisen kann sie damit aber leider nichts. Auch Kulac selbst war so freudig überrascht, dass er der Meinung war, er dürfe endlich nach Hause. Doch im Gutachten kam bekanntlich alles anders.


Vor Kindern selbstbefriedigt
Aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sitzt der geistig Behinderte nun schon über zwölf Jahre in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie. Doch hat er sich wirklich an Kindern vergangen? Im Internet ist oftmals zu lesen, dass er sich zu Recht “hinter Gittern” befinde. Er soll Gewalt ausgeübt und Kinder missbraucht haben. Die Betreuerin von Ulvi Kulac versucht zu beschwichtigen: “Alles Blödsinn. Es ist richtig, dass er sich ausgezogen und masturbiert hat. Aber es gab keine Gewalt oder Ähnliches”. Tatsächlich ist darüber auch in den Gerichtsunterlagen nichts zu finden. Der heute 37-Jährige gibt selbst zu, dass er in fünf Fällen vor den Augen der Kinder an sich spielte. Doch wie ist hierüber zu urteilen? Ulvi ist seinem Geisteszustand nach selbst noch ein Kind, doch sind die Taten deswegen weniger strafbar? Für die betroffenen Kinder ist die Sachlage wohl nicht so einfach. In ihren Augen hat sich ein erwachsener Mann vor ihnen entblößt und an seinem Geschlechtsteil manipuliert. Doch nach zehn Jahren Psychiatrie, täglicher Arbeitstherapie, Gruppen – und Einzelgesprächen sollte doch eine Sanktionierung und Therapie im ausreichenden Maß erreicht worden sein. Niemand will den behinderten Mann sich selbst und der Allgemeinheit überlassen. Im nahtlosen Übergang will ihn seine Betreuerin in einer speziellen Wohngruppe unterbringen. Es wäre nach den Vollzugslockerungen der erforderliche nächste Schritt in die Resozialisierung.

Zwei haltlose Vorwürfe
Warum das Landgericht den Unterbringungsbeschluss nicht aufhebt, liegt auf der Hand: Gleich drei Taten wurden dem 37-Jährigen vorgeworfen, doch nicht alle sind haltbar. Vom Mord an Peggy wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren bereits freigesprochen. Und auch die Vergewaltigungsvorwürfe an dem Mädchen stinken zum Himmel. Ulvi soll sich bereits am 3. Mai 2001 an ihr vergangen haben. Doch Beweise gibt es auch in diesem Verfahren nicht wirklich. Nur auf Aussage eines Jungen, der die Tat gesehen haben will, sei Kulac verurteilt worden, sagt Gudrun Rödel. Beweise gäbe es genug. So sagt zum Beispiel ein Ladenbesitzer aus Lichtenberg, dass sich Peggy am Nachmittag in seinem Geschäft aufgehalten habe. Er könne sich deshalb so gut daran erinnern, weil er sauer war. Peggy war demnach mit ihrem Tretroller in dem kleinen Geschäft. Und auch sonst lasse sich laut Rödel der Tagesablauf des kleinen Mädchen bis 19 Uhr lückenlos nachvollziehen. Die Aussage des Jungen sei ebenso herbeigeführt worden, wie einst das falsche Kulacgeständnis zum Mordprozess. Es soll eigens ein Sonderermittler abgestellt worden sein, der tagelang versucht habe, den Jungen zu überzeugen wie die Tat wohl abgelaufen sein könnte. Nach dem bereits gewonnenen Wiederaufnahmeverfahren wegen Mordes, streben die Anhänger von Ulvi Kulac nun auch die Neuauflage des Vergewaltigungsprozesses an. Sollte Gudrun Rödel wirklich neue handfeste Beweise haben, die bisher nicht zum Tragen gekommen sind, dann stehen die Chancen dazu auch nicht schlecht. Was übrig bleibt, sind dann die fünf Handlungen, bei denen sich Kulac ausgezogen haben soll. Mit entsprechender Betreuung und Führung ist dann einer Verlegung in die Wohngruppe wohl nichts entgegenzusetzen.

Gutachten und ihre Wirkung
Es ist sicherlich eine Belastung für jeden Gutachter, wenn er entscheiden soll, ob ein Straftäter noch gefährlich ist oder nicht. Hat es in der Vergangenheit doch schon so oft Fehleinschätzungen gegeben. So lange der vermeintlich falsche Tatvorwurf der Vergewaltigung im Raum steht, werden die Gutachter auch entsprechend vorsichtig damit umgehen. Auch im letzten Gutachten von 2014 stützen sich die Begründungen auf die Tat vom 3. Mai 2001. Genau wie in den letzten Jahren zuvor. Doch sind vielleicht auch die öffentlichen Aussagen von Gudrun Rödel schuld an der derzeitigen Situation? Es wäre fatal, wenn Meinungsäußerungen, die meist belegbar sind, negativ ausgelegt werden. So betont das Gericht beispielsweise, dass Ulvis Betreuerin ihrem Schützling einrede, dass er ja gar nichts gemacht habe. Sicherlich ein Angriff darauf, dass Rödel einerseits die Vergewaltigung ebenso anzweifelt wie den verworfenen Mord. Andererseits beschwichtigt sie eben auch die Vorwürfe des Missbrauchs. “Ich rede Ulvi nichts aus, er ist sich seiner Taten bewusst und bereut diese auch”, sagte sie am Donnerstag in einem Telefoninterview mit Reporter24. Doch vor Gericht zählen weder Meinungen, noch neue Beweise, sofern sie nicht Bestandteil eines neuen Verfahrens sind. Und so vertritt das Gericht die Meinung, Rödel suggeriere ihrem Schützling eine grenzenlose Unschuld. Diese “äußeren Einflüsse” seien negativ für die Therapie und damit kontraproduktiv für eine erfolgreiche Resozialisierung.
Fatal ist sicherlich auch die Auswahl des Gutachters im Falle Kulac. Hier wurde aktuell kein neuer unabhängiger Facharzt zu Rate gezogen, der unbefangen urteilen könnte. Nein, für die erneute Beurteilung des Falles wurde wieder der Gutachter aus dem letzten Prüfverfahren hinzugezogen, als Ulvi Kulac noch als eiskalter Mörder galt. Entsprechend vorbelastet kann ein Urteil über die betroffene Person wohl kaum objektiv gefällt werden. Doch Gudrun Rödel und Ulvis neuer Rechtsanwalt Saschenbrecker geben nicht auf. “Wir gehen durch alle Instanzen”. Nachdem erst am Donnerstag das Urteil zugestellt wurde, wird nun die Beschwerde am Oberlandesgericht vorbereitet. Das letzte Wort ist also noch lange nicht gesprochen. Und auch das wichtige Wiederaufnahmeverfahren wegen der angeblichen Vergewaltigung an Peggy soll auf den Weg gebracht werden. Denn solange dieser Vorwurf rechtskräftig ist, haben die Gutachter sicherlich Hemmungen, einer Verlegung in die Wohngruppe zuzustimmen. Wer will es schon verantworten, wenn sich in der neu gewonnenen Freiheit ein Fehltritt ereignet.

Die große Angst vor dem Knall
Unterdessen quält Gudrun Rödel ein neues Problem. Seit November 2014 teilt sich Ulvi Kulac nun mit einem anderen Sexualstraftäter das Zimmer. Er ist dem geistig Behinderten Kulac völlig überlegen – psychisch wie physisch. Der 24-Jährige ist ein gewiefter Mann, der schon mehrfach Frauen vergewaltigt hatte. Die Rede ist vom Coburger Sextäter, der eine 22-jährige Studentin aus Mexiko brutal vergewaltigt hatte. Er wurde wegen dieser Tat, dem sexuellen Missbrauch von Kindern und wegen zwei weiterer Sextaten in Coburg zu sechs Jahren Haft verurteilt, die er im Bezirksklinikum absitzen muss. Eine Freilassung nach der eigentlichen Strafe scheint aussichtslos. Gudrun Rödel ist besorgt. “Was will das BKH damit erreichen? Soll Ulvi auf die Probe gestellt werden?” Seit der Zusammenlegung hat Ulvi plötzlich Forderungen gestellt, die er sonst niemals äußerte. So verlangte er beispielsweise nach einem Flachbildschirm, Erotikheften und anderen Gegenständen, die für ihn eigentlich untypisch sind. Rödels Sorge ist sicherlich nicht unbegründet. Sollte der 24-Jährige hinter den Forderungen stecken und auch versuchen sexuell an Ulvi heranzukommen, kann es schnell vorbei sein mit Lockerungen und einer Verlegung in die Wohngruppe. Denn sollte sich hier etwas ereignen, was vielleicht Kulac selbst gar nicht wollte, so haftet an ihm sicherlich ein neuer Vorwurf, der so schnell nicht wieder wegzureden ist. Auf einen Brief von Gudrun Rödel, mit der Bitte um einen Zimmerwechsel, wurde bisher nicht reagiert.

Markus Roider



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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 11:21
Die große Angst vor dem Knall
Unterdessen quält Gudrun Rödel ein neues Problem. Seit November 2014 teilt sich Ulvi Kulac nun mit einem anderen Sexualstraftäter das Zimmer. Er ist dem geistig Behinderten Kulac völlig überlegen – psychisch wie physisch. Der 24-Jährige ist ein gewiefter Mann, der schon mehrfach Frauen vergewaltigt hatte. Die Rede ist vom Coburger Sextäter, der eine 22-jährige Studentin aus Mexiko brutal vergewaltigt hatte. Er wurde wegen dieser Tat, dem sexuellen Missbrauch von Kindern und wegen zwei weiterer Sextaten in Coburg zu sechs Jahren Haft verurteilt, die er im Bezirksklinikum absitzen muss. Eine Freilassung nach der eigentlichen Strafe scheint aussichtslos. Gudrun Rödel ist besorgt. “Was will das BKH damit erreichen? Soll Ulvi auf die Probe gestellt werden?” Seit der Zusammenlegung hat Ulvi plötzlich Forderungen gestellt, die er sonst niemals äußerte. So verlangte er beispielsweise nach einem Flachbildschirm, Erotikheften und anderen Gegenständen, die für ihn eigentlich untypisch sind. Rödels Sorge ist sicherlich nicht unbegründet. Sollte der 24-Jährige hinter den Forderungen stecken und auch versuchen sexuell an Ulvi heranzukommen, kann es schnell vorbei sein mit Lockerungen und einer Verlegung in die Wohngruppe. Denn sollte sich hier etwas ereignen, was vielleicht Kulac selbst gar nicht wollte, so haftet an ihm sicherlich ein neuer Vorwurf, der so schnell nicht wieder wegzureden ist. Auf einen Brief von Gudrun , mit der Bitte um einen Zimmerwechsel, wurde bisher nicht reagiert.
Das ist das erste Mal seit langer Zeit, dass ich Mme Rödel Recht geben muss. Die Überlegenheit nutzt der Herr klar aus. Stiftet ihn an nach Dingen zu fragen oder Ulvi will sich an ihm messen und zeigen, dass er es genauso drauf hat. Der Umgang ist sicherlich nachteilig für ihn. Gleichzeitig zeigt, was die Beinflussung durch Andere mit Ulvi macht. Er dreht frei. Man möge sich kaum vorstellen, er käme auf freien Fuß und stößt auf genau solche, die das ausnutzen. Die Fortschritte der letzten Jahre wären innerhalb kürzester Zeit weg und die Therapie war für die Katz. Frau Rödel hat sich mit ihrer Aussage selbst ins Bein geschossen. Ulvi tanzt nach der Pfeife, wenn es verlangt wird, ist manipulierbar und eben NICHT so harmlos, wie Rödel es gerne hätte. Daher ist ihre Forderung auf sofortige Freilassung völlig sinnfrei.


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 12:33
Zitat von jaskajaska schrieb:Andererseits beschwichtigt sie eben auch die Vorwürfe des Missbrauchs. “Ich rede Ulvi nichts aus, er ist sich seiner Taten bewusst und bereut diese auch”, sagte sie am Donnerstag in einem Telefoninterview mit Reporter24. Doch vor Gericht zählen weder Meinungen, noch neue Beweise, sofern sie nicht Bestandteil eines neuen Verfahrens sind. Und so vertritt das Gericht die Meinung, Rödel suggeriere ihrem Schützling eine grenzenlose Unschuld. Diese “äußeren Einflüsse” seien negativ für die Therapie und damit kontraproduktiv für eine erfolgreiche Resozialisierung.
Wie auch immer sich Frau Rödel in dem Telefoninterview geäußert haben mag, in der jüngsten Pressekonferenz (Video Teil 2) hört sich das dann doch etwas anders an:
Dann wurden auch die fabulierenden Angaben während der Ermittlungen vom Ulvi hinsichtlich des Missbrauchs, ... die sind alle widerlegt was der Ulvi gesagt hat und es wurde von den Ermittlern auch überhaupt nicht nachgefragt nach dem Wahrheitsgehalt. Also da sind viele Dinge, wo dann auch sogar der Ermittler sagt: "Ulvi, jetzt reißt uns aber der Geduldsfaden, du hast ja ganz Lichtenberg missbraucht".
Wie jetzt, Frau Rödel:

- "... er ist sich seiner Taten bewusst und bereut diese auch ..."
oder
- "... die sind alle widerlegt, was der Ulvi gesagt hat ..."


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 18:06
@gurkentoni

Hier hab ich den Bericht über das Urteil gegen den " Neuen" . Es stimmt nicht so ganz was über den Mann berichtet wird. Es hätte mich eigentlich auch verwundert wenn man bei der Wahrheit geblieben wäre. ;)

http://www.infranken.de/regional/coburg/Urteil-Sechs-Jahre-fuer-Coburger-Vergewaltiger;art214,846950


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 19:38
@Frau.N.Zimmer
Was ich mich frage ist, warum die seit November bestehende Situation erst jetzt Empörung auslöst, nach der Anhörung und nach dem Entscheid.
Und angesichts der jahrelangen Verharmlosungen von sexuellem Missbrauch mutet es schon merkwürdig an, dass man jetzt Ulvi K. als mögliches Opfer ins Spiel bringt und Missbrauch plötzlich doch keinen Spass macht. Solche Gedanken hätte ich mir schon vor Jahren hinsichtlich der knapp 20 Opfer gewünscht.
Die Argumentation mit der Angst vor sexuellen Übergriffen ist eh sinnlos, weil der Zimmerkollege anscheinend ein klar anderes "Beuteschema" (ich entschuldige mich gleich mal für diesen Begriff) hat als einen deulich älteren, geistig behinderten und männlichen Mitpatienten.


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 19:51
@jaska
menschlich verständlich finde ich es. Man ist realitätsfern davon ausgegangen, dass Kulac noch 2014, spätestens nach der Anhörung Anfang 2015 die Forensik verlässt. Von daher brauchte es keine Empörung.
Nachdem nun (zu Recht) die negativen Einflüsse des Umfelds und die Verharmlosung der Taten im Beschluss zur weiteren Unterbringung angesprochen werden spielt die Betreuerin Ping -Pong und betont, dass die negativen Einflüsse in der Klinik, in Gestalt des Mitpatienten, zu finden sind.


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 20:21
@gurkentoni

Schreibt
Gleichzeitig zeigt , was die Beeinflussung durch Andere mit Ulvi macht .Text
Ich bin nun wirklich kein U Kulac Experte, aber ich finde das ist das Hauptproblem.

U Kulac ist Spekulativ :ask: wahrscheinlich durch seine Behinderung ein echter Spielball für Andere.
Man kann ihm Geständnisse aus der Nase ziehen ,ihm einreden er sei ein Mensch der nie was
falsch gemacht hat und ihn bestimmt auch zum Guten beeinflussen,oder zum schlechten
wenn man ihn mit so einem Vergewaltiger wie jetzt auf ein Zimmer legt.
Finde ich ungeheuerlich so etwas.

Ulvi könnte finde ich in eine streng betreute Wohngruppe wechseln,wenn er dort im
Auge behalten wird.

Therapeutisch muss man ihn dahingehend versuchen zu beeinflussen das Niemand ausziehen vor
Kindern und an ihnen herum fingern toll findet,ich denke mal das er das begreifen kann
und auch danach handelt.

Ist natürlich sehr sehr Theoretisch von mir gedacht.


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 20:27
@Zfaktor
u. andere

ich verstehe ehrlich gesagt die Empörung über den neuen Zimmergenossen nicht.
bis auf die schwere Vergewaltigung ist er wegen der selben Delikte und wegen "gestörter Sexualpräferenz" und Schuldunfähigkeit in der Forensik.



weiß überhaupt jemand was darüber, mit wem UK bislang das Zimmer teilte? Nein? Logisch, denn es war keine Empörung wert.
dass er das Zimmer mit einem oder mehreren Straftäter/n teilte, müsste doch jedem klar und bewusst sein??!


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 20:42
@lawine


Wenn Text es eine Eigenart von U Kulacs Behinderung ist das er praktisch keinen eigenen
Willen und keine Böse - Gut Funktion besitzt dann kann er ja auch niemals aus der
Forensik raus,da befindet er sich dann ja in einem sich ewig selbst erhaltenden Teufelskreis.

Nein er muss raus aus dieser Klapsmühle zu Menschen die ihn in die richtige Richtung lenken.

Theoretisch müsste das möglich sein wenn er so Fremd beeinflussbar sein sollte.

Das er niemals ein völlig freier Mensch sein kann ist wohl so,aber ein Teil Freiheit und Selbstbestimmung das könnte in einer guten Umgebung unter Menschen denen es
nur um U Kulac geht Theoretisch was werden.


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Peggy Knobloch

23.01.2015 um 20:44
@Zfaktor
Zitat von ZfaktorZfaktor schrieb: eine Eigenart von U Kulacs Behinderung ist das er praktisch keinen eigenen
Willen und keine Böse - Gut Funktion besitzt
kannst du das bitte belegen?
kein einziges Gutachten (was uns davon bekannt gemacht wurde) stellt solch eine Behauptung auf
.


wäre dem wirklich so, dann dürfte er keinesfalls in keine betreute Einrichtung entlassen werden (mit Mitbewohnern, die dann vor IHM nicht sicher wären) sondern müsste in einer geschlossenen Einrichtung bleiben.
Zitat von ZfaktorZfaktor schrieb:Das er niemals ein völlig freier Mensch sein kann ist wohl so,aber ein Teil Freiheit und Selbstbestimmung das könnte in einer guten Umgebung unter Menschen denen es
nur um U Kulac geht Theoretisch was werden
was theoretisch gehen könnte, muss in der Praxis nicht funktionieren. Diese Einschränkung ist dir selbst offenbar bewusst


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