@JosefK1914 JosefK1914 schrieb:Hier hat ein Gericht letztendlich wohl entschieden, dass Herr Kulac schuldunfähig sein soll, weil der Nachweis der Schuldfähigkeit nicht erbracht worden ist.
Nein, es wurde gutachterlich festgestellt, dass er die Komplexität der Missbrauchstaten nicht überblickte und kein Unrechtsbewußtsein dafür hatte.
Für den Mordvorwurf war er voll schuldfähig.
JosefK1914 schrieb:Nur die Schuldunfähigkeit bringt jedoch einem Gericht die Möglichkeit nach StgB §63 , jemanden in die Psychatrie zu stecken.
Schon geschickt, wie Du Deine pauschalen Vorwürfe gegen die beteiligten Fachleute verpackst. Und hartnäckig noch dazu.
Dann erklär mal bitte Folgendes. was 2004 passierte:
Missbrauchsvorwürfe --> Schuldunfähigkeit festgestellt --> Freispruch
Mord --> Schuldfähigkeit festgestellt --> Verurteilung
Verbleib? In der Klinik
Warum wurde er nicht konsequenterweise ins Gefängnis gesteckt, wenn er doch für den verurteilten Mord voll schuldfähig war? Weil die alle so böse waren und bewußt zu Ulvi K.s Ungunsten agierten?
Die haben im Sinne von Ulvi K. die Unterbringung veranlasst. Weil das die bessere Wahl als Knast war. Da wäre er komplett untergegangen.