Peggy Knobloch
24.05.2014 um 18:42@PillePalin
So ein Quatsch, vorstellen kann sich jeder was er will , für einen Straftatbestand ihrerseits bedarf es reiner falschen Behauptung = Anschuldigung. Hier könnte Ü. dann , da Antragsdelikt, eine Anzeige geghen S.K. stellen und je nach dem , ob der STA öffentliches Interesse bejahen würde, bekäme sie eine entsprechende Strafe.
Und was soll aufgrund ihrer Vorstellungskraft = Spekulation ermittelt werden ?
Denkst Du , er würde, falls sie mit dieser Vorstellung richtig läge, sagen " Na klar Jungs, ich wollte sie umbringen lassen !" ?
So ein Quatsch, vorstellen kann sich jeder was er will , für einen Straftatbestand ihrerseits bedarf es reiner falschen Behauptung = Anschuldigung. Hier könnte Ü. dann , da Antragsdelikt, eine Anzeige geghen S.K. stellen und je nach dem , ob der STA öffentliches Interesse bejahen würde, bekäme sie eine entsprechende Strafe.
Und was soll aufgrund ihrer Vorstellungskraft = Spekulation ermittelt werden ?
Denkst Du , er würde, falls sie mit dieser Vorstellung richtig läge, sagen " Na klar Jungs, ich wollte sie umbringen lassen !" ?