Der Richter wies auf einen Schülerlotsen hin, der Peggy auch nach dem angeblichen Zeitpunkt ihrer Ermordung noch im Ort gesehen haben will. Zudem gebe es mittlerweile drei weitere Tatverdächtige, sagte Eckstein.
Herr Eckstein sagt ja, er ist geneigt diesem Zeugen zu glauben und es wird als Mitgrund dafür gesehen, dass U.K. Peggy in dem angenommenen Tastzeitraum gar nicht getötet haben kann.
Mit dieser Bewertung kann Herr Eckstein aber auch einen der 3 von ihm erwähnten Verdächtigen streichen, denn, gegen J.B. besteht ja auch nur ein Verdacht, weil es zum angenommenen Tatzeitraum keine Aktivitäten auf seinem Rechner gab. Andere Verdachtsmomente gegen ihn gibt es ja nicht.
Wenn er davon ausgeht, der Schülerlotse habe tatsächlich Peggy nach dem angenommenen Tatzeitraum gesehen, ist der Schülerlotse ja auch für J.B. entlastend , solange es keine anderen Verdachtsmomente als fehlende Rechneraktivitäten während eines Zeitraums, der vor der als glaubhaft bewerteten Lotsensichtung liegt, gibt.
Damit hat man sich wohl einen der als Verdächtigen bezeichneten selbst abgeschossen.