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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.02.2014 um 15:19
O.k. und alles was gegen Ulvi spricht muss in diesem Verfahren zusammengetragen werden. Wenn er freigesprochen wurde, ist er somit nicht mehr zu belangen, oder?


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 15:28
@Themis
Ist im Zweifel noch ein 3. Verfahren möglich, sollten nach einem Freispruch belastende Beweise auftreten?
Das weiß ich nicht genau.

Im Wiederaufnahmeverfahren zugunsten eines Verurteilten darf das neue Urteil jedenfalls nicht schlechter ausfallen als das bisherige.

Wikipedia: Wiederaufnahme des Verfahrens
Das Gericht kann jedoch auch ohne neue Hauptverhandlung den Verurteilten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise vorliegen. Andernfalls wird der Fall neu aufgerollt. Das Gericht darf jedoch das Urteil in Art und Höhe nicht zum Nachteil des Verurteilten verändern, wenn die Wiederaufnahme zu seinen Gunsten beantragt worden ist (Verbot der Verschlechterung reformatio in peius).



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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 15:30
@jerry142

Kannst du uns in dem Punkt vielleicht weiterhelfen?


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 15:31
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Ist im Zweifel noch ein 3. Verfahren möglich, sollten nach einem Freispruch belastende Beweise auftreten?
Genau das wäre meine Frage, was wenn Peggy nach dem WAV doch noch auftauchen sollte und dabei Ulvi doch wieder eine Rolle spielen sollte?


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 15:38
@Blondi23

Kein Kommentar zum Kommentar ohne angemessene Frist. Strafrecht war Nebenfach.

Und ich bin eben als erstes über die Strafverfolgungsverjährung gestoßen...


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 15:38
vergleicht dazu den Fall Monika Böttcher; da geht schon was
Verlauf ihrer "Justizkarriere":
Sie wurde am 27. Oktober 1986 wegen Mordverdachts verhaftet und vom Landgericht Fulda am 8. Januar 1988 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Monika W..... beteuerte jedoch ihre Unschuld. Am 17. Februar 1989 wies der Bundesgerichtshof ihre Revision zurück, am 2. Mai verwarf auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde.

Nach neuen Fasergutachten ordnete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 4. Dezember 1995 die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Ab 5. Juni 1996 stand Monika Böttcher erneut in Gießen vor Gericht und wurde nach 55 Verhandlungstagen am 24. April 1997 freigesprochen.[1][2]

Der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wurde mehrmals verhandelt, bis am 6. November 1998 der Bundesgerichtshof einen neuen und damit dritten Prozess anordnete. Dieser begann aber erst am 2. September 1999 vor dem Landgericht Frankfurt am Main und endete am 22. Dezember mit der erneuten Verurteilung Monika Böttchers. Die Revision wies der Bundesgerichtshof am 27. August 2000 zurück, danach kehrte Monika Böttcher ins Gefängnis zurück.[3] Nach insgesamt 15 Jahren in Haft wurde Böttcher am 18. August 2006 aus der Frankfurter Justizvollzugsanstalt Preungesheim entlassen.



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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 15:40
@jerry142

Ich will dich nicht hetzen =)
Wir sind ja nur froh, dass wir jemanden Sachkundigen dabei haben.

PS: Auch Nebenfächer müssen sitzen :P:


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 15:55
@Blondi23

Immer diese Erwartungshaltung...und dann Theorie gegen Praxis.

Ist eine theoretische Abhandlung überhaupt gewünscht. Oder langweilt sich dann wieder die Hälfte?

PS

Hätte vielleicht doch Astrophysik studieren sollen. Weiß der Geier, was mich damals geritten hat ;)


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 15:58
@jerry142

Ja, wir vertrauen auf deine Sachkompetenz. Ich hätte gerne eine theoretische Abhandlung, dann können wir vielleicht dieses Thema durchdringen und verständlich aufbereiten.
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Hätte vielleicht doch Astrophysik studieren sollen.
Dann wärst aber jetzt nicht unser Experte.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 16:07
Mittlerweile fand ich den TVO-Film wo der Sprecher des LG Bayreuth etwas zum WAV sagt:

http://www.tvo.de/mediathek/video/bayreuth-lichtenberg-fall-peggy-wird-neu-aufgerollt/


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 16:19
Im TVO-Film sagt der Herr Thomas Goger vom LG Bayreuth: "Das heißt zunächst mal, dass die Verurteilung wegen Mordes an Peggy mit der Anordnung der Wiederaufnahme aus der Welt ist.
Ulvi K. ist erstmal wieder Angeklagter. Seine Schuld muss neu, in dem neuen Verfahren hier vor dem Landgericht in Bayreuth festgestellt werden. Er sitzt momentan ja wegen anderer Taten im psychiatrischen Krankenhaus. Das ist davon nicht berührt. Das hat mit der heutigen Entscheidung nichts zu tun. Die zuständige Kammer ist bemüht, dass das Verfahren im ersten Halbjahr 2014 angepackt werden kann. Das hat man nicht immer selbst in der Hand. Termine müssen mit Verteidigern abgesprochen werden. Müssen mit Sachverständigen abgesprochen werden. Wir bemühen uns aber in dem Verfahren, an dem die Öffentlichkeit auch großen Anteil nimmt, möglichst schnell auch Rechtsfrieden herzustellen." (TVO-Film vom 09.12.2013)


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 16:24
Somit ist das vorherige Urteil "aus der Welt" - wounter ich die Aufhebung des Urteiles verstehe !!!


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 16:34
Das Urteil wegen Mordes ist nach den Worten des Justizsprechers im TVO-Film durch die Anordnung der Wiederaufnahme "aus der Welt". Daraus ist zu folgern, dass das Urteil "hinfällig" ist, was man umgangsprachlich auch als "aufgehoben" oder nicht mehr "in Kraft befindlich" bezeichnen kann.

Im übrigen ist durch die Anordnung der Wiederaufnahme automatisch der Status erreicht, der vor dem ersten Prozess erreicht war. Ulvi ist nur noch ein Angeklagter. Es gilt somit für ihn bis auf Weiteres die Unschuldsvermutung. Wer es ganz genau wissen will, sollte Rechtsprofessoren dazu befragen.

Der Ausdruck "aus der Welt" besagt eindeutig, dass das vorherige Urteil keine Rechtskraft mehr hat. Man kann dazu auch einen Germanisten befragen. Sofern man es dann immer noch nicht versteht.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 16:45
Noch ein Satz aus den Worten des Justizsprechers: "Er (Ulvi k.) sitzt momentan ja wegen anderer Taten im psychiatrischen Krankenhaus. Das ist davon nicht berührt."

Daraus folgt, dass Ulvi - würde er nicht "wegen anderer Taten im psychiatrischen Krankenhaus" einsitzen, er sofort auf freien Fuß gesetzt werden KÖNNTE, sofern keine Fluchtgefahr besteht.

Hier wird verkan nt, welche Wirkungen die Anordnungen des WAV hat: Sie durchbricht die Rechtskrafts des vorherigen Urteiles. Dies bedeutet: Die Vollstreckung des Urteiles ist damit ausgesetzt. Das Urteil ist damit "aus der Welt" - wobei die Worte selbst für den Laien oder Nichtfachmann klar sein dürften.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 17:08
@Scipper
das hatten wir doch mittlerweile alle verstanden.....


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 17:12
@Tussinelda

Hoffentlich haben es alle verstanden. Ich wette, dass es nicht alle verstanden haben. Denn der Ausdruck "aus der Welt" kann auch bedeuten, dass das Urteil rechtlich nicht aufgehoben ist.

Es wäre nur ganz klar, wenn der Justizsprecher gesagt hätte: Das Urteil ist aufgehoben. Das hat er aber nicht gesagt. Er sagte nur: Das Urteil ist aus der Welt. Das kann jeder verstehen wie er will.

Aus der Welt ist es nicht, denn es befindet sich gewiss noch in den Akten des Gerichtes und ist somit nicht in Luft aufgelöst. Was heißt denn aus der Welt? Befindet es sich auf dem Mond oder im Weltall?


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 17:20
Statt klar und deutlich für den Fernsehzuschauer zu sagen, was denn nun ist, wurde nur gesagt:

"Das heißt zunächst mal, dass die Verurteilung wegen Mordes an Peggy mit der Anordnung der Wiederaufnahme aus der Welt ist. Ulvi K. ist erstmal wieder Angeklagter..." (siehe TVO-Film).

Und was nun: Ist das Urteil aufgehoben oder außer Kraft gesetzt oder ist es nur aus der Welt?


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 17:21
@Scipper
das bedeutet einfach: er ist kein Verurteilter mehr, sondern Angeklagter, es ist wirklich nicht einfach, wenn Du jedes Wort auf die Goldwaage legst, wir haben doch alle nachgelesen, was ein WAV bedeutet.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 17:23
@Tussinelda

Ich lege in einem Mordfall alles auf die Goldwaage was ein Behördensprecher im Fernsehen sagt.


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Peggy Knobloch

16.02.2014 um 17:26
@Tussinelda

Mir wurde gestern hier massiv widersprochen, als ich mich hier erdreistet habe, als Laie zu mutmaßen, dass das Urteil durch die Anordnung des WAV aufgehoben und hinfällig wurde. Man wollte es mir nicht glauben und steigerte sich hier sogar derartig rein, dass ich hier fast sogar wie ein "Depp" dastand.

Wäre der Radler nicht gekommen, würde man auch heute noch im Trüben fischen. Denn der Radler, so mein Eindruck, scheint mehr davon zu verstehen. Ich nehme an, er ist Fachmann für so etwas oder er weiß wo man im Internet alles nachlesen kann, um sich sachkundig zu machen zum Thema WAV.


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