Peggy Knobloch
01.02.2014 um 17:36@PillePalin
Ulvi sitzt nicht in Haft. Er hat seine Haftstrafe nicht angetreten.
Er ist untergebracht in einer Klinik. Weil Gefahr für Kinder bestand und wahrscheinlich noch besteht (Letzteres Leute ich aus der Tatsache der andauernden Unterbringung ab). Eben weil er sich dessen, was er getan hat nicht bewusst war/ist, gerade wegen seiner Behinderung. Diese Beurteilungen wurden sicher regelmäßig überprüft, um eventuellen Therapieerfolgen Rechnung zu tragen. Und bis zur Genehmigung der Wiederaufnahme hätte eine erfolgreiche Therapie für Ulvi nur bedeutet, dass er aus der Klinik entlassen worden wäre und ins Gefängnis gewechselt hätte.
Bei gesunden Straftätern setzt man eben auf Therapie, Strafe und Wiedereingliederung.
Natürlich kann man sich über das Strafmaß ärgern.
Aber ihnen wird zugetraut, dass sie aus ihren Fehlern lernen und sie werden entlassen, wenn mit keiner Gefahr mehr gerechnet wird.
Ob das in unseren Augen richtig oder falsch ist ist unerheblich.
Klar ist aber, dass solche Lernerfolge bei erwachsenen Geistig Behinderten schwieriger zu erzielen sind wenn überhaupt.
Deshalb hat der Schutz von Kindern in diesem Fall oberste Priorität, was ich als absolut richtig empfinde.
PillePalin schrieb:Wenn dieser Robert E. lediglich 2 Jahre Haft bekam, dafür dass er seine eigenen Verwandten mißbraucht hat, ist es für Ulvi aber schon ungerecht, wenn der wegen Onanieren mittlerweile fast so lange "sitzt" wie einer der jemanden totgeschlagen hatIch glaube, Du hast da noch Nachholbedarf, was das StGB angeht und was den Fall Peggy angeht auch.
Ulvi sitzt nicht in Haft. Er hat seine Haftstrafe nicht angetreten.
Er ist untergebracht in einer Klinik. Weil Gefahr für Kinder bestand und wahrscheinlich noch besteht (Letzteres Leute ich aus der Tatsache der andauernden Unterbringung ab). Eben weil er sich dessen, was er getan hat nicht bewusst war/ist, gerade wegen seiner Behinderung. Diese Beurteilungen wurden sicher regelmäßig überprüft, um eventuellen Therapieerfolgen Rechnung zu tragen. Und bis zur Genehmigung der Wiederaufnahme hätte eine erfolgreiche Therapie für Ulvi nur bedeutet, dass er aus der Klinik entlassen worden wäre und ins Gefängnis gewechselt hätte.
Bei gesunden Straftätern setzt man eben auf Therapie, Strafe und Wiedereingliederung.
Natürlich kann man sich über das Strafmaß ärgern.
Aber ihnen wird zugetraut, dass sie aus ihren Fehlern lernen und sie werden entlassen, wenn mit keiner Gefahr mehr gerechnet wird.
Ob das in unseren Augen richtig oder falsch ist ist unerheblich.
Klar ist aber, dass solche Lernerfolge bei erwachsenen Geistig Behinderten schwieriger zu erzielen sind wenn überhaupt.
Deshalb hat der Schutz von Kindern in diesem Fall oberste Priorität, was ich als absolut richtig empfinde.