Frau.N.Zimmer schrieb:Hätte, hätte.... Fakt ist, dass es keine Aufzeichnung vom Verhör gab, was auch so erlaubt war.
Soll man jetzt alle Gerichtsurteile prüfen und sollte irgendwo ein Tonband gefehlt haben, die Täter auf freien Fuß setzten?
Ein Rechtsstaat ist nur ein Rechsstaat, der in solchen Fällen sich selber überprüfbar macht. In letzter Konsequenz kann das dann heißen, das man einen vermeintlichen Täter auf freien Fuß setzt, denn der Staat kann nicht nachweisen, ob ein Geständnis auf manipulative Weise enstanden und ob somit der vermeintliche Täter überhaupt Täter ist. Wenn eine Verurteilung einzig und allein auf einem solchen Geständnis beruht - was in der Realität in Wirklichkeit sehr selten ist - sollte eine solche Verurteilung kaum Bestand haben.
Außerdem muss man wissen, dass es im europäischen Bereich kein absolutes Verwertungsverbot für solche Geständnisse gibt, wenn sie unter Missachtung des EMRK Artikel 6 zustande gekommen sind. Wenn durch ein Geständnis weitere Tatsachen bekannt geworden sind, die man ohne dieses nicht gehabt hätte, ist vom Gericht abzuwägen, ob der Verstoß überwiegt. Hätte Ulvi beispielsweise die Ermittler die Lage der Leiche Peggys verraten, wäre das vermutlich verwendbar.
Aktionen, welche aber durch die Missachtung des EMRK Artikel 3 erfolgen, sind grundsätzlich nicht verwertbar. Nur weil Gäfken vor Gericht sein Geständnis wiederholt hatte, konnte er verurteilt werden. Der Verstoß gegen die Menschenrechte im Falle von Artikel 3 ist so massiv, dass der EGMR hier keinerlei Verwetungsmöglichkeit sieht, andernfalls würden der Schutz durch die Menschnrechte in der Praxis ins Leere laufen. Das ist dann die Sanktion, die ein Staat zu fürchten hat.
Ich habe in Wirklichkeit immer bedenken, wenn man sagt "es wäre nur ein Inizienprozess". Mir ist viel wohler, wenn die Indizien auf den Täter zeigen, als wenn Urteile nur allein auf Geständnissen beruhen, von denen man nicht weiß, wie diese zustande gekommen sind.