Peggy Knobloch
30.05.2012 um 17:46PaulVitti schrieb:Weshalb sollte er in Gewahrsam genommen worden sein?Naja...also die Abgrenzung zwischen Strafvereitelung (die straffrei wäre) und Beihilfe (die strafbar wäre) ist nicht so einfach, wie das der Wikipedia-Artikel suggeriert. Hab ich mich schon mal drüber ausgelassen.
Hab ich doch gelesen, dass die Beseitung eines Leichnams in dieser Konstellation von Angehörigen, straffrei sei. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Ein Haftbefehl lag vermutlich nicht vor, deswegen gehe ich davon aus, dass man ihn lediglich präventiv in Gewahrsam genommen hat. Vermutlich hat dann der Haftrichter auf die Strafvereitelung abgestellt. Ist spekulativ, würde aber zu den 2 Tagen passen, da dies das Maximum ist.
Rein zur Befragung darf niemand in Gewahrsam genommen werden (Ausnahme IDF/ED)