Peggy Knobloch
18.11.2013 um 12:51GymnasiumQuelle:
Ein Kind kann das Gymnasium besuchen, wenn es zum Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens mit der Note „gut“ bewertet wurde. Reichen die Noten nicht aus, kann das Kind auf Antrag der Eltern eine Empfehlung
für den Besuch des Gymnasiums von der Grundschule erhalten. Wird die Empfehlung nicht gegeben, kann durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung der Zugang zum Gymnasium ermöglicht werden. Für Kinder der Regelschule ist ein Übertritt zum Gymnasium nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 und für Kinder der Gemeinschaftsschule nach den Klassenstufen 4 bis 8 und 10 möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Und das sind nur die Anforderungen, die an die schulischen Leistungen des Kindes gestellt werden.
Mao1974 schrieb:Und das Kind wird, hopplahopp, vom mittelmässigen bis eher schlechten Schüler zur Gymnasiastin,Dass lassen wir dann mal so stehen =)