Peggy Knobloch
26.10.2013 um 12:17@PillePalin
Wenn Kinder aussagen und die Eltern dabei sind, ist nach Ende der Vernehmung
das entstandene Protokoll noch mal durchzulesen und durch die Erziehungsberechtigten
zu unterschreiben. Es wird sich anhand der Unterlagen doch wohl nachweisen lassen,
ob die Ermittler die Kinder allein oder mit einem Erziehungsberechtigten einvernommen haben.
Ich denke, dass im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens auch hierüber Auskunft
gegeben wird, möglicher Weise auch durch die Zeugen von damals. Dann wird sich
weise, wie bei Vernehmungen vorgegangen wurde.
Wenn Kinder aussagen und die Eltern dabei sind, ist nach Ende der Vernehmung
das entstandene Protokoll noch mal durchzulesen und durch die Erziehungsberechtigten
zu unterschreiben. Es wird sich anhand der Unterlagen doch wohl nachweisen lassen,
ob die Ermittler die Kinder allein oder mit einem Erziehungsberechtigten einvernommen haben.
Ich denke, dass im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens auch hierüber Auskunft
gegeben wird, möglicher Weise auch durch die Zeugen von damals. Dann wird sich
weise, wie bei Vernehmungen vorgegangen wurde.