Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
26.09.2013 um 23:29Ulvi hat, so die Berichte, seine Genitalien öffentlich im Freien und vor Minderjährigen zur Schau gestellt. Das nennt man auf Lateinisch einfach Exhibitionismus: "Exhibitionismus ist eine sexuelle Neigung, bei der die betreffende Person es als lustvoll erlebt, von anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten beobachtet zu werden. Sie stellt damit das Gegenstück zum Voyeurismus dar."
Wie mal las, wurde er deshalb angeblich sogar im Ort von irgendwelchen Jugendlichen gehänselt. In einem Lokal hat der Ulvi für ein Freibier angeblich mal die Hose runtergelassen, um seinen Hintern zu zeigen. Dies mag als Erregung öffentlichen Ärgernisses durchgehen, weil er darum gebeten wurde.
Die angebliche Vergewaltigung des Kindes Peggy durch den Ulvi dürfte frei erfunden sein, um die Tathergangshypothese zu untermauern, wobei der reale Faktenbeweis für diese Theorie fehlt.
Wie mal las, wurde er deshalb angeblich sogar im Ort von irgendwelchen Jugendlichen gehänselt. In einem Lokal hat der Ulvi für ein Freibier angeblich mal die Hose runtergelassen, um seinen Hintern zu zeigen. Dies mag als Erregung öffentlichen Ärgernisses durchgehen, weil er darum gebeten wurde.
Die angebliche Vergewaltigung des Kindes Peggy durch den Ulvi dürfte frei erfunden sein, um die Tathergangshypothese zu untermauern, wobei der reale Faktenbeweis für diese Theorie fehlt.
Peggy Knobloch
26.09.2013 um 23:39Peggy Knobloch
26.09.2013 um 23:41@Scipper
Das wissen wir nicht! Er hat Details genannt, zB wie weit er in das Kind eingedrungen sein will, das darf man doch wohl noch hinterfragen, inwieweit das seiner Fantasie entsprungen ist oder sein kann.
Und er ist eben nicht nur wegen exhibitionistischer Taten aufgefallen, er hat auch Kinder angetatscht, soll sie laut Urteil sogar zum Oralverkehr aufgefordert haben. Ist das nichts?
Das wissen wir nicht! Er hat Details genannt, zB wie weit er in das Kind eingedrungen sein will, das darf man doch wohl noch hinterfragen, inwieweit das seiner Fantasie entsprungen ist oder sein kann.
Und er ist eben nicht nur wegen exhibitionistischer Taten aufgefallen, er hat auch Kinder angetatscht, soll sie laut Urteil sogar zum Oralverkehr aufgefordert haben. Ist das nichts?
Peggy Knobloch
26.09.2013 um 23:45Ulvi ist nicht in einer psychiatrischen Klinik weil er seinen Schlingel nur gezeigt hat.
Peggy Knobloch
26.09.2013 um 23:49@antony100
Von wem die Vergewaltigung erfunden wurde, weiß ich nicht. Und es ist mir auch egal. Selbst wenn ich wüsste, wer diese ungeheuerliche Vergewaltigungssache erfunden hat, würde ich es geheim halten.
Auf fränkisch wurden die Taten des Ulvi hier als "Rumwichsen und Zeigen" bezeichnet. Mir gefallen diese Ausdrücke nicht, da ich Lateiner bin. Auf Latein nennt man es Onanieren und Exhibitionismus.
Dazu sagt Wikipedia: "Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB, bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB handeln. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB – exhibitionistische Handlungen – in Betracht. Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht. Exhibitionismus einer Frau kann aber nach § 183a - Erregung öffentlichen Ärgernisses - strafbar sein. Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kann eine Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWG) vorliegen."
Von wem die Vergewaltigung erfunden wurde, weiß ich nicht. Und es ist mir auch egal. Selbst wenn ich wüsste, wer diese ungeheuerliche Vergewaltigungssache erfunden hat, würde ich es geheim halten.
Auf fränkisch wurden die Taten des Ulvi hier als "Rumwichsen und Zeigen" bezeichnet. Mir gefallen diese Ausdrücke nicht, da ich Lateiner bin. Auf Latein nennt man es Onanieren und Exhibitionismus.
Dazu sagt Wikipedia: "Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB, bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB handeln. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB – exhibitionistische Handlungen – in Betracht. Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht. Exhibitionismus einer Frau kann aber nach § 183a - Erregung öffentlichen Ärgernisses - strafbar sein. Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kann eine Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWG) vorliegen."
Peggy Knobloch
26.09.2013 um 23:50@Scipper
Ich kenne Ulvi nicht.
Frage dich mal, könnte er die Peggy getötet haben oder war er dazu nicht in der Lage ?
Ich kenne Ulvi nicht.
Frage dich mal, könnte er die Peggy getötet haben oder war er dazu nicht in der Lage ?
Peggy Knobloch
26.09.2013 um 23:53@Scipper
Du weisst genausowenig wie alle anderen hier, ob die Vergewaltigung stattgefunden hat oder nicht.
Aber: Es gab nicht nur exhibitionistische Taten, in mindestens zwei Fällen (ich berufe mich hier auf das Buch) kam es auch zu körperlichen Übergriffen, das ist Kindesmissbrauch!
Und laut Urteil kam es sogar zur Aufforderung zum Oralverkehr, warum ignorierst Du das
Du weisst genausowenig wie alle anderen hier, ob die Vergewaltigung stattgefunden hat oder nicht.
Aber: Es gab nicht nur exhibitionistische Taten, in mindestens zwei Fällen (ich berufe mich hier auf das Buch) kam es auch zu körperlichen Übergriffen, das ist Kindesmissbrauch!
Und laut Urteil kam es sogar zur Aufforderung zum Oralverkehr, warum ignorierst Du das
Peggy Knobloch
26.09.2013 um 23:56@antony100
antony100 schrieb:Frage dich mal, könnte er die Peggy getötet haben oder war er dazu nicht in der Lage ?Der objektive Faktenbeweis für den angeblichen Mord fehlt, laut dem Profiler Dr. Thomas Müller. Dies entnahm ich seinen Worten in einem Filmbericht. Es gilt daher der Grundsatz: in dubio pro reo !!!
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:02@Mao1974
Mao1974 schrieb:Du weisst genausowenig wie alle anderen hier, ob die Vergewaltigung stattgefunden hat oder nicht.Diese angebliche Vergewaltigungstat ist nicht durch reale Fakten (DNS, DNA, Blut, Sperma, Urin etc). bewiesen. Auch der angebliche Mord ist nicht durch Fakten (Leiche, Blutanhaftungen, Zeugen etc.) bewiesen. Das gesamte Urteil beruht auf einer Tathergangstheorie, die bisher durch rein gar nichts in einem streng wissenschaftlichen Sinne durch handfeste und reale Faktenbeweise untermauert ist !!!
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:07@Scipper
Dem Profiler Müller wurde offenbar nicht die ganze Wahrheit gesagt. Dort erzählt der Ulvi noch, er habe mit Peggy gesprochen , das ist ja offenbar doch nicht so, oder? ;-) Oder ist es eine Lüge?
Und Ulvi erzählt auch, der erste Therapeut (noch vor seiner Einweisung) hätte ihm erklärt, das wäre verboten mit den Kindern, er hätte das schlicht nicht gewusst. Soweit so gut. Nur: Warum wurde der Ulvi dann danach nochmals übergriffig, er wusste doch jetzt Bescheid? Ist er vielleicht doch zurecht untergebracht? Lügt er vielleicht öfters?
Dem Profiler Müller wurde offenbar nicht die ganze Wahrheit gesagt. Dort erzählt der Ulvi noch, er habe mit Peggy gesprochen , das ist ja offenbar doch nicht so, oder? ;-) Oder ist es eine Lüge?
Und Ulvi erzählt auch, der erste Therapeut (noch vor seiner Einweisung) hätte ihm erklärt, das wäre verboten mit den Kindern, er hätte das schlicht nicht gewusst. Soweit so gut. Nur: Warum wurde der Ulvi dann danach nochmals übergriffig, er wusste doch jetzt Bescheid? Ist er vielleicht doch zurecht untergebracht? Lügt er vielleicht öfters?
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:11@antony100
Ich sagte bereits vor Jahr und Tag, dass ich einen unbekannten Autofahrer für den Täter halte. Leider hat man sich aber hier am Ulvi festgebissen und jetzt neuerdings an dem Hallenser. Erinnert sei auch an die Ausgrabungsaktion beim roten Haus, die ausging wie das Hornberger Schießen. Um diesen Fall aufzuklären, müssten versierte Profiler (Fallanalytiker) an den Fall rangehen, am besten welche vom BKA oder vom FBI. Also neue Fachleute, die keine Scheu haben, den gesamtem Fall Peggy vollkommen emotionslos und unabhängig neu aufzurollen, und zwar ohne Ansehen irgendwelcher Personen.
Ich sagte bereits vor Jahr und Tag, dass ich einen unbekannten Autofahrer für den Täter halte. Leider hat man sich aber hier am Ulvi festgebissen und jetzt neuerdings an dem Hallenser. Erinnert sei auch an die Ausgrabungsaktion beim roten Haus, die ausging wie das Hornberger Schießen. Um diesen Fall aufzuklären, müssten versierte Profiler (Fallanalytiker) an den Fall rangehen, am besten welche vom BKA oder vom FBI. Also neue Fachleute, die keine Scheu haben, den gesamtem Fall Peggy vollkommen emotionslos und unabhängig neu aufzurollen, und zwar ohne Ansehen irgendwelcher Personen.
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:16@PillePalin
Steht so im Buch. Ulvis erstes Verfahren (wegen dem er auch in der Therapie war) wurde April 2001 eingestellt, der letzte Übergriff passierte im August 2001!
Steht so im Buch. Ulvis erstes Verfahren (wegen dem er auch in der Therapie war) wurde April 2001 eingestellt, der letzte Übergriff passierte im August 2001!
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:18Da könnte ich jetzt fies werden und behaupten:
Die Vergewaltigung wurde gestanden, das Geständnis insoweit aber nicht widerrufen.
Und das da was dran sein könnte, wird durch das Fehlen von Peggy hinreichend impliziert.
Aber so einfach ist das leider nicht.
@Scipper
Ich wüsste nicht, wie ein Fallanalytiker das bewerkstelligen sollte. Ohne Tatort, ohne Tatwaffe, ohne Leiche...wieviele Tathergangshypothesen könnte oder sollte man denn prüfen.
Die Vergewaltigung wurde gestanden, das Geständnis insoweit aber nicht widerrufen.
Und das da was dran sein könnte, wird durch das Fehlen von Peggy hinreichend impliziert.
Aber so einfach ist das leider nicht.
@Scipper
Ich wüsste nicht, wie ein Fallanalytiker das bewerkstelligen sollte. Ohne Tatort, ohne Tatwaffe, ohne Leiche...wieviele Tathergangshypothesen könnte oder sollte man denn prüfen.
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:18@ Mao1974 Es wurde ihm erstmal erklärt, dass er das nicht tun durfte...und weitere Übergriffe sind nicht strafrechtlich behandelt worden!
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:20@Mao1974
"Mit dem Nürnberger Trichter wird eher scherzhaft eine mechanistische Weise des Lernens und Lehrens bezeichnet. Damit ist vor allem die Vorstellung verbunden, ein Schüler könne sich mit dieser Form von Didaktik Lerninhalte einerseits fast ohne Aufwand und Anstrengung aneignen und ein Lehrer andererseits auch dem Dümmsten alles beibringen." (Wikipedia).
Mao1974 schrieb:Dem Profiler Müller wurde offenbar nicht die ganze Wahrheit gesagt. Dort erzählt der Ulvi noch, er habe mit Peggy gesprochen , das ist ja offenbar doch nicht so, oder? ;-) Oder ist es eine Lüge?Der Ulvi ist ein Erfinder von Geschichten und aus dem Grund ist alles was er sagt, mit sehr großer Vorsicht zu genießen, weil er Gehörtes und Gesehenes mit seiner eigenen Fantasiewelt vermischt. Zudem kann ihm jeder Hochintelligente etwas eintrichtern, quasi wie beim Nürnberger Trichter.
"Mit dem Nürnberger Trichter wird eher scherzhaft eine mechanistische Weise des Lernens und Lehrens bezeichnet. Damit ist vor allem die Vorstellung verbunden, ein Schüler könne sich mit dieser Form von Didaktik Lerninhalte einerseits fast ohne Aufwand und Anstrengung aneignen und ein Lehrer andererseits auch dem Dümmsten alles beibringen." (Wikipedia).
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:20@PillePalin
Achso, es wurde ihm erstmal erklärt, daß er das nicht tun durfte und er hat locker weitergemacht?
Wegen den weiteren Übergriffen kam er in die Psychiatrie, ist Dir bekannt, oder?
Achso, es wurde ihm erstmal erklärt, daß er das nicht tun durfte und er hat locker weitergemacht?
Wegen den weiteren Übergriffen kam er in die Psychiatrie, ist Dir bekannt, oder?
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:22@Scipper
Dann kann er aber sowohl das Geständnis als auch den Widerruf erfunden haben, das wissen wir nicht.
Dann kann er aber sowohl das Geständnis als auch den Widerruf erfunden haben, das wissen wir nicht.
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:23@Mao1974
Der Ulvi ist ja gut aufgehoben.
Im Moment wird sicherlich an seiner Neigung gearbeitet.
Der Mord steht ja auf einem anderen Blatt. Da muss man ja ersteinmal sehen wie es überhaupt weiter geht.
Der Ulvi ist ja gut aufgehoben.
Im Moment wird sicherlich an seiner Neigung gearbeitet.
Der Mord steht ja auf einem anderen Blatt. Da muss man ja ersteinmal sehen wie es überhaupt weiter geht.
Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:24Peggy Knobloch
27.09.2013 um 00:26@PillePalin
Sie wurden dadurch, dass er in die Psychiatrie eingewiesen wurde, strafrechtlich gewürdigt.
Reicht das nicht?
Sie wurden dadurch, dass er in die Psychiatrie eingewiesen wurde, strafrechtlich gewürdigt.
Reicht das nicht?