Der tragische Tod von Tanja Gräff
02.08.2016 um 12:18salmiak schrieb:Warst du auf dem FH-Fest? Habe ich etwas bei dir verpasst?An dem WE war ich oben in der Eifel zelten.
salmiak schrieb:Warst du auf dem FH-Fest? Habe ich etwas bei dir verpasst?An dem WE war ich oben in der Eifel zelten.
Vorsichtfalle schrieb:In Tanjas Fall ist genau genommen beides richtig.Genau das ist falsch! - TG suchte mit einem Vorglüher die restliche Clique u. nicht umgekehrt! Du drehst den Spieß um, verdrehst die Fakten. Der Zeuge sagte lediglich zur Begründung, dass sie sich aus den Augen verloren haben. Es bedeutet nicht, dass hieraus ein Vermissen gefolgert werden kann. Das ist ein großer Unterschied. Sie stellten fest, dass TG u. ein Vorglüher fehlen. Da auf einem so großen Fest eine Suche ziemlich hoffnungslos ist o. mit einem großen Zeitaufwand verbunden ist, hatten sie ja Gelegenheit, TG anzurufen. Wenn man jemanden vermisst, ist es eine andere Dimension, als wenn man lediglich feststellt, dass jemand fehlt. Wenn der Vorglüher TG NICHT telefonisch erreicht hätte, erst dann kann von einem Vermissen die Rede sein. Ergo vermisste er TG nicht.
Vorsichtfalle schrieb:hierbei übersetzt du halt aber "vermisst" mit "ist verschwunden und da muss etwas passiert sein"Nicht ich definiere es so, sondern das Wort *jemanden vermissen* bedeutet es. Wenn eine Person vermisst wird, dann wird unterstellt, dass etwas passiert sein muss. Lasse uns jetzt nicht darüber diskutieren, dass einem erwachsenen Menschen auch gleich etwas passiert sein muss. Nein, muss auch nicht. Dennoch wird das Wort *vermissen* mit einem einschneidendem Ereignis assoziiert, denn es hat immer einen Grund, wenn eine Person vermisst wird. In den meisten Fällen geht es bei jungen Menschen um ein kurzes Unterauchen. Okay. Im Fall TG wissen wir, war die Vermutung richtig.
Vorsichtfalle schrieb:der freund hat sich halt sorgen gemacht, als er sie am nä tag nicht erreichen konnte und niemand wusste wo sie steckt. das ist ja nun nichts spektakulär neuesja, eben, aber in welcher Dimension? Würdest du gleich zur Kripo fahren, wenn dein bester Freund nicht ans Handy geht? CS wusste, dass TG ggf. mit den Vorglühern weiter feiern wollte. So hätte es auch kommen können, wäre TG nach 4 Uhr in die Stadt gefahren. Ruft man dann so früh an, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sie noch im Tiefschlaf ist? Sie hatten sich erst für die nächsten Tage verabredet. Wieso machte er sich dann wenige Stunden später Sorgen?
Vorsichtfalle schrieb:bringt uns das im moment weiter?Ja. Es ist ein Baustein von vielen. Für die Kripo ist jedes Verhalten aller Beteiligten wichtig u. sollte auch nach dem Ereignis wichtig bleiben, bis der Fall gelöst ist.
Vorsichtfalle schrieb:möglichweise kamen ihm menschen im umfeld Tanjas seltsam vor. da wäre er aber auch nicht der erste gewesen,Falsch, denn er war der Erste, der dieses Bauchgefühl hatte. Ohne CS wäre TG vermutlich erst viel später VERMISST worden bzw. wurde seine Vermisstenmeldung durch die Eltern bestärkt, sodass sofort eine Soko eingerichtet wurde.
Vorsichtfalle schrieb:es stellte sich heraus, dass diese menschen unschuldig sind.??? Ist das so richtig? Wenn es so eindeutig wäre, hätte dann ein Ex-Ermittler 4 Jahre später gekramt? Deine Ausdrucksweise ist aus meiner Sicht insofern fahrlässig (i.S.d. Kripoarbeit), dass ein Verdacht durch Beweise nicht erhärtet werden konnte. Es bedeutet bislang nicht, dass eine eindeutige Unschuldsvermutung vorliegt. Warum ermittelt die Kripo weiterhin nach dem Auffinden von TG? Alle Akten u. dazu alle Zeugenaussagen müssen eben jetzt noch einmal auf den Prüfstand. Auch wenn die Akte TG als Cold Case geschlossen wird, bedeutet es für alle Betroffenen nicht, aus dem Fall raus zu sein. Es mag für den einen u. anderen Zeugen Entwarnung geben, WENN die Kripo einen möglichen Verdächtigen 100 Prozent ausschließen kann, da ein 101 %iges Alibi gegeben ist, wie zB. dass die Person nachweislich nicht in Trier, sondern in New York war. Ansonsten wird es leider für alle Betroffenen immer so bleiben, dass Verdachtsmomente bleiben. - Nein, niemand möchte mit ihnen tauschen wollen. Das ist sicher.
salmiak schrieb:??? Ist das so richtig?eindeutig ja!
möglichweise kamen ihm menschen im umfeld Tanjas seltsam vor. da wäre er aber auch nicht der erste gewesen,meinte einzige.
Falsch, denn er war der Erste, der dieses Bauchgefühl hatte.
Vorsichtfalle schrieb:Sie sind unschuldig. Es gibt keinen Tatverdächtigen und auch keine Ermittlungen gegen jemanden. Auch keine verurteilung. Sie sind eindeutig unschuldig.
es gibt keine hinweise darauf, dass es einen täter gab oder auch mitwisser.Ich würde dir zustimmen, wenn es da nicht die vielen unaufgeklärten Zeugensichtungen gäbe. Bis heute gibt es zig Personen, nach denen polizeilich dringend öffentlich gesucht wird und wurde , die sich nie gemeldet haben.
Drosselpart schrieb:Ominöser Telefonanruf beim Radio "Antenne West" - ...daß eine Frau im Baum hängen würde: 13.06.2007Gibts diesen Anruf eigentlich noch irgendwo im Netz zum anhören?
-Leela- schrieb:Scheinbar handelte es sich um eine Fake-MeldungDann sollte man das aus der "Chronologie der Ereignisse" rausnehmen. Ziemliche Sauerei von Antenne West.
salmiak schrieb:Wenn eine Person vermisst wird, dann wird unterstellt, dass etwas passiert sein muss.Diese Definition ist so nicht korrekt. Das Wort "vermissen" bedeutet:
salmiak schrieb: Da auf einem so großen Fest eine Suche ziemlich hoffnungslos ist o. mit einem großen Zeitaufwand verbunden ist, hatten sie ja Gelegenheit, TG anzurufen.Ist das eine Tatsache ? Ich denke eher nicht. Natürlich kann es mitunter schwer und zeitaufwendig sein, auf einer Veranstaltung dieser Dimension eine kleine Personengruppe oder Einzelpersonen ausfindig zu machen. Wenn man aber Hinweise darauf hat, wo sich die Person(en) aufhalten könnten, sind die Erfolgsaussichten ungleich höher. Das können Vorlieben der Gesuchten sein (Musikgeschmack), Kenntnis über die Abendplanung (z.B. will/wollen eine bestimmte Band sehen), Kenntnis über bevorzugte Aufenthaltsorte (bestimmte Getränke/bei bestimmten Personengruppen etc.).
salmiak schrieb:Als TG nicht in die Stadt kam, vermisste er sie? Wohl nicht, denn er wähnte TG zu Hause. Wenn er TG vermisst hätte, hätte er sich Sorgen machen müssen.Diese Argumentation ist so nicht schlüssig. Er (AH) hätte sie (TG) in der Stadt durchaus vermissen können, ohne sich gleich Sorgen machen zu müssen. Wir sprechen hier von zwei Menschen, die sich noch nicht lange kannten, die Verhaltensweisen/Zuverlässigkeit usw. der jeweils anderen Person -mangels gemeinsamer Zeit- wahrscheinlich nicht genaugenug beurteilen konnten. Deshalb sehe ich keine Grund, weshalb AH und/oder die anderen Personen um ihn herum gleich hätten davon ausgehen müssen, TG sei etwas zugestoßen, nur weil sie nicht in der Stadt erschien. Nicht immer ist ein schlimmes Ereignis der Grund für ein Fernbleiben. Es gibt ohne weiteren Indikator daher keinen zwangsläufigen Grund zur Sorge. Würden wir den Wortlaut der geführten Mobilfunkgespräche genau kennen, könnte man daraus genauere Schlüsse ziehen.
salmiak schrieb:Ich habe ja lediglich überlegt, warum TG bereits während des Festes als vermisst gegolten haben soll. Möglich, dass die Posterin gleiches tat, wie du, indem sie das Wort *vermisst* auf die Goldwaage legte, aber die Situation *aus den Augen verloren* meinte. Dann stimmen die Fakten wieder :)Versteige Dich nicht in Definitionen/Interpretationen von einzelnen Worten/Redewendungen und dergleichen. Da wir keine Gesetzestexte lesen, muß man alles geschriebene in Gesamtheit/im Kontext betrachten. Es ist hier z.B. beides möglich. Ich kann jemanden aus den Augen verlieren und vermissen, weil ich ihn gerne bei mir hätte. Und das ganz ohne mir Sorgen machen zu müssen. Du verstehst ?
salmiak schrieb:(...)Ohne CS wäre TG vermutlich erst viel später VERMISST worden bzw. wurde seine Vermisstenmeldung durch die Eltern bestärkt, sodass sofort eine Soko eingerichtet wurde.Korrekt müsste es eher heißen: CS war die mutmaßlich erste Person, die TGs Verschwinden Sorgen bereitete. Ob das jetzt irgendetwas bedeutet ? Ja. Denn im Gegensatz zur "neuen Clique" der TG kannte er TG seit Jahren und konnte daher eher annehmen, dass etwas mit TG nicht stimmt. Mehr aber auch nicht.
salmiak schrieb:(...) Es bedeutet bislang nicht, dass eine eindeutige Unschuldsvermutung vorliegt.Das ist nicht korrekt. Es liegt im deutschen Rechtssystem offiziell immer die Unschuldsvermutung vor. Solange, bis Beweise und/oder genügend Indizien vorliegen, die das Gegenteil beweisen. Persönliche Vermutungen von Ermittlern spielen dabei keine offizielle Rolle. Denn es ist die Aufgabe der Ermittler, Beweise, Hinweise und Indizien zu suchen und zu sichern, damit ggf. persönliche Vermutungen erhärtet werden können. Das nennt man dann Ermittlung. Sind (noch) keine Beweise/indizien vorhanden, die einen dringenden Tatverdacht ggf. in Kombination mit Flucht/Verdunklungsgefahr rechtfertigen, gilt also weiterhin die Unschuldsvermutung. Das ist unabhängig von geführten Ermittlungen.
salmiak schrieb:Dass derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen eine o. mehrere Personen laufen, spricht im Rechtsstaat noch niemanden frei.Das ist nicht korrekt. Ein "Freispruch" kann ausschließlich Urteil/Abschluss einer geführten Gerichtsverhandlung sein. Diese hat aber nie stattgefunden. Es steht den Ermittlungsbehörden natürlich frei, ein entsprechendes Verfahren gegen eine/mehrere Personen einzuleiten. Ist das nicht der Fall, gibt es auch keinen Freispruch. Das hat allerdings nichts mit den privaten Verdächtigungen/Vermutungen von Ermittlern zu tun. Diese Wiederum spielen aber im Bezug auf die Freiheit/Selbstbestimmung von Bundesbürgern keine Rolle.
salmiak schrieb:(...) darf eine Unschuldsvermutung aufgrund fehlender Beweise nicht fahrlässig zu den Akten gelegt werden.Eine Unschuldsvermutung kann nicht zu den Akten gelegt werden. Sie gilt pauschal für jeden von uns, solange uns kein Vergehen nachgewiesen wird. Sollte jedoch ein Anfangsverdacht im Raum gestanden haben, wird dieser aus den Akten (so hoffe ich) weiterhin ersichtlich sein.