Der tragische Tod von Tanja Gräff
24.01.2016 um 18:52Matthäi schrieb:Dies zu erhärten wäre einer der Vorteile einer Akteneinsicht durch Fr. G!wenn sie diese denn völlig ungefiltert und voll umfänglich erhalten würde.. ich bezweifel das jedenfalls
Matthäi schrieb:Dies zu erhärten wäre einer der Vorteile einer Akteneinsicht durch Fr. G!wenn sie diese denn völlig ungefiltert und voll umfänglich erhalten würde.. ich bezweifel das jedenfalls
wen sie diese denn völlig ungefiltert und voll umfänglich erhalten würde.. ich bezweifel das jedenfallsSehe ich vorsichtig gedacht auch so. Es gibt sehr/höchst sensible Daten, die möglicherweise sogar gesundheitsschädigend auf Frau G. wirken könnten, würde bspw. ein Bekannter ihrer Tochter im Fokus stehen, dessen möglicher Verdacht sich aber nicht erhärten ließ. Abgesehen einmal davon, dass Frau G. vermutlich eigene Vermutungen angestellt haben dürfte, all die Jahre, wäre eine volle Akteneinsicht, solange der Tod ihrer Tochter nicht in Gänze aufgeklärt ist, vermutlich auch nicht sinnvoll zu ihrem eigenen Schutz. Würde ich gut finden, wenn Frau G. also nur bestimmte Akten zur Einsicht bekommen würde u. nur ihr RA die volle Einsicht bekäme. Vll. gehört es zur Erfahrung eines RAs, dieses auch in Vorbereitung mit dem Klienten so anzudeuten.
nutzi2015 schrieb:@domlauWG hat sich schonselbst zu ihren gedanken geäußert. das war noch vor dem fund.
Es gibt User, die Theorien ansetzen, wie in den letzten Posts, um Verdächtigungen jedweder Art zu vermeiden. Das hast du vermutlich nicht verstanden. Schade. - In der Diskussion um Akteneinsicht ging es mir nicht darum, mir Gedanken um die Gesundheit der Frau G. zu machen, die ich hoch schätze, sondern um darzulegen, welche Auswirkung eine Akteneinsicht auf eine betroffene Person letztendlich allg. gedacht, bewirken kann. Ich finde es nicht abwegig, auch dieses im Zusammenhang mit der Akteneinsicht empathisch gedacht zu äußern.
Ich empfinde dagegen deine Eingebung wenig empathisch meiner ebenso dir anonymen Person gegenüber.
Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen, Anklage erheben oder Strafbefehl bei Gericht beantragen. Lässt das vorläufige Ermittlungsergebnis noch keine abschließende Entscheidung zu, so kann er anordnen, dass die Polizei weiter ermittelt. Die Polizei muss der Staatsanwaltschaft alle strafprozessualen Maßnahmen mitteilen.
Der Staatsanwalt kann auch selbst ermittelnd tätig werden, insbesondere persönlich Beschuldigte oder Zeugen vernehmen. Wenn diese auf Vorladung der Polizei nicht erscheinen, kann der Staatsanwalt sie selbst laden. Im Gegensatz zur Polizei stehen ihm Zwangsmittel zur Verfügung; er kann den Zeugen polizeilich vorführen lassen, Ordnungsgeld oder die Verhängung von Ordnungshaft (Höchstmaß: sechs Monate) durch den Ermittlungsrichter beantragen.Wikipedia: Staatsanwalt
meermin schrieb:Ich frage mich immer noch, was jetzt passieren soll.http://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2009/dezember/detailansicht-dezember/artikel/vom-hilfsbeamten-zur-ermittlungsperson.html
Wenn im Rahmen der polizeilichen ERmttlungen etwas möglicherweise Relevantes herausgefunden worden wäre, hatte nicht unmittelbar eine Absprache dazu mit dem Staatsanwalt stattfinden müssen um weitere Massnahmen abzusprechen?
Beschreibung des Verhältnisses zwischen Staatsanwalt- schaft und Polizei im deutschen Ermittlungsverfahren
Im deutschen Strafverfahren wird die Staatsanwaltschaft traditionell als die Herrin des Ermittlungsverfahrens bezeichnet. Sie ist als Anklagebehörde grundsätzlich strikt dem Legalitätsgrundsatz verpflichtet, der allerdings durch die Opportunitätsvorschriften der Strafprozessordnung (§§ 153 ff. StPO) begrenzt wird. Aufgrund des Legalitätsprinzips besteht für die Staatsanwaltschaft die Pflicht, die Polizei zur gleichmäßigen und strikten Einhaltung des Strafverfolgungszwanges anzuhalten und zu überwachen. Die Polizei ist folglich im Rahmen ihrer repressiven Tätigkeit der Staatsanwaltschaft gegenüber weisungsunterworfen. Es wird hierbei von Gesetzes wegen zwischen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, die mit besonderen, zusätzlichen Befugnissen im Zwangsmittelbereich für dringende Fälle ausgestattet sind, und den übrigen allgemeinen Polizeibehörden und -beamten unterschieden, welchen nur einige wenige Eingriffsrechte gem. der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz zustehen5. Darüber hinaus haben alle Polizeibeamten nach §§ 163, 161 StPO das Recht und die Pflicht, im Rahmen des ersten Zugriffs ohne Auftrag die Ermittlungstätigkeiten zu beginnen. Die gewonnenen Ermittlungsergebnisse sind dann unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Folglich hat auch in diesem Falle die Staatsanwaltschaft die justizmäßige Sachleitung der polizeilichen Ermittlungen. Verfahrensbeendende Entscheidungskompetenzen, wie z.B. die zur Einstellung aus Verfahrens- oder Opportunitätsgründen, stehen der Polizei nicht zu.
meermin schrieb:Wenn im Rahmen der polizeilichen ERmttlungen etwas möglicherweise Relevantes herausgefunden worden wäre, hatte nicht unmittelbar eine Absprache dazu mit dem Staatsanwalt stattfinden müssen um weitere Massnahmen abzusprechen?Das kann ja durchaus erfolgt sein, die Übergabe des Soko-Berichtes an die Staatsanwaltschaft ist ja ein anderer Vorgang.
meermin schrieb:Ich frage mich immer noch, was jetzt passieren soll.Laut Fritzen:
Bahnbrechend neue Erkenntnisse sind nach Volksfreund-Informationen aber nicht zu erwarten, auch wenn sich Fritzen dazu derzeit nicht äußern will. Immerhin räumt der Chef-Ermittler ein, dass seit Anfang Oktober keine neuen Hinweise mehr eingegangen sind. In den fünf Monaten zuvor waren es 81. Eine heiße Spur war aber nicht darunter, heißt es. .... Auch das bei dem Skelett gefundene Handy Tanjas brachte die Ermittler allem Anschein nach nicht weiter, auch wenn noch Daten im Speicher ausgelesen werden konnten, wie es seinerzeit hieß. Der Leitende Oberstaatsanwalt wollte sich dazu ebenfalls nicht äußern.
TheoTiger schrieb:Mich verwundert die Formulierung "Weitgehend abgeschlossen" in Bezug auf die Ermittlungen. Entweder sind Ermittlungen abgeschlossen und es wird ein Bericht verfasst, oder eben noch nicht.Das ist falsch. Der Terminus "Weitgehend abgeschlossen" ist die übliche Bezeichnung für einen (Teil)Vorgang, einer zeitlichen Eingrenzung oder auch der Auswertung vorhandener Beweise, Indizien, Aussagen etc. in einem Kriminalfall als Hinweis auf die Tatsache fehlender neuer Erkenntnisse. Ein finaler Abschluss wird erst dann bekannt gegeben, wenn die Staatsanwaltschaft den Fall auch als abgeschlossen ansieht.
Ich halte den ersten Artikel im TV von R. Seydewitz, der sich auf Hörensagen beruft ("heißt es"), leider für vermutlich zutreffend, was neue Ermittlungsergebnisse betrifft.Da sich der Leitende Oberstaatsanwalt nicht zu den Daten im Handy von T.G. äußern wollte, gehe ich davon aus, dass diese weder als relevant, noch als zielführend zu verdächtigende Personen, möglicherweise sogar einem Täter, eingeordnet werden konnten. Es handelt sich bei den Daten wohl vielmehr um private Daten ohne direkten Bezug zu Fremdkontakten in der Nacht des Verschwindens von T.G.
Der Reporter ist schon lange mit Kriminalthemen in Trier vertraut und dürfte über gute Kontakte verfügen.
Bahnbrechend neue Erkenntnisse sind nach Volksfreund-Informationen aber nicht zu erwarten, auch wenn sich Fritzen dazu derzeit nicht äußern will. Immerhin räumt der Chef-Ermittler ein, dass seit Anfang Oktober keine neuen Hinweise mehr eingegangen sind. In den fünf Monaten zuvor waren es 81. Eine heiße Spur war aber nicht darunter, heißt es. .... Auch das bei dem Skelett gefundene Handy Tanjas brachte die Ermittler allem Anschein nach nicht weiter, auch wenn noch Daten im Speicher ausgelesen werden konnten, wie es seinerzeit hieß. Der Leitende Oberstaatsanwalt wollte sich dazu ebenfalls nicht äußern.
Anothertruth schrieb:Ich frage lieber gewisse Leute hier, warum sie es nach über 8 Jahren nicht geschafft haben, auch nur einen Schritt weiter zu kommen als die Kriminalpolizei?Diese Frage kann ich dir beantworten. Es fehlen uns hier einfach relevante Informationen. Einerseits ist über den Fall, so meine ich, ungewöhnlich viel bekannt. Andererseits dennoch viel zu wenig, um Theorien dermaßen stützen zu können, dass diese sich deutlich von "reiner Spekualtion" unterscheiden. Insbesondere sind einige Schlüsselinformationen nicht verfügbar, bspw. der Inhalt des letzten Telefongesprächs oder irgendwelche Informationen zur Frequentierung des Bereichs um die Absturzstelle am Morgen des Verschwindens. Darüber hinaus auch noch einiges mehr. Ich hoffe, dass diese Schlüsselfragen zumindest auf der abschließenden PK gestellt werden.
Anothertruth schrieb:Und ich frage dieselben Leute, warum sie sich lieber in Kleinkriegen gegenseitiger Meinungen aufreiben, sich dabei noch in Besserwisserei bis hin zur letzten Sekunde im Leben von T.G. auseinandernehmen, wenn es doch tatsächlich um die Aufklärung eines möglichen Mordes gehen soll?Diese Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Ich hatte vor kurzem ebenfalls meinen Unmut darüber zum Ausdruck gebracht. Dieser Post wurde dann mit dem Kommentar "Lasse diese Aussagen der Moderation" gelöscht, was auch immer das bedeuten soll.
Anothertruth schrieb:Dies wird im Fall T.G. in 2016 sicher nicht geschehen.Wieso bist du dir hier so sicher? Das Jahr 2016 ist ja noch lang, wenn der Fall seitens der SOKO innerhalb von rund acht Monaten "weitgehend abgeschlossen" ist und die Staatsanwaltschaft ggf. keinen weiteren Ermittlungsbedarf mehr sieht, wieso sollte es dann nicht möglich sein, dass die Öffentlichkeit dieses Jahr noch informiert wird?
Anothertruth schrieb:So wie ich weiß, dass hier keiner einen Täter im Fall T.G. hat.Was bedeutet "einen Täter haben"?
Funkmaster schrieb:Diese Frage kann ich dir beantworten. Es fehlen uns hier einfach relevante Informationen. Einerseits ist über den Fall, so meine ich, ungewöhnlich viel bekannt. Andererseits dennoch viel zu wenig, um Theorien dermaßen stützen zu können, dass diese sich deutlich von "reiner Spekualtion" unterscheiden. Insbesondere sind einige Schlüsselinformationen nicht verfügbar, bspw. der Inhalt des letzten Telefongesprächs oder irgendwelche Informationen zur Frequentierung des Bereichs um die Absturzstelle am Morgen des Verschwindens. Darüber hinaus auch noch einiges mehr. Ich hoffe, dass diese Schlüsselfragen zumindest auf der abschließenden PK gestellt werden.dieser satz ist an anmaßung, selbstüberschätzung und borniertheit nicht zu überbieten.
Anothertruth schrieb:Ich frage lieber gewisse Leute hier, warum sie es nach über 8 Jahren nicht geschafft haben, auch nur einen Schritt weiter zu kommen als die Kriminalpolizei?Ist auch nicht das Ziel hier weiter zu kommen als die Polizei die haben mehr Möglichkeiten.
Anothertruth schrieb:Ich könnte jetzt fragen: Warum wird mir nach zwei Wochen hier (insbesondere durch pn) vorgeworfen, ich würde nicht konstruktiv mitdenken und ich wäre nicht ernsthaft bei der Sache. Das tue ich aber nicht.Dazu kann ich nichts sagen, da ich Dir keine PN geschrieben habe. Ich hätte auch keinerlei Anlass gesehen, Dir irgendwas vorzuwerfen. Freut mich, daß Du hier mitschreibst.