Fall "Tanja Gräff" noch nicht abgeschlossenTRIER. Wie die Staatsanwaltschaft Trier am heutigen Freitag in einer Presseerklärung mitteilte, ist das Ermittlungsverfahren im Fall Tanja Gräff noch nicht abgeschlossen. Anders lautende Aussagen "treffen nicht zu".
In einem Schreiben der Staatsanwaltschaft erklärt Oberstaatsanwalt Fritzen den Sachverhalt:
"Zutreffend ist, dass die Arbeit der vom Polizeipräsidium Trier eingerichteten Sonderkommission
weitgehend abgeschlossen ist. Sie hat die Akten des Verfahrens am 20.01.2016 der Staatsanwaltschaft Trier vorgelegt. In Kürze wird sie der Staatsanwaltschaft auch einen zusammenfassenden Bericht über die durchgeführten Ermittlungen vorlegen.
Damit sind die Ermittlungen aber keineswegs bereits abgeschlossen. Die Vorlage der Akten stellt lediglich einen Zwischenschritt im laufenden Ermittlungsverfahren dar. Die Leitung des Ermittlungsverfahrens obliegt nämlich – rechtlich und tatsächlich – der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft Trier wird nunmehr die von der Sonderkommission zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse analysieren und bewerten und anschließend darüber entscheiden, ob weitere Ermittlungen angeordnet werden oder eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.
Hierzu werden sämtliche Akten durchgearbeitet und geprüft werden müssen. Dies wird angesichts des außergewöhnlichen Umfangs der Akten noch geraume Zeit – voraussichtlich mehrere Monate – in Anspruch nehmen. Auch soll dem Rechtsanwalt von Frau Gräff Gelegenheit gegeben werden, die bisherigen Ermittlungsergebnisse einzusehen und ihm eine dem Umfang der Sache angemessene Frist zur Stellungnahme gewährt werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Polizeipräsidium Trier die Sonderkommission noch nicht aufgelöst. Diese wird vielmehr weiterhin bereitgehalten und kann ihre Arbeit jederzeit wieder aufnehmen, sollten im Rahmen der Analyse der Ergebnisse weitere Ermittlungen für erforderlich gehalten werden."
Quelle: lokalo.de - 22. Januar 2016
Link:
http://lokalo.de/artikel/100841/fall-tanja-graeff-noch-nicht-abgeschlossen