Der tragische Tod von Tanja Gräff
04.12.2015 um 20:01Nabend zusammen !
@hallo-ho
Also was eine Öffentlichkeitsfahndung mittels Phantombild angeht, gibt es -nach meinem bescheidenen Wissen- kein Gesetz, welches explizit vorschreibt, ob nach Zeugen oder "nur" möglichen Verdächtigen gefahndet werden darf. Es greifen hier -wie bereits in anderen Posts angesprochen- verschiedene Regeln. Zuallererst gibt es die bekannten Persönlichkeitsrechte, es gibt den Schutz vor Verleumdung, es gibt schlussendlich aber auch die Regel der Verhältnismäßigkeit. Losgelöst von diesen gesetzlichen Regelungen, bedeutet eine Öffentlichkeitsfahndung auch immer sehr viel Arbeits- und Zeitaufwand für die Ermittler. Das alles zusammen schützt i.d.R. davor, dass die Polizei nicht wahllos per Plakat fahndet. Sollte dann tatsächlich ein Phantombild gefertigt und in Umlauf gebracht werden, dass einen möglichen Zeugen zeigt, kann man davon ausgehen, dass es sehr gute Gründe dafür gibt und der Zeuge von potenziell großer Bedeutung sein könnte. Wie bereits geschrieben: Es wird auch immer dazu gesagt, dass die abgebildete/beschriebene Person als Zeuge gesucht wird.
@nightshade2000
Ist dies nicht gegeben, kann die Polizei auch keine entsprechend "radikalen" Vorgehensweisen nutzen. Im Falle der Hausdurchsuchungen wird es solche Hinweise sicher gegeben haben. Leider wurden diese jedoch weder der Hoffnungen nicht bestätigt.
Was den Zeugen SB angeht, hat sich die Soko mit Verdächtigungen immer stark/komplett zurückgehalten. Das jenes Phantombild nie veröffentlicht wurde, kann durchaus einen guten Grund gehabt haben. Absolut spekulativ von mir in den Raum gestellt: Wäre die Person jemals dringend tatverdächtig gewesen, hätte man sie zeitnah ermittelt. Natürlich kann man der Polizei auch alles Andere unterstellen. Fakt ist jedoch, dass auch nach der Ermittlung von SB keine Änderung an seinem Zeugenstatus erfolgte, keine Festnahme stattfand und auch keine neuen Erkenntnisse aus seiner Vernehmung bekannt wurden oder sich daraus ergebnisändernde Umstände ergaben. Bis heute ist der Fall ungeklärt. Ergo: Ohne weitere Fakten zu den Hintergründen zu kennen, sollte man diesen Umstand evtl. wertungsfrei zur Kenntnis nehmen und -vorerst- auf sich beruhen lassen. Die Klärung kann erfolgen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, die zu einer Prüfung der Umstände führen müssen. Dies ist -bis heute- wohl nicht der Fall.
@hallo-ho
Also was eine Öffentlichkeitsfahndung mittels Phantombild angeht, gibt es -nach meinem bescheidenen Wissen- kein Gesetz, welches explizit vorschreibt, ob nach Zeugen oder "nur" möglichen Verdächtigen gefahndet werden darf. Es greifen hier -wie bereits in anderen Posts angesprochen- verschiedene Regeln. Zuallererst gibt es die bekannten Persönlichkeitsrechte, es gibt den Schutz vor Verleumdung, es gibt schlussendlich aber auch die Regel der Verhältnismäßigkeit. Losgelöst von diesen gesetzlichen Regelungen, bedeutet eine Öffentlichkeitsfahndung auch immer sehr viel Arbeits- und Zeitaufwand für die Ermittler. Das alles zusammen schützt i.d.R. davor, dass die Polizei nicht wahllos per Plakat fahndet. Sollte dann tatsächlich ein Phantombild gefertigt und in Umlauf gebracht werden, dass einen möglichen Zeugen zeigt, kann man davon ausgehen, dass es sehr gute Gründe dafür gibt und der Zeuge von potenziell großer Bedeutung sein könnte. Wie bereits geschrieben: Es wird auch immer dazu gesagt, dass die abgebildete/beschriebene Person als Zeuge gesucht wird.
@nightshade2000
nightshade2000 schrieb:(...)Bei einer potenziellen Entführung besteht Gefahr im Verzug, da der Entführer das Opfer jederzeit ermoden kann.Mir ist schon bewusst, dass es sich für 8 Jahre um einen Vermisstenfall handelte und die Soko deshalb auch davon ausgehen mußte, dass T.G. noch lebt. Dennoch ist "Gefahr in Verzug" hier -meiner persönlichen Meinung nach- nicht korrekt von Dir verstanden worden. In einem Entführungsfall kann die Polizei nicht einfach alle Wohnungen der Stadt durchsuchen, um das Opfer sozusagen per "Glückstreffer" zu finden. "Gefahr in Verzug" ist immer dann gegeben, wenn es belastbare/konkrete Hinweise darauf gibt, dass die geplante polizeiliche Aktion entweder direkt zum Auffinden des Opfers und/oder der Verhaftung von einem/mehreren Tätern führt oder sich entsprechend neue belastbare Hinweise zum Auffinden der Personen daraus ergeben.
Deswegen auch die Hausdurchsungen in der Bonner-Str., da hat man sinnvollerweise keine Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte genommen.
Es ist daher unverständlich warum man bei der Spitzbart-Spur nicht direkt durchermittelt hat um diesen Zeugen innerhalb kurzer Zeit ausfindig zu machen.
Ist dies nicht gegeben, kann die Polizei auch keine entsprechend "radikalen" Vorgehensweisen nutzen. Im Falle der Hausdurchsuchungen wird es solche Hinweise sicher gegeben haben. Leider wurden diese jedoch weder der Hoffnungen nicht bestätigt.
Was den Zeugen SB angeht, hat sich die Soko mit Verdächtigungen immer stark/komplett zurückgehalten. Das jenes Phantombild nie veröffentlicht wurde, kann durchaus einen guten Grund gehabt haben. Absolut spekulativ von mir in den Raum gestellt: Wäre die Person jemals dringend tatverdächtig gewesen, hätte man sie zeitnah ermittelt. Natürlich kann man der Polizei auch alles Andere unterstellen. Fakt ist jedoch, dass auch nach der Ermittlung von SB keine Änderung an seinem Zeugenstatus erfolgte, keine Festnahme stattfand und auch keine neuen Erkenntnisse aus seiner Vernehmung bekannt wurden oder sich daraus ergebnisändernde Umstände ergaben. Bis heute ist der Fall ungeklärt. Ergo: Ohne weitere Fakten zu den Hintergründen zu kennen, sollte man diesen Umstand evtl. wertungsfrei zur Kenntnis nehmen und -vorerst- auf sich beruhen lassen. Die Klärung kann erfolgen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, die zu einer Prüfung der Umstände führen müssen. Dies ist -bis heute- wohl nicht der Fall.