AveMaria schrieb:Also dann mal andere Perspektive: In bin Ermittler. T.G. ist vermisst. Wir rekonstruieren mit den Zeugen die letzten Sichtungen und erstellen ein Szenario, welche Wege sie ging, und wohin sie sich später begeben haben könnte. Alles deutet darauf hin, dass Tanja von einem Unbekannten mit einem Auto und in evtl. bewusstlosem Zustand Richtung Homburg verbracht wurde. Welchen Grund sollte ich haben, die Handydaten aller nicht motorisierten Freunde in Trier zu orten? Das tue ich erst, wenn mir irgendeine Aussage eines Freundes verdächtig oder widersprüchlich vorkommt, oder wenn er augenscheinlich ein gutes Motiv hätte, Tanja verschwinden zu lassen, oder wenn er einschlägig vorbestraft ist.
Genau so sollten Ermittler gerade nicht vorgehen.
Man muss als Ermittler für alles offen sein. Wenn man sich zu früh auf ein bestimmtes Szenario festlegt, ist man nicht mehr offen für anders. Man kann bei Zeugen nie wissen, ob ihre Beobachtungen richtig sind. Daher wäre es als Ermittler grob fahrlässig nur dieser einen Spur nachzugehen.
Leider gibt es in der Realität natürlich auch Ermittler, die sich hier zu früh festgelegt haben. Gerade so etwas ist nicht selten bei "Justizirrtümern" zu finden.
Aber im vorliegenden Fall hat so etwas nicht vorgelegen, wobei u.U. auch hier falsche Annahmen zum Nichtauffinden von Tanja geführt hat. Für die Ermittler war der Aufenthaltsort nur bis 4:13 rekonstruierbar, nur das sehen die Ermittler als ausreichend gesichert an.
Sicherlich sie lagen mit der Einschätzung, dass Tanja runter in die Stadt war, höchstwahrscheinlich falsch. Für dem Hintergrund von den Angaben von
@Nutzer2015, dass die Truppe schon in Richtung Uni unterwegs war (evtl. sogar mit Taxi) und daher das Einholen allein schon aus Entfernungsgründen vermutlich nicht mehr möglich war, war diese Einschätzung sicherlich nicht ausreichend belegt. U.U. hat das dann genau diese zu frühe Festlegen dazu geführt, dass man den Suchradius oben auf dem FH-Gelände auf nur 500m beschränkt hatte. Ob man dort Tanja bei einem größeren Suchradius gefunden hätte ist fraglich, die Lage in der Astgabel war einfach zu außergewöhnlich, trotzdem hätte man gerade am Felsen einen weiteren Bereich absuchen MÜSSEN, da er für Unfälle geradzu prädestiniert ist. Aber auch hier könnte ein zu frühes Festlegung auf ein Verbrechen kontraproduktiv gewesen sein.
Die Auswertung von Handydaten ist immer ein Angriff auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Aber eine die Notwendigkeit der Aufklärung hat bei einem vermuteten Verbrechen ein größeres Gewicht, und man ermittelt durch die Auswertung der Handy-Daten nur grob den Standort und nicht den unter weit höheren Schutz stehende Gesprächsinhalt. Daher ist davon auszugehen, dass die Angaben der Vorglühtruppe stimmen. Hier diese in Frage zu stellen ist natürlich möglich, aber dann muss man sich fragen, was will man hier noch als gegeben ansehen? Wildes Spekulieren und das Beschuldigen von Personen, der Unschuld u.U. nachgewiesen ist (was wir nicht wissen), wäre dann Tür und Tor geöffnet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das hier zulässig sein kann (Allmy-Regeln).
Und noch eins, in Deuutschland braucht niemand ein Alibi vorzuweisen und erst recht kein felsenfestes. Erst wenn andere Umstände ihn als Täter mit ausreichender Sicherheit ausmachen, ist ein Alibi von Vorteil.