@FadingScreamsFadingScreams schrieb:somit wäre wahrscheinlich auch eine Autotür als Werkzeug zu betrachten - nehme ich mal an - und damit auszuschließen..
Eine Autotür? Kannst Du schildern, was Du konkret meinst?
@northernstudionorthernstudio schrieb:Sei so nett, erkläre Deine Thesen mal etwas genauer. Also 1-3 sage ich mal stimme ich Dir zu, aber weshalb soll die Uhrzeit und das Handy für (oder auch gegen) eine Straftat sprechen?
4. Uhrzeit
Einige v. uns beurteilten die Uhrzeit nach 4:13 h, um zum Felsen als Frau alleine durch den dunklen Wald zu gehen, als höchst unwahrscheinlich. Davon ausgehend, dass T.G. am 7.6. abstürzte. Eine spätere Uhrzeit des Absturzes am Tage bspw. o. an einem anderen Tag spräche mMn für ein Fremdverschulden !
5. Handy
Wäre T.G. alleine zur Absturzstelle gelaufen, um sich dort den Sonnenaufgang anzusehen, hätte sie eher eine SMS an jdn. gesendet, um jdn. mitzuteilen, dass sie sich dort aufhält, einer Freundin bspw. - siehe Persönlichkeit. Ihre Freunde wussten scheinbar in der Vergangenheit IMMER, wo sie war.
Davon ausgehend, dass der Akku nicht leer war, das hätte geprüft werden können hinsichtlich aller normalen Zustände zu T.´s Handy - auch ohne Anwesenheit des Handys. War das Handy v. T. in der Vergangenheit öfters defekt? War der Akku v. T.´s Handy öfters leer? Hatten andere Besucher auf dem Fest selbiges Problem? Hatte T. ihr Handy zu Hause aufgeladen? (Aussage der Eltern).
Alle Fragen sprechen eher dafür, dass das Handy intakt war, denn sonst hätte der Freund nicht soo besorgt am nächsten Tag reagiert, da T. nicht auf Handy erreichbar war. - Verhalten Freunde versus T.´s nicht Erreichbarkeit !
Der Zaun war DAS Hindernis, das einen Absturz verhindern konnte. Es spricht mMn kein Anhaltspunkt dafür, diesen freiwillig überwunden zu haben. - Ein Chillen am Felsplateau haben wir auch ausführlich diskutiert. Es entspricht einfach nicht T.G.´s Persönlichkeit, welche an diesem frühen Morgen ein konkretes Ziel verfolgte, dort auf gefährlichem Boden sich freiwillig zu begeben.