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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

30.03.2012 um 21:28
Der Zeuge befindet sich in einer schwierigen Lage, weil der mutmaßliche Täter bisher nichts sagte und wenn der mutmaßliche Täter vielleicht irgendwann doch was sagen sollte, kann es passieren, dass der mutmaßliche Täter den Zeugen als Mittäter darstellt, und sei es auch nur aus Rache oder aus verfahrensrechtlichen Gründen, um später einen Revisionsgrund zu haben.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

30.03.2012 um 23:49
Hallo @Bernard , hallo @alle !
" "Ich glaube, ich sage, das war mein Vater. Da bin ich aus dem Rennen."
Ist nicht unbedingt als Tatgeständnis zu werten. Kann auch so gedeutet werden, daß, wenn der Angeklagte wieder mit den alten Tatvorwürfen konfrontiert werden würde, er sich dieses als mögliche Variante Mord und Täter betreffend vorstellen könnte. Und zu seiner Motivation, überhaupt gegenüber dem mit ihm befreundeten Neffen des Opfers eine solche Aussage zu machen, kann es lediglich so "heraus gerutscht" sein. Vielleicht im Rahmen einer kontroversen Diskussion nach dem Motto: "Wenn die wieder kommen und mir etwas anhängen wollen...".
Ich gebe es ungerne zu, aber da hast du nicht ganz unrecht.

Solange der Zusammenhang, b.z.w.die Situation in der sich der Täter befand als er die Sätze aussprach, unklar ist, besagt das Zitat des Neffen rein gar nichts. Ich finde es tzotzdem ein bischen seltsam.

Gruß,Gildonus


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

31.03.2012 um 01:50
@Bernard

Du hast geschrieben: "Möglich indes ist genau diese Variante aber -wie bereits von mir erwähnt- schon. Genau so, wie ein bereits verjährter Totschlag. Und dann geht der Angeklagte ohne Strafe aus dem Gerichtssaal. Darauf haben sich Staatsanwaltschaft, Ermittler und auch wir uns einzustellen. So bitter daß nun auch sein mag..."


Diesen Ausführungen muss ich widersprechen. Denn:

- Mord verjährt nie und
- Totschlag verjährt erst nach 30 Jahren.

Nehmen wir an, dass es "nur" Totschlag im Affekt war, dann wäre dieser 30 Jahre nach der Tat verjährt. Wann geschah die Tat? "Die damals schwangere junge Frau war letztmals am 04.11.1982 lebend gesehen worden." Also beginnt die 30-jährige Verjährungsfrist frühestens am 5. November 1982 und wäre am 4. November 2012 verjährt. Verjährt ist die Straftat also bisher keineswegs.


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31.03.2012 um 02:00
In einem FAZ-Bericht steht: "Und sollte Josef K. dieses Schweigen nicht brechen, stehen seine Chancen nicht schlecht, freigesprochen zu werden - selbst wenn ihm die Tötung seiner ehemaligen Freundin nachgewiesen wird. Verurteilen kann ihn das Gericht nämlich nur wegen Mordes. Totschlag verjährt nach 20 Jahren." Woanders habe ich aber gelesen, dass die Verjährungsfrist bei Totschlag 30 Jahre beträgt. Zum Beipiel: "Die Verfolgungsverjährung

• besteht nach der Zeitdauer, nach der ein bestimmtes Delikt nicht mehr verfolgt wird. Es tritt somit ein Verfahrenshindernis ein. Wird das Verfahren dennoch eröffnet, muss es eingestellt werden.
• Mord und Völkermord verjähren nicht. Im übrigen bestimmt sich die Verjährungsfrist nach der Strafandrohung des Delikts. Sie beträgt zwischen 30 Jahren (z.B. bei Totschlag) und 3 Jahren (bei Taten, die mit höchstens 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. - z.B. bei Trunkenheit im Verkehr).
• Die Verfolgungsverjährung beginnt mit der Beendigung der Straftat."

Quelle: http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/verjaehrung.html


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31.03.2012 um 02:13
StGB § 78 Verjährungsfrist:

(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind, 4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
4. drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.

Quelle: http://www.aufenthaltstitel.de/stgb.html#78
______________________________________________________

Fazit: Es wird sich also wohl nach dem "Strafmaß" richten, das natürlich nicht vorhersehbar ist.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

31.03.2012 um 02:37
§ 212 StGB - Totschlag:

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

Nicht nur Mord (§ 211 StGB), sondern auch Totschlag "in besonders schweren Fällen" kann zu lebenslanger Freiheitstrafe führen, so dass also dann eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.


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31.03.2012 um 08:25
@Bernard

Ich habe es auch so verstanden, dass die Leiche im Auto des Hauptbelastungszeugen zur Mülldeponie transportiert worden ist. Das scheint mir ein besonders wichtiger Punkt zu sein.

"Am Abend des gleichen Tages sei der Angeklagte wieder zu ihm gekommen. Mit seinem Auto, einem Ford, sei man zu dem Schuppen, etwa einen Kilometer von Scheid entfernt, gefahren. Die Leiche habe dort gelegen, bereits in Folie gepackt."

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1332436860050.shtml (Archiv-Version vom 18.05.2012)

Es war raffiniert vom Angeklagten, dass die Leiche im Auto des Zeugen transportiert worden ist, denn somit gab es in seinem Auto keine Spuren. Leichengeruch hätten damals Hunde erschnüffeln können und es war naheliegend, dass die Polizei das Fahrzeug des Ex-Freundes untersucht, da er aufgrund der Vorgeschichte und des Streits schon damals unter Verdacht stand.

@Scipper

Ja, Totschlag in einem besonders schweren Fall verjährt nach 30 Jahren.Ich hatte da mal an 30.12.2011,20.15 Uhr etwas zu geschrieben.

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger (Seite 23)

Dann müsste dem Angeklagten nachgewiesen werden, dass er einen Totschlag in einem besonders schweren Fall begangen hat. Es kommt meines Wissens auf einen absoluten Tötungswillen an, der zum Beispiel bejaht worden ist, wenn eine Tötung einen Hinrichtungsähnlichen Charakter hatte.

Diesen Nachweis zu führen wird schwierig sein. Es kommt auf die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchungen an, insbesondere auf den Metalldraht.


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31.03.2012 um 08:44
@Bernard

Ich habe nochmals bezüglich des Fahrzeugs in dem die Leiche abtransportiert worden ist alle Zeitungsartikel durchgeschaut. Es wird leider in den meisten Zeitungsartikeln nicht deutlich gesagt in wessen Fahrzeug die Leiche transportiert worden ist. Aus dem o. a. Bericht der Kölnischen Rundschau entnehme ich aber dass es sich um das Fahrzeug des Zeugen, einen Ford, gehandelt hat.

Wenn dem so war, dann lässt das mE auch einen Rückschluss darauf zu, dass Lolita das Anwesen in Scheid noch lebend verlassen hat, auch wenn es möglicherweise zu einem Streitgespräch mit dem Vater des Angeklagten gekommen ist, was ja vorprogrammiert war aufgrund dessen Einstellung zu der Beziehung.

Es spricht somit einiges dafür, dass Lolita im Anschluss an ein Gespräch im Anwesen vom Angeklagten zu einer weiteren Aussprache in den Schuppen gelockt worden ist, womöglich um nochmals unter vier Augen zu reden. Dort kam es dann zur Tat.

Der Angeklagte hätte sich, wenn er Lolita schon als Leiche mit seinem Fahrzeug in den Schuppen transportiert hätte, die Inanspruchnahme des Zeugen völlig sparen können. Denn Kraft genug eine Leiche zwecks Verpacken und Zwischenlagern in den Schuppen zu fahren hatte er. Gleiches gilt auch für das Entladen auf der Müllkippe. Dazu brauchte er keine Hilfe. Hilfe brauchte er mE in erster Linie wegen der Zurverfügungstellung eines Fahrzeugs, damit in seinem Fahrzeug kein Leichengeruch feststellbar ist, denn er konnte davon ausgehen, dass sein Auto diesbezüglich untersucht wird, da er wegen der Vorgeschichte und dem Streit tatverdächtig war.

Natürlich hat der Zeuge durch das Zurfügungstellen des Fahrzeugs ein großes Risiko auf sich genommen, denn der Angeklagte hätte den Spieß umdrehen können und sagen können, dass er nur Gehilfe bei der Leichenbeseitigung war, was man schon daran sehen könne, dass Transportmittel das Fahrzeug des anderen war. Dieses Risiko nimmt niemand so ohne Weiteres auf sich. Ich gehe davon aus, dass der Zeuge für seine Dienste Geld bekommen hat.


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31.03.2012 um 09:26
Nochmals dazu, wie es zur polizeilichen Vernehmung des Belastungszeugen gekommen ist.

Am 21.9.2011 hat es im Rahmen der 450.xy-Sendung ein Gespräch mit Kommissar Schu zum Stand der damaligen Ermittlungen gegeben.

https://www.youtube.com/watch?v=1h6nCKfpJTo

Kommissar Schu berichtete, dass es nach der Sendung etwa einhundert Hinweise gegeben habe. Zeugen hätte berichtet, dass ein Mann bei der Leichenbeseitigung geholfen habe. Über diese Hinweise ist die Polizei also auf den Hauptbelastungszeugen gestoßen. Er hat sich somit nicht selber gemeldet. Aber nach Ausstrahlung der Sendung, als einigen das Schicksal von Lolita Brieger wieder bewusst geworden ist, haben sich Leute aus dem Scheider /Frauenkroner Umfeld ein Herz gefasst und die Polizei verständigt. Diese Hinweisgeber konnten von der Leichenbeseitigung nur wissen, weil der Zeuge es herumerzählt hat.


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31.03.2012 um 10:33
Danke @AngRa für das Video, dann hat er sich also nicht von selbst gemeldet.
Allerdings frage ich mich dann, warum die Polizei nicht schon viel früher von den Erzählungen erfahren hat und einmal nachfragte.
Und ich frage mich, warum hat er das überhaupt erzählt? Er ist doch damit auch ein gewisses Risiko eingegangen, denn der Tatverdächtige hat das doch sicher auch erfahren.


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31.03.2012 um 11:08
@valadon

Es ist wohl der Mentalität der Dorfbewohner zuzuschreiben, dass einer der ihren nach außen nicht verpfiffen wird.Intern weiß man natürlich über vieles, wenn nicht über alles Bescheid.

Ich stelle es mir so vor,dass der Zeuge im Wirtshaus geplappert hat,wenn die Zunge gelockert war usw.

Die Angst vorm Angeklagten kann daher nicht sehr groß gewesen sein,denn die Buschtrommeln haben natürlich auch ihm gemeldet, was so geredet wird. Der Zeuge hätte nach seinem Bekunden wegen derartiger Äußerungen um sein Leben fürchten müssen.

Vor Gericht muss der Zeuge dann explizit danach gefragt worden sein,ob er auch schon vorher über die Sache geredet habe, denn er betonte, dass das nicht der Fall gewesen sei. Das hat er womöglich gemacht um von vornerein den Einwand auszuräumen,dass die Angst in diesem Fall nicht groß gewesen sein kann und somit nicht der Grund für das Schweigen gewesen sein kann.


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31.03.2012 um 12:14
@AngRa

Vielen Dank für deine sehr fundierten Ausführungen. Halten wir fest: Totschlag in einem besonders schweren Fall verjährt erst nach 30 Jahren und Mord verjährt nie. Oben in meinem Zitat des § 78 StGB ist leider die Ziffer 4 zweimal angegeben (nicht von mir, sondern auf der Originalwebseite).

Hier jetzt der richtige Gesetzestext: http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

Fraglich ist, wie die Verjährungsfrist bei Totschlag ist, wenn das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Das wäre denkbar, weil der Angeklagte (falls er der Täter ist) damals erst 21 Jahre war.

Zurück zur Frage, warum der "Kronzeuge" überhaupt bei der Leichenbeseitigung geholfen hat:

Gezwungen hat ihn dazu sicherlich niemand. Das scheint eine Gefälligkeitstat gewesen zu sein. Oder hat er für seine Mithilfe Geld vom mutmaßlichen Täter erhalten? Warum hat der mutmaßliche Täter überhaupt diesen Zeugen als Helfer beigezogen? Hatte der Täter damals kein eigenes Auto?

Oder hat der Täter den Zeugen nur deshalb um Hilfe beim Leichentransport gebeten, damit man in seinem eigenem Auto (falls er damals ein eigenes Auto hatte) keine Spuren vom Opfer vorfindet?


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31.03.2012 um 12:40
@AngRa

Ich habe deine Ausführungen zur Frage des Jugendstrafrechts leider erst jetzt beim Nachlesen der Beiträge vom Dezember 2011 gefunden, so dass meine obige Frage insoweit beantwortet ist:
Zitat von AngRaAngRa schrieb am 30.12.2011:Ob Jugendstrafrecht angewendet werden kann, richtet sich nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Gemäß § 105 I Nr.1 JGG ist Jugendstrafecht auf Heranwachsende anwendbar, wenn sie nach ihrem Reifegrad einem Jugendlichen gleichstehen.

Gemäß § 1 Nr. 1 JGG ist Heranwachsender, wer das 18. aber noch nicht das 21 Lebensjahr vollendet hat.

Die Anklage gegen einen Heranwachsenden hätte bei einer Jugendkammer eingereicht werden müssen. Da das offensichtlich nicht erfolgt ist, gehe ich davon aus, dass der mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt das 21.Lebensjahr vollendet hatte.

Auf ihn ist daher Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.



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31.03.2012 um 12:45
Die Sache mit dem Jugendstrafrecht wurde hier unter dem 30.12.2011 um 11:01 Uhr ff behandelt.


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31.03.2012 um 13:06
@Scipper

Ja,Jugendstrafrecht ist nicht mehr anwendbar.

Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass wir es zum Tatzeitpunkt mit sehr jungen Leuten zu tun haben, die halt 21 Jahre alt waren.

Ich kann mir ja auch nicht vorstellen, wie das ist,wenn jemand klingelt und sagt: " Ach Hallo,guten Abend, ich habe die Lolita erwürgt. Du musst mir helfen."

Das würde man doch nicht machen.

Leute, die sehr jung sind und denen auch mit 21 Jahren die Reife fehlen kann, machen einiges, auch aus einer gewissen Spontaneität heraus. Ich will damit nichts entschuldigen. Das liegt mir fern. Aber auch das muss man halt bedenken.


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31.03.2012 um 13:49
Der "Kronzeuge" hat Lolita angeblich (laut einem Pressebericht) einmal zum Frauenarzt nach Prüm gefahren. Daher nehme ich an, dass Lolitas Freund damals kein eigenes Auto hatte. Das könnte erklären warum dieser Freund den "Kronzeugen" um Mithilfe bei der Leichenbeseitigung bat (falls dieser Freund wirklich der Täter ist, denn es gilt die Unschuldsvermutung bzw. in dubio pro reo).

Hätte der Vater des Freundes die Tat begangen (auch für ihn gilt die Unschuldvermutung), dann hätte der "Kronzeuge" sicherlich nicht sein Fahrzeug zur Verfügung stellen müssen, denn der Vater des Freundes dürfte als reicher Landwirt sicherlich im Besitz eines eigenen Autos gewesen sein.

Die Tatsache, dass also der "Kronzeuge" (wie in den Berichten dargelegt wird) für Lolitas Freund damals anscheinend manchmal als Fahrer fungierte (z.B. die Fahrt mit Lolita zum Frauenarzt nach Prüm) könnte der Grund sein, warum der Freund den Zeugen bat, ihm nach der Tat zu helfen die Leiche des Opfers mit seinem Auto zu Mülldeponie zu fahren (es gilt die Unschuldsvermutung).


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31.03.2012 um 14:08
@Scipper

Ja,mir ist auch aufgefallen, dass der Zeuge Lolita zum Frauenarzt fahren musste.Ich habe mich darüber gewundert.Deine Erklärung,dass der Angeklagte damals kein Auto hatte, ist plausibel.

Natürlich gilt hier bei der Diskussion die Unschuldsvermutung.


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31.03.2012 um 14:22
Beim Nachlesen eine Berichtes ist mir aufgefallen, dass der "Ford" offenbar Lolitas Freund gehörte:

"Zwei Tage nach dem Verschwinden der jungen Frau, so schilderte der Zeuge weiter, wollte er von einer Weide ein Wasserfass holen. Darüber sei Josef K. MIT DEM WAGEN gekommen und habe berichtet, er habe Lolita getötet und „ich müsse ihm helfen“. So recht glauben mochte der Helfer das nicht, er sei sogar regelrecht „geschockt“ gewesen, er habe aber seine Unterstützung zugesagt. Am frühen Abend soll Josef K. gegen 19.30 oder 20 Uhr den jetzigen Zeugen abgeholt haben mit dem Hinweis, „ich müsse ihm ja noch helfen“.

Beide seien dann in SEINEM Wagen, einem Ford 20 M, zu einem Schuppen auf einer Weide rechts neben der Straße nach Losheim gefahren, etwa einen Kilometer vom Ort entfernt. Dort lag ein verschnürtes Bündel, das der Körper einer Frau hätte sein können. Eine ähnliche Kontur sei zu erkennen gewesen. Man habe die fest in Silofolie eingepackte Leiche dann gemeinsam in den Kofferraum des Ford gelegt. Josef K. habe den Oberkörper getragen, der Zeuge habe an den Beinen angepackt."

Wem gehörte dieser Ford 20 M - dem "Kronzeugen" oder dem Freund von Lolita? Wenn dieses Auto nicht dem "Kronzeugen" gehörte, war also der Freund im Besitz eines eigenen Fahrzeuges. Dann aber stellt sich die Frage warum er den "Kronzeugen" als Helfer oder Fahrer benötigte?


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31.03.2012 um 14:30
Hier ein weiterer Bericht, aus dem nicht klar hervorgeht wem dieses Fahrzeug (Ford 12 M) gehörte:

"Am Abend des gleichen Tages sei der Angeklagte wieder zu ihm gekommen. Mit seinem Auto, einem Ford, sei man zu dem Schuppen, etwa einen Kilometer von Scheid entfernt, gefahren. Die Leiche habe dort gelegen, bereits in Folie gepackt. Es sei dunkel gewesen, auch am Auto habe man kein Licht eingeschaltet. Durch etwas von draußen in den Schuppen fallendes Licht und aufgrund der Konturen und des Gewichts habe er keine Zweifel gehabt, dass sie da gerade den Körper einer jungen Frau in den Kofferraum des Wagens legten. Er selbst, so der Zeuge, habe an den Beinen angepackt, der Angeklagte am Oberkörper. Der Angeklagte habe ihm dann die etwa zwei Kilometer entfernte Deponie als Ziel genannt. Dort habe er rückwärts geparkt. Das Bündel hätten die beiden jungen Männer ausgeladen und abgelegt. "Einfach so", antwortete der Zeuge auf die Frage der Richterin, ob man sich denn eine bestimmte Stelle ausgeguckt habe."

Kann mir hier jemand bitte mal erklären wie das zu verstehen ist? Wem gehörte das Auto mit dem die Leiche im Kofferraum zur Straftatvertuschung zur Mülldeponie gefahren wurde? Wenn das Auto NICHT dem "Kronzeugen" gehörte, fragt es sich, warum dieser überhaupt bei dieser Fahrt half. Es bestand doch kein triftiger Grund dazu, wenn er nicht der "Fahrer vom Dienst" auf dem Bauernhof war.


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31.03.2012 um 14:37
@AngRa Ja,mir ist auch aufgefallen, dass der Zeuge Lolita zum Frauenarzt fahren musste.Ich habe mich darüber gewundert.

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Da geht es mir wie Dir. Allerdings galt meine Verwunderung nicht dem möglicherweise fehlenden Fahrzeug des nun Angeklagten, sondern der Tatsache an sich.

Laut Aussage des Hauptbelastungszeugen waren dieser und der Angeklagte ja keine dicken Freunde - mir ist nicht mal klar, ob seitens des Zeugen ein reales Abhängigkeitsverhältnis zum Angeklagten, respektive dessen Vater bestand.

Es lässt mich auch mutmaßen, dass dem Angeklagten Lolita Brieger zu diesem Zeitpunkt ( noch?? ) nicht gleichgültig war und er dem Druck seitens seines Vaters durchaus Widerstand leistete.
Andernfalls hätte es ihm doch egal sein können, wie und ob überhaupt Lolita Brieger zum Frauenarzt kommt - er hätte hier eine gute Möglichkeit gehabt , Lolita Brieger "im Regen stehen zu lassen" .


Die im Raum stehende Aussage des Angeklagten, er werde die Schuld seinem Vater zuschieben , ist für mich , ganz objektiv betrachtet , keinesfalls mit einem Schuldeingeständniss des Angeklagten gleich zu setzen., denn m.E. lässt sie durchaus Spekulationsspielraum zu.
Mal angenommen, der Angeklagte ist nicht der Mörder von Lolita Brieger : Könnte es dann nicht auch bedeuten " Mir wird aufgrund der Vorgeschichte sowieso niemand glauben und da ich meine Unschuld nicht beweisen kann , beschuldige ich vorsichtshalber meinen Vater " ?

Ich bin mir, offen gesagt, aufgrund dessen und auch aufgrund des Verhaltens des Zeugen über all die Jahre und auch jetzt noch , nicht mehr so ganz sicher, welche Rolle der Zeuge im Bezug auf die Tat wirklich spielt(e).


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