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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Cleo1956 Diskussionsleiter
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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

07.04.2012 um 18:56
@Scipper

Dem Angeklagten fällt es sicherlich leichter eine Affekttat zu gestehen, als einen Mord. Aus dem Grund war es ein Fehler ihn wegen Mordes anzuklagen, denn darauf steht lebenslänglich. Es geht um die Wahrheit und nicht ums Einsperren. Man hätte ihn nur wegen Totschlags anklagen sollen.
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Was du da von dir gibst ist ein Schlag ins Gesicht für jeden,der durch Mord einen Menschen verloren hat,besonders jetzt für die,die Lolita geliebt haben! Schäm dich


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

07.04.2012 um 18:57
@Cleo1956

Genau aus dem Grund tut mir der Angeklagte leid, wegen den beiden Frauen und dem Kind. Das wollte ich nur nicht schreiben, weil ich seine Angehörigen hier nicht in den Blickpunkt rücken wollte.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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07.04.2012 um 19:01
@Scipper
Dann sollten dir die drei leid tun,aber bitte nicht der Typ!!


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

07.04.2012 um 19:04
Ich hoffe und ich bete,dass er die höchste Strafe für den heimtückischen Mord bekommt,und wenn es nach mir gehen würde 10 Jahre extra für die Müllkippe!! So


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

07.04.2012 um 19:07
@Cleo1956

Es geht es um die Wahrheit, selbst wenn der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt werden muss, weil der Totschlag seit dem Jahr 2002 verjährt ist. Für die Verjährung kann der Angeklagte ja nichts. Man hat den Fall zu lange auf die lange Bank geschoben, statt ihn sofort bzw. zeitnah aufzuklären.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

07.04.2012 um 19:37
Schuld an der Verjährung des Totschlags ist nicht nur der sehr schweigsame Angeklagte, sondern auch die Tatsache, dass man sich mit diesem Fall sehr viel Zeit bis zur XY-Sendung 2011 gelassen hat. Der Fall wurde sogar 1987 ganz eingestellt und vermutlich danach in einem Aktenschrank abgelegt.

Es ist zwar sehr erfreulich, wenn man solche Altfälle aufarbeitet und nach 29 Jahren aufklärt, aber man darf dann nicht erwarten, dass man im Handumdrehen auch noch allerlei Details der Tat rekonstruieren kann, wenn der Angeklagte schweigt und wenn der Kronzeuge auch nicht gerade sehr mitteilsam ist.

Der Fall Lolita hätte bereits zwischen 1982 und 1987 aufgeklärt sein können, wenn man sich damals mit dem gleichen Schwung daran gemacht hätte, den die neuen Ermittler an den Tag legten, wobei man sich fragen muss, was dazu geführt hat, denn es hatte sich ja nichts geändert, außer dass der Vater des Angeklagten im Jahre 2010 verstorben war. Warum hat man gewartet bis der Vater tot war?


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

07.04.2012 um 19:58
Im übrigen geht es um Fakten und nicht um Wunschdenken. Der Angeklagte sitzt seit 09.09.2011 ein. Und das dürfte für einen Mann seiner Gesellschaftsstellung ein harter Schlag sein, wenn nicht sogar schlimmer als die zu erwartenbde Strafe, zumal der Mann in seiner Gemeinde gut angesehen war.

Wir sind nicht mehr in einem Zeitalter der Hexenprozesse, wo allein der bloße Anschein ausreichte, um einen Angeklagten nicht nur vor Gericht, sondern auch zu einer harten Strafe zu bringen. Wir leben in einem Rechtsstaat und daher gilt für diesen Angeklagten vorerst die Unschuldsvermutung.

Und ob mir der Angeklagte leid tut oder nicht, muss ich gar nicht begründen, denn ich bin Katholik und nehme nicht nur das Wort Gottes, sondern auch die Gesetze des Staates sehr ernst. Es hat mich daher sehr verärgert, dass jemand den Angeklagten hier gestern sehr frech als "Arschloch" tituliert hat.

Noch schlimmer fand ich die Worte, dass man den Mann wegsperren sollte, obgleich bis heute nicht erwiesen ist vor Gericht, dass er der Täter ist und wie diese Gerichtsverhandlung ausgeht.

Das Üble daran ist, dass man hier Leute antrifft, die sich solche Frechheiten erlauben und dass andere das zwar auch lesen, dem aber keinen Einhalt gebieten oder sich daran vielleicht sogar ergötzen!


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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07.04.2012 um 20:08
@Scipper
Amen...Wir sind zwar hier nicht mehr im Mittelalter,aber auch nicht in der Kirche!
Und...Arschloch ist noch milde gemeint,meiner Meinung nach.Und....auf alle Fälle wegsperren,und zwar den Rest seines armseeligen Lebens(wenn er dann der Mörder ist,wovon ich ausgehe).Lieben Gruß Cleo


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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07.04.2012 um 20:23
@Scipper
Was erwartest du? Der Faktenlage nach ist er ein mutmasslicher Mörder,ob aus dem Affekt herraus oder nicht. Ich kann so einen Menschen nicht mehr mit Respekt oder gar Symphatie begegnen.
Und das er was mit dem Mord zu tun hat,ist ja wohl nicht von der Hand zu weisen!


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

09.04.2012 um 10:55
Künftig sind Beleidigungen gegen den Angeklagten zu unterlassen! Das ist ein Diskussionsforum und kein Hassforum!

Sachlich auseinandersetzen!

Bei der nächsten Beleidigung gegen irgendeinen Menschen (auch den Angeklagten), wird eine Sanktion unumgänglich sein


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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09.04.2012 um 11:09
@der_wicht
Hallo,in anderen Threads geht die Post aber wesentlich mehr ab.Hab hier nichts sehr Böses gelesen und "Arschloch"ist finde ich echt noch harmlos.Keine Ahnung ,warum Scipper sich darüber so aufgeregt hat. :)
Ich finde ihre Solidarität mit dem Täter beschäment für alle Angehörigen und Opfer.Da schau:


Im übrigen geht es um Fakten und nicht um Wunschdenken. Der Angeklagte sitzt seit 09.09.2011 ein. Und das dürfte für einen Mann seiner Gesellschaftsstellung ein harter Schlag sein, wenn nicht sogar schlimmer als die zu erwartenbde Strafe, zumal der Mann in seiner Gemeinde gut angesehen war.

Und das :



Dem Angeklagten fällt es sicherlich leichter eine Affekttat zu gestehen, als einen Mord. Aus dem Grund war es ein Fehler ihn wegen Mordes anzuklagen, denn darauf steht lebenslänglich. Es geht um die Wahrheit und nicht ums Einsperren. Man hätte ihn nur wegen Totschlags anklagen sollen.


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09.04.2012 um 11:14
@Cleo1956
Der Angeklagte gilt
Punkt 1
So lange als unschuldig, bis seine Schuld als zweifelsfrei erwiesen gilt.

Punkt 2
Das Gericht befindet über Schuld, Unschuld, Strafe und wegen welcher Straftat der Angeklagte für schuldig befunden wird, nicht Allmystery!

Punkt 3
Werden hier keine Beleidigungen ausgesprochen!

Und nun weiter im Thema.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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09.04.2012 um 11:16
@Scipper
Wegen Totschlag wäre er ja nie angeklagt worden,denn das ist verjährt.Mit anderen Worten,ein mutm. Täter hat ein Mädchen mit 18 Jahren und ihr ungeborenes Kind getötet und wird nie dafür zur Rechenschaft gezogen. Ist es das,was du möchtest? Oder hab ich was falsch verstanden?


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

09.04.2012 um 11:29
Es geht es um die Wahrheit, selbst wenn der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt werden muss, weil der Totschlag seit dem Jahr 2002 verjährt ist. Für die Verjährung kann der Angeklagte ja nichts. Man hat den Fall zu lange auf die lange Bank geschoben, statt ihn sofort bzw. zeitnah aufzuklären.

@Scipper
Leider konnte man ihm zur damaligen Zeit nichts nachweisen,obwohl er ja sehr wohl unter Verdacht stand.
Ach,jetzt sind Ermittler schuld?
Warum hat er damals nie etwas gesagt?
Ich finde überhaupt,das auch Totschlag nicht verjähren darf,denn dann hätte die Kripo nicht das Problem der Anklage.
Meiner Meinung nach waren auch in den 80ziger Jahren die 21 Jährigen viel reifer als heutzutage.
Ist aber nur meine ganz persönliche Empfindung.Darum ist es gerecht,das der mutm.Mörder nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt ist.


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09.04.2012 um 11:34
@der_wicht

So wollen wir es halten.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung hat jederman als unschuldig zu gelten. Beleidigungen haben zu unterbleiben, was selbstverständlich ist.

Ich verstehe das Gehabe von @Scipper jedoch in keiner Weise. @Delphi10 hat es in seinem letzten Beitrag vor Schließung sehr treffend ausgedrückt. Das ist ja nun alles gelöscht, aber egal.

Hier sollten wir uns mit dem Fall weiter auseinandersetzen. Dazu gehört auch das Verhalten des mutmaßlichen Täters nach der Tat und sein Aussageverhalten. Das provoziert natürlich Emotionen, die halt hintenan stehen müssen.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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09.04.2012 um 12:26
https://www.youtube.com/watch?v=KtcbpyJCniU


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Fabs ehemaliges Mitglied

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09.04.2012 um 12:53
cleo macht ja jedem Volksgerichtshof Konkurrenz; immer furchtbar zu lesen wenn Leute von den Schicksalen anderer ausgehend, ihren Autoritarismus ausleben und das kraftmeierisch unterstreichen.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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09.04.2012 um 12:58
Ja ,einer muß es ja tun. :) @Fabs ,mußtest wohl auch mal deinen Senf dazugeben,na ja,hast wohl sonst nix beizutragen!Lieben Gruß und noch Frohe Restostern!


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09.04.2012 um 15:34
hey @Scipper du schreibst:
"Man kann ja nicht so sagen: Totschlag ist verjährt und daher wird er wegen Mord angeklagt, damit der Fall vor Gericht kommt. Bis zum Jahr 1987 bestand nur Verdacht des Totschlags. Woher kommt auf einmal der Gesinnungswandel? Für Mord fehlt bisher der Beweis und wenn der Angeklagte alles abstreitet oder einfach beharrlich schweigt, wird die ganze traurige Sache ewig unklar bleiben.
Hingegen kann er im Fall von Totschlag damit rechnen wegen der Verjährung frei zu kommen und das dürfte eher ein Grund für ihn sein auszupacken, statt alles nur schweigend auszusitzen, wobei dann auch entlastende Momente von ihm vorgetragen und vom Gericht berücksichtigt werden könnten."

woher der gesinnungswandel kommt, 2011 wurden zwei leichen gefunden.

mit derselben logik zeigen wir jetzt raubmörder nur wegen ladendiebstahls an, damit sie gestehen?


"Der Fall Lolita hätte bereits zwischen 1982 und 1987 aufgeklärt sein können, wenn man sich damals mit dem gleichen Schwung daran gemacht hätte, den die neuen Ermittler an den Tag legten, wobei man sich fragen muss, was dazu geführt hat, denn es hatte sich ja nichts geändert, außer dass der Vater des Angeklagten im Jahre 2010 verstorben war. Warum hat man gewartet bis der Vater tot war?"

es hatte sich nichts geändert?? die leichen von lolita brieger und ihres ungeborenen kindes sind auf einer müllkippe gefunden worden. aus der auffindesituation war zu schließen, daß diese leichen nie gefunden werden sollten. das hatte sich geändert. zufällig stirbt der vater zeitnah.

ich halte deine argumente, für sehr dürftig, ja merkwürdig


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Fabs ehemaliges Mitglied

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09.04.2012 um 15:42
Du findest einen Verweis auf den Volksgerichtshof nicht hart genug, um ihn mit Schimpf und Schande von dir zu weisen? Stattdessen affirmierst du ihn ja sogar. ;)

Ach, ich hab hier einiges beizutragen, bewegt sich qualitativ aber nicht auf deinem Niveau, also dem des Teeren und Federns.


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