Cassandra71 schrieb: Die Zeugin, mit der Frau Böhringer Wein getrunken hat, sagte aus, dass sie zwischen etwa 17.00 und 18.00 Uhr gegangen ist...dieser Zeitraum fällt als Todeszeitpunkt also auch schon mal raus. Nachzulesen ist das in der Urteilsbegründung, Seite 181.
So ist es. Wir wissen, dass Frau Böhringer nachweislich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der zwischen 17:00 und 18:00 lag Besuch in ihrer Wohnung hatte. Wir wissen weiterhin, dass es für den frühen Abend in ihrem Terminkalender ( falls sie einen besaß) eine Verabredung zum Stammtisch gab.
Es könnte also angenommen werden, dass Frau Böhringer nach der Verabschiedung des Nachmittagsbesuches einige routinemässige Handlungen vornahm. Sie räumte die benutzten Gläser weg, sie machte sich selber zum Ausgehen fertig und es kann angenommen werden, dass sie noch geschäftliche Vorkehrungen treffen musste, denn es musste noch geklärt werden, welcher der Geschäftsführer am Folgetag anwesend sein würde bzw. welchen Ersatz es geben sollte. Dieser Punkt dürfte insofern wichtig gewesen sein, als es nicht nur um die Anwesenheit sondern auch um den Schlüssel zum Büro ging, der wurde dingend benutzt um Bestellungen auszuführen.
Bence Toth, der am Folgetag arbeiten sollte, laut seiner eigenen Aussage, besass keinen Schlüssel zum Büro, ein Geschäftsführer befand sich im Urlaub, der andere bestand darauf seinen freien Tag zu nehmen.
Es hätte also für Frau Böhringer spätestens nachdem klar war, dass sie den am Tattag noch anwesenden Geschäftsführer mit Schlüssel nicht überreden konnte am nächsten Tag zum Dienst zu erscheinen Handlungsbedarf gegeben.
Da aber diesbezügliche Aktivitäten anscheinend nicht erfolgt sind könnte zumindest angedacht werden, dass ihr der Tod dazwischenkam und das bevor sie zum Stammtisch aufbrach; dass also der Mord nicht geschah als Frau Böhringer , wie vom Gericht angenommen, die Wohnung zum Stammtischbesuch verliess.
Folgt man dieser Annahme, dann könnte der Mord früher als vom Gericht angenommen passiert sein.