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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

31.12.2018 um 17:25
Zitat von jadajada schrieb:Das Gericht geht in der Urteilsbegründung von einer Tötung .kurz vor 19 Uhr aus.
Klar, weil das nahe liegt.

Frau Böhringer war zwischen 19.00 und 19.30 Uhr beim Stammtisch mit jemandem verabredet, um 19.10 Uhr ging sie bereits nicht mehr ans Telefon.

Sie war so bekleidet, als wolle sie das Haus verlassen...da ist ein Todeszeitpunkt gegen 19.00 Uhr absolut nachvollziehbar.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.12.2018 um 17:39
Und ergänzend: Die Zeugin, mit der Frau Böhringer Wein getrunken hat, sagte aus, dass sie zwischen etwa 17.00 und 18.00 Uhr gegangen ist...dieser Zeitraum fällt als Todeszeitpunkt also auch schon mal raus. Nachzulesen ist das in der Urteilsbegründung, Seite 181.


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31.12.2018 um 17:46
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Frau Böhringer war zwischen 19.00 und 19.30 Uhr beim Stammtisch mit jemandem verabredet, um 19.10 Uhr ging sie bereits nicht mehr ans Telefon.

Sie war so bekleidet, als wolle sie das Haus verlassen...da ist ein Todeszeitpunkt gegen 19.00 Uhr absolut nachvollziehbar.
Und wie kam sie zum Stammtisch bisher hin ? Hat sie dazu nicht ihren Fahrer in Anspruch genommen ?


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31.12.2018 um 17:49
Nein, da ist sie immer gelaufen...das Lokal ist wohl nur ein paar Gehminuten von ihrer Wohnung entfernt.


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31.12.2018 um 19:08
Könnte eigentlich nur jemand gewesen sein, der von ihren Gewohnheiten wusste.

Man brauchte nur abwarten, bis sie die Tür öffnete....

Ich frage mich dann nur, weshalb sie erst am nächsten Tag gefunden wurde, wenn sie an diesem Abend um 19.10 Uhr schon nicht mehr ans Telefon ging ?

Weil man annahm, sie sei bereits unterwegs oder war der/die Anrufer/in jemand ganz anderer, der/die nichts von ihrer Verabredung wusste, das sich erst später herausstellte ?

Ich meine, weshalb wurde man nach 19.30 Uhr nicht misstrauisch, als sie nicht ankam ?


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31.12.2018 um 20:37
Zitat von belladybellady schrieb:Ich meine, weshalb wurde man nach 19.30 Uhr nicht misstrauisch, als sie nicht ankam ?
Das kann zwar sein, dass man sich wunderte. Aber was hätte man machen sollen? Die Tür aufbrechen?

Der Fußweg zum Stammtisch dauerte keine 10 Minuten.


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31.12.2018 um 20:45
Zitat von belladybellady schrieb:Ich meine, weshalb wurde man nach 19.30 Uhr nicht misstrauisch, als sie nicht ankam ?
Keine Ahnung warum, aber für den Fall ist diese Frage nicht wirklich wichtig. Offenbar wurde man entweder nicht misstrauisch, oder zumindest nicht misstrauisch genug um nachzufragen. Vielleicht war das nur eine lose Runde, vielleicht waren die Leute gewohnt dass Frau B. immer mal wieder spontan wegblieb - was auch immer der Grund war, die Leute vom Stammtisch wurden sicher befragt und haben wohl eine plausible Erklärung abgegeben warum die Frau zwar erwartet wurde, aber dennoch niemand misstrauisch wurde als sie nicht kam.


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01.01.2019 um 11:57
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb: Die Zeugin, mit der Frau Böhringer Wein getrunken hat, sagte aus, dass sie zwischen etwa 17.00 und 18.00 Uhr gegangen ist...dieser Zeitraum fällt als Todeszeitpunkt also auch schon mal raus. Nachzulesen ist das in der Urteilsbegründung, Seite 181.
So ist es. Wir wissen, dass Frau Böhringer nachweislich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der zwischen 17:00 und 18:00 lag Besuch in ihrer Wohnung hatte. Wir wissen weiterhin, dass es für den frühen Abend in ihrem Terminkalender ( falls sie einen besaß) eine Verabredung zum Stammtisch gab.

Es könnte also angenommen werden, dass Frau Böhringer nach der Verabschiedung des Nachmittagsbesuches einige routinemässige Handlungen vornahm. Sie räumte die benutzten Gläser weg, sie machte sich selber zum Ausgehen fertig und es kann angenommen werden, dass sie noch geschäftliche Vorkehrungen treffen musste, denn es musste noch geklärt werden, welcher der Geschäftsführer am Folgetag anwesend sein würde bzw. welchen Ersatz es geben sollte. Dieser Punkt dürfte insofern wichtig gewesen sein, als es nicht nur um die Anwesenheit sondern auch um den Schlüssel zum Büro ging, der wurde dingend benutzt um Bestellungen auszuführen.

Bence Toth, der am Folgetag arbeiten sollte, laut seiner eigenen Aussage, besass keinen Schlüssel zum Büro, ein Geschäftsführer befand sich im Urlaub, der andere bestand darauf seinen freien Tag zu nehmen.

Es hätte also für Frau Böhringer spätestens nachdem klar war, dass sie den am Tattag noch anwesenden Geschäftsführer mit Schlüssel nicht überreden konnte am nächsten Tag zum Dienst zu erscheinen Handlungsbedarf gegeben.

Da aber diesbezügliche Aktivitäten anscheinend nicht erfolgt sind könnte zumindest angedacht werden, dass ihr der Tod dazwischenkam und das bevor sie zum Stammtisch aufbrach; dass also der Mord nicht geschah als Frau Böhringer , wie vom Gericht angenommen, die Wohnung zum Stammtischbesuch verliess.

Folgt man dieser Annahme, dann könnte der Mord früher als vom Gericht angenommen passiert sein.


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01.01.2019 um 12:08
Zitat von meerminmeermin schrieb:denn es musste noch geklärt werden, welcher der Geschäftsführer am Folgetag anwesend sein würde bzw. welchen Ersatz es geben sollte.
Nur hier kommen eben schon Widersprüche zum Vorschein. Wenn Bence T. angab, seine Tante habe ihm am Sonntag gefragt, ob er die Stellvertretung der Geschäftsführung übernehmen würde, weil beide Geschäftsführer abwesend sind, dann hätte sie ja eigentlich keinen Handlungsbedarf mehr gehabt. Diesen Widerspruch sollte man aber auflösen.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Bence Toth, der am Folgetag arbeiten sollte, laut seiner eigenen Aussage, besass keinen Schlüssel zum Büro, ein Geschäftsführer befand sich im Urlaub, der andere bestand darauf seinen freien Tag zu nehmen.
Aus Medienberichten wird jedoch kolportiert, dass man bei Bence Schlüssel aus der Parkgarage gefunden hat. Ein Medienbericht sagt sogar, dass man einen Büroschlüssel bei ihm gefunden hat, wo er offenbar angab, dass er vergessen habe, dass er diesen noch besass.
Auch hier würde es also ein anderes Narrativ geben bzw. haben wir Widersprüche.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Da aber diesbezügliche Aktivitäten anscheinend nicht erfolgt sind könnte zumindest angedacht werden, dass ihr der Tod dazwischenkam und das bevor sie zum Stammtisch aufbrach; dass also der Mord nicht geschah als Frau Böhringer , wie vom Gericht angenommen, die Wohnung zum Stammtischbesuch verliess.
Diesen Schluss lässt sich eben nicht mehr zwingend ableiten, wenn Bence T. offenbar von der Tante gefragt wurde, ob er am Dienstag zur Arbeit kommt.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Folgt man dieser Annahme, dann könnte der Mord früher als vom Gericht angenommen passiert sein.
Natürlich, kann das so sein, aber m.E. bringt dies keinen neuen Erkenntnisgewinn mit sich.


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01.01.2019 um 12:15
In diesem Zusammenhang könnte die Auffindesituation der sich am Tatort befindlichen Gegenstände interessant sein.
Es wurden diverse Gegenstände am Tatort am Boden liegend gefunden. In frisches Blut gefallen war allerdings nur ein einzelner Gegenstand, ein Mercedes Mäppchen. Die Handtasche und diverse andere sich zuvor wahrscheinlich in dieser Tasche befindliche Gegenstände waren in bereits getrocknetem Blut zum Liegen gekommen. (Urteil S. 103)

Spräche diese Auffindesituation nicht eher dafür, dass Frau Böhringer zum Tatzeitpunkt lediglich das Mercedes Mäppchen und nicht auch noch die Handtasche bei sich trug? Und wie würde das zur "Auflauertheorie" des Gerichtes passen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.01.2019 um 12:31
Zitat von meerminmeermin schrieb:In diesem Zusammenhang könnte die Auffindesituation der sich am Tatort befindlichen Gegenstände interessant sein.
Es wurden diverse Gegenstände am Tatort am Boden liegend gefunden. In frisches Blut gefallen war allerdings nur ein einzelner Gegenstand, ein Mercedes Mäppchen. Die Handtasche und diverse andere sich zuvor wahrscheinlich in dieser Tasche befindliche Gegenstände waren in bereits getrocknetem Blut zum Liegen gekommen. (Urteil S. 103)
Das Problem ist einfach, dass das Urteil von Lichtbildern ausgeht, die nicht die ursprüngliche Situation der am Boden liegenden Gegenstände zeigt, sondern die Gegenstände wurden bereits verschoben. Wenn Du den Wiederaufnahmeantrag von RA Witting liest, dann siehst Du, dass das Gericht von falschen Lichtbildern ausging. Und bei den Originallichtbildern, die vermutlich die unverfälschte Ausgangssituation abbilden, kann man nix Genaues sagen, ob sie mit Blut in Kontakt gekommen sind oder nicht. Eigentlich muss man hier sagen: "Nix Genaues weiss man."
Axel Petermann hat übrigens verlauten lassen, dass er im Januar 2019 noch etwas zum Fall schreibt. Wäre interessant, ob man hier ev. mehr erfährt.
Zitat von meerminmeermin schrieb:Spräche diese Auffindesituation nicht eher dafür, dass Frau Böhringer zum Tatzeitpunkt lediglich das Mercedes Mäppchen und nicht auch noch die Handtasche bei sich trug? Und wie würde das zur "Auflauertheorie" des Gerichtes passen?
Auch hier fehlen mir Informationen: Man weiss schlichtweg nicht, wie das Gericht zur Annahme kommt, dass Charlotte Böhringer ausgehfertig war. Also wie kommt das Gericht überhaupt auf diese Idee, die jedoch auch von der Verteidigung nie in Abrede gestellt wurde? Waren es die Schuhe oder das Sakko oder die Haustürschlüssel oder die Handtasche oder was genau war es, dass man sagte, CB sei in ausgehfertiger Montur gewesen?


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01.01.2019 um 13:58
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Axel Petermann hat übrigens verlauten lassen, dass er im Januar 2019 noch etwas zum Fall schreibt. Wäre interessant, ob man hier ev. mehr erfährt.
Wo hat er das verlauten lassen? Gibt es da eine Quelle?

@all
Hat jemand die Klageschrift vom Ermin Brießmann vorliegen? Es wäre sicherlich interessant sich seine Argumente nochmal genau durchzulesen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.01.2019 um 14:03
Ein spannendes neues Jahr Euch.
Zitat von meerminmeermin schrieb:In diesem Zusammenhang könnte die Auffindesituation der sich am Tatort befindlichen Gegenstände interessant sein.
In der Bildübersicht (Bild 32) ist ein Screenshot zu den am Tatort aufgefundenen Sachen zu sehen.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das Problem ist einfach, dass das Urteil von Lichtbildern ausgeht, die nicht die ursprüngliche Situation der am Boden liegenden Gegenstände zeigt, sondern die Gegenstände wurden bereits verschoben.
Dazu aber die o.g. Ausführung.


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01.01.2019 um 14:13
Vielleicht ist nicht nur die Anordnung der Sachen interessant, sondern auch die Anwesenheit der Sachen.

Ich erkenne auf dem Bild:
  • kleinere schwarze Handtasche

  • schwarzes Portmonaie mit div. Karten im Kreditkartenformat

  • Zigarettenschachtel

  • Foto (von Frau/ Kind)

  • Kosmetikartikel, silberfarbend/ rund (evtl. Taschenspiegel, Rouge etc.)

  • ein blaues "Etwas" mit weißer Aufschrift, evtl. S U I (N) (H) T .



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01.01.2019 um 14:33
@jada
ein blaues "Etwas" mit weißer Aufschrift, evtl. S U I (N) (H) T .
Dabei dürfte es sich um eine solche Packung Pfefferminze-Pastillen handeln.

item XL 22120360 29493233


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01.01.2019 um 14:37
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Dabei dürfte es sich um eine solche Packung Pfefferminze-Pastillen handeln.
Ja, das scheint zu passen. Danke für den Tipp.


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01.01.2019 um 14:52
Zitat von emzemz schrieb:Das kann zwar sein, dass man sich wunderte. Aber was hätte man machen sollen? Die Tür aufbrechen?
Dafür, dass CB teilweise so beschrieben wurde, als ob sie durch Ängste bereits sowas wie eine Vorahnungen gehabt habe, zeigte sie dann nach außen so, sie lasse sich nicht von diesen Gefühlen beherrschen, lebte ihren bisherigen Alltag weiter.

Sie wird überhaupt nicht damit gerechnet haben, dass ihr in ihrer nahen Umgebung und am hellen Tag oder frühen Abendstunden etwas passieren könnte, auf was der Täter baute?

Ob das bei ihr vorkam, dass sie des öfteren einfach beim Stammtisch nicht erschien ohne dort Bescheid zu sagen, war in ihrem Fall dann eine fatale Nachlässigkeit, von der der Täter auch wusste ?

Nun aber habe ich gestern noch im Text der Ermittlungen der ''Bence BI'' noch diesen Satz gefunden :

Zitat : Er berichtet von einer Intrige seiner Tante gegen den seinerzeitigen Geschäftsführer der Parkgarage, mit der sie das Ziel verfolgt habe, sich dieses Mitarbeiters mit einer ihm unterstellten Manipulation an Parkhausautomaten im Wege einer außerordentlichen Kündigung kostengünstig zu entledigen.

Es ist eine Aussage von Bence, aber wäre das jetzt auch ein Grund, einen Mord zu begehen oder nur, wenn es ums Erben geht ?


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01.01.2019 um 15:04
Zitat von belladybellady schrieb: Er berichtet von einer Intrige seiner Tante gegen den seinerzeitigen Geschäftsführer der Parkgarage, mit der sie das Ziel verfolgt habe, sich dieses Mitarbeiters mit einer ihm unterstellten Manipulation an Parkhausautomaten im Wege einer außerordentlichen Kündigung kostengünstig zu entledigen.
Zu der Thematik gibt es zwei unterschiedliche Aussagen vom Verurteilten:

- Tante beauftragt ihn mit der Entleerung der Automaten, um den GF loszuwerden
- Verurteilter schlägt CB vor den GF, mit Begründung Unterschlagung, durch Entleerung der Automaten los zuwerden

Zuerst will er nur die Arbeitsanweisung von CB ausgeführt haben, später korregiert er sich und will die Idee zum Loswerden des GF gegeben haben.

M.M.n. halte ich beide Versionen für nicht nachvollziehbar. Zumal eine Entleerung von den Automaten automatisch erfasst wurde. Bei der letzten Entleerung wurde BT auch erwischt und hat das "entwendete" Geld in die Parkhauskasse bar zurück gezahlt. Nachdem er die Summe vom Konto seiner Verlobten abgehoben hat.


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01.01.2019 um 15:49
Zitat von belladybellady schrieb:Zitat : Er berichtet von einer Intrige seiner Tante gegen den seinerzeitigen Geschäftsführer der Parkgarage, mit der sie das Ziel verfolgt habe, sich dieses Mitarbeiters mit einer ihm unterstellten Manipulation an Parkhausautomaten im Wege einer außerordentlichen Kündigung kostengünstig zu entledigen.

Es ist eine Aussage von Bence, aber wäre das jetzt auch ein Grund, einen Mord zu begehen oder nur, wenn es ums Erben geht ?
Klingt mir eher nach einer Bencelüge. Eine der schlechteren, übrigens - denn wenn er als Teil einer angeblich von der Tante beauftragten Intrige die Parkhausautomaten geleert hätte, hätte er das Geld ja wahrscheinlich bei der sparsamen Tante abliefern müssen. Stattdessen wurde es bei ihm gefunden. Darüber hinaus muss man sich fragen, warum die Intrige nicht komplett durchgezogen wurde und warum die Tante die Automaten nicht gleich selbst ausgeräumt hat.

Möglich wäre es natürlich trotzdem. Aber das ist nur eine der zahlreichen Aussagen Bences, für die es keinerlei unabhängige Bestätigung gibt. In diese Kategorie gehören auch die angebliche Versöhnung mit der Tante kurz vor der Tat, sowie der angeblich beabsichtige Besuch beim Augsburger Freund und das Erkältungsbad.


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01.01.2019 um 16:03
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Hat jemand die Klageschrift vom Ermin Brießmann vorliegen? Es wäre sicherlich interessant sich seine Argumente nochmal genau durchzulesen.
Meinst du diese Anklage?
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-mordfall-boehringer-mein-freund-vor-gericht.9056e50e-8328-4f35-a572-b804da985522.html
Es laufen Anzeigen gegen die Richter der Schwurgerichtskammer. Anwalt Ermin Brießmann(73), einst Oberstaatsanwalt und jahrelang Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, will die fünf Bundesrichter des ersten Senats und den zuständigen Bundesanwalt verklagen. Sein Vorwurf: Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.
Wenn dem so ist, dann denke ich nicht, dass sich hieraus etwas über das Tatgeschehen herauslesen ließe.

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Zitat von belladybellady schrieb:Dafür, dass CB teilweise so beschrieben wurde, als ob sie durch Ängste bereits sowas wie eine Vorahnungen gehabt habe, zeigte sie dann nach außen so, sie lasse sich nicht von diesen Gefühlen beherrschen, lebte ihren bisherigen Alltag weiter.

Ob das bei ihr vorkam, dass sie des öfteren einfach beim Stammtisch nicht erschien ohne dort Bescheid zu sagen, war in ihrem Fall dann eine fatale Nachlässigkeit, von der der Täter auch wusste ?
Natürlich trifft man besondere Sicherheitsvorkehrungen, wenn man in so einem riesigen Gebäude wie einem Parkhaus wohnt, also weit und breit keine direkten Nachbarn hat, denen etwas Ungewöhnliches auffallen könnte. Dass man da durchaus auch Ängste äußert, das halte ich für normal. Dennoch scheint es nicht allzu schlimm gewesen sein, sonst hätte sie Anstalten unternommen, sich eine andere Wohnung zu suchen.

Nochmal, selbst wenn es ungewöhnlich gewesen wäre, dass sie sich nicht abmeldete, wenn sie nicht zum Stammtisch kam, es hätte rein gar nichts geändert. Sie wäre tot gewesen und man hätte nicht schon am selben Abend nach ihr gesucht.


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