@avatar455Puh, endlich habe ich die Stelle wiedergefunden, extra für Dich:
"Rechtsanwalt H. berichtete in diesem Zusammenhang glaubhaft, er berate as Opfer seit dem Jahr 2001 [...] Als sie [Ch. B.] sich einmal bei ihm über R. [Gefü] Arbeitsleistungen beschwert habe, habe er gesagt, sie solle doch den Gedanken an die Kündigung weiterverfolgen. Dies sei ihr dann aber nicht mehr wichtig gewesen. Er habe mit dem Opfer am
Todestag ein Treffen vereinbart gehabt (h. v. m.). Dazu sei es aber nicht gekommen, da er Terminsprobleme (sic!) gehabt habe. Es hätte bei dem Treffen um Fehlabrechnungen in der Parkgarage gehen sollen. Das Opfer habe aber keine Namen genannt, wer dafür nach ihrer Meinung verantwortlich sei. Wenn er in seiner polizeilichen Vernehmung gesagt habe, dass es um Herr R. gehen solle, so sei dies ausschließlich seine Interpretation gewesen [...]" (S. 89-90).
Es gibt noch eine Zeugin, die "Wein-Besucherin", die ausgesagt hat, dass Ch. B. das Treffen beendet habe, da sie noch die oben erwähnte Verabredung gehabt habe. Soll ich das auch noch suchen?
Das Gericht hält den Zeugen, Rechtsanwalt H., hier für glaubhaft, obgleich er seine Aussagen, die er vor der Polizei gemacht hatte, korrigiert. Die erste Version wäre entlastend für B. T. gewesen, da hierdurch dessen Version von der fingierten Intrige gestützt worden wäre. Die zweite, vor Gericht präsentierte Version, belastet B. T. aus meiner Sicht zusätzlich, da es dann auch um ihn gegangen sein könnte, insbesondere wenn B. T. von diesem Treffen gewusst haben sollte. Ich gehe davon aus, dass B. T. von diesem Rechtsanwaltstreffen am Muttertag (Sonntag vor der Tat) erfahren hat und hierauf basiert letztlich meine Annahme eines Totschlags.