Mordfall Charlotte Böhringer
12.07.2013 um 19:22@konrad Toölz
Das ist auch so: Das Urteil spricht nicht von einem "Motiv: Ausbildungslüge". Das wird lediglich als ein Aspekt in einem Motivkomplex gesehen. TextVielleicht magst Du aber zugestehen, dass die Motivkonstruktion ohne die "Ausbildungslüge" doch erheblich an Fahrt verliert? Ich würde nicht soweit gehen zu sagen, dass alles dann sofort zusammenbricht, aber das "Mann-o-Mann"-Gefühl gegenüber B. T., das beim Lesen des Urteils aufkommt, wäre doch ohne diesen Teilaspekt erbheblich gemindert? Weiter wird mit der Ausbildungslüge die angebliche zeitliche Zuspitzung (anstehendes 2. Staatsexamen) und mithin die Vorsatzbildung begründet.