@all Huhu!
a) die Bürgerinitiative ist mir völlig wurscht. Die sind mir fast schon ein wenig zu sektenhaft. Fehlt nur noch die Verschwörungstheorie, dann ist die Sache eigentlich perfekt
b) Ist Euch schon mal aufgefallen, dass es so gut wie keine Beweise für Eure Behauptungen gibt?
c) bei Affekttat dachte ich an Tostschlag. Kann übrigens genau so hart bestraft werden, wie Mord.
Fassen wir doch mal zusammen, was bewiesen ist, in diesem Fall:
Tatzeitpunkt? Fehlanzeige: Zeitspanne von 15.00 - 23.00 Uhr. Schon allein damit hat sich Frage nach einem Alibi an sich schon erledigt. Der Tatzeitpunkt wird dann praktischerweise irgendwann um 19.00 Uhr konstruiert, da der Herr Hauptverdächtige für diesen Zeitpunkt kein Alibi hat. Praktische Sache.
Beweis dafür, das Ch. B. wirklich um 18.15 Uhr noch gelebt hat? Zeugenaussage von W. Was, das kann leider nicht durch Aufzeichnungen der Telefonanlage belegt werden? Macht nix, der Zeuge ist ja glaubwürdig.
"Motiv": Ausbildungslüge, hierdurch furchtbare Ängste blablabla. Haben wir für die vermuteten Gemütszustände von B. T. Beweise oder Belege? Nein, brauchen wir aber auch nicht.
Hat Ch. B. von der Ausbildungslüge gewusst? Nach Aussage des Stuerberaters: Ja. Nach Aussage von Zeuge W.: Nein. Hmm, blöd, aber dann konstruieren wir einfach was in die Aussage des Steuerberaters rein und Zeuge W. ist ja glaubwürdig. Passt uns außerdem besser zu unserer schönen Ausbildungslüge. Nehmen wir also lieber diese Aussage, sonst müssten wir uns für diesen verkrachten, lügenden Studenten ja echt noch anstrengen.
Mordwaffe? Fehlanzeige!
Tatablauf? Fehlanzeige! Mach wir doch eine unsinnige Konstruktion! Ach, der ist Linkshänder und wir wissen eigentlich nichts genaues über den Tatablauf? Macht ja nix, gehen wir einfach davon aus, dass der nur mit rechts zugeschlagen hat! Passt ja auch irgendwie besser.
Kann es ein Raubmord gewesen sein? Aussage vom Gericht: Nein, denn es fehlt ja nichts vom Tatort!
Indiz gegen B. T.: Geld, das angeblich von Ch. B. stammt! Hallo? Geht's noch?
Beweis, dass die Zeitungen wirklich aus der Parkgarage stammen? Fehlanzeige!
Wahrscheinlichkeit, dass der Täter möglicherweise mit (blut)verdreckter Kleidung mit dem Fahrrad(sic!) unbemerkt durch ein belebtes Viertel von München fährt? Gering, macht aber nichts, behaupten wir einfach, dass er bei den Wunden gar nicht blutverschmiert hätte sein müssen.
Indiz gegen B. T.: Reinigung des Fahrrads mit dem Dampfstrahler, um die Spuren zu beseitigen, die nach Aussagen des Gerichts wahrscheinlich gar nicht entstanden sind. Ah ja, alles klar!
Mit so einem hanebüchendem Schwachsinn besteht man normalerweise nicht einmal eine Seminararbeit! Würde ich so arbeiten, wäre ich morgen meinen Job los!
Übrigens noch einmal: der Beschuldigte darf lügen. Und die Gerichte in Deutschland sind der Wahrheit und der Gerechtigkeit verpflichtet. Die müssen also nicht einfach nur die Schuld von jemanden feststellen, sondern bemüht sein, den wahren Tatablauf zu rekonstruieren. Das hat in diesem Fall aber nicht so besonders gut geklappt!
Gruß,
Aberdeen, Rächer der Enterbten!