@KonradTönz1Ja, aber wenn schon verdecken, dann auch richtig. Die Version vom Testament, die er in der Hand hatte, war für ihn von den drei Versionen aber nicht die günstigte. In der aktuellsten Fassung gab es einen dritten Erbberechtigten. Das Gericht behauptet dann, er habe es deswegen nicht entsorgt, weil er ja gar nicht wissen konnte, wer noch von diesem Testament wusste. Das hätte aber auch genau so gegolten, wenn er komplett enterbt worden wäre.
Wenn ich eine Beziehungstat vertuschen wollte, würde ich eher was zum Tatort mitbringen - etwas von einer fremden Person.
Was ist aber eigentlich wenn B. T. am Tatort war. Vielleicht hat er sogar den Wein getrunken und seine Tante hat ihm dann eröffnet, dass sie jetzt die Nase entgültig voll habe. Studienabbruch und die Diebstähle. Dann hat sie ihn noch heftigst beleidigt, es brennen zwei, drei Sicherungen durch - und zack!
Vielleicht wusste die Verlobte sogar, dass er zu einer Aussprache gehen wollte. Das würde auch sehr sauber erklären, warum sie ihm ein falsches Alibi gegeben hat. B. T. selbst kann so auch hervorragend weiter lügen, da er seine Tante tatsächlich nicht ermordet hat. Das kann dann auch das für ihn günstige Ergebnis im Polygraphentest erklären.