@allAlso, naturgemäß beschäftigt sich das Urteil ab S. 130ff. etwas ausführlicher mit dem Zeitungsthema. Ich versuche zusammenzufasssen:
a) mehrere Zeugen sagen übereinstimmend aus, Ch. B. habe immer drei Zeitungen an die Tür gehängt bekommen: AZ, Bild und SZ. Nur der Bruder gibt hiervon abweichend an, es seien nur zwei gewesen
b) mehrere Zeugen sagen übereinstimmen aus, es sei nie vorgekommen, dass diese Zeitungen gestohlen worden seien. Nur der Bruder sagte hiervon abweichend aus, dass sei wohl schon mal vorgekommen, konnte das aber nicht konkretisieren
Drei Zeitungen wurden im Flur von B. T. in einer Abstellkammer in einem Karton gefunden, in dem Altpapier gesammelt wurde: AZ, Bild und SZ. AZ und Bild hätten einen benutzten Eindruck gemacht, die SZ jedoch nicht. AZ entspricht in ihrer Stadtteilausgabe dem Postleitzahlenbereich der Parkgarage. Bei der SZ habe es sich um die "Südausgabe" gehandelt, die jedoch standardmäßig weder im PLZ-Bereich des Opfers noch des Angeklagten vertrieben würde (S.137). Im Wohnbereich des Angeklagten hätten es eigentlich die Nordausgaben beider Zeitungen sein müssen;
Der Grossist sagte aus, dass von der AZ und SZ grundsätzlich die Ostausgabe an die Parkgarage geliefert worden sei. Packfehler mit einer Südausgabe der SZ seien möglich, keinesfalls aber mit einer Nordausgabe, da diese von der Firma gar nicht geliefert werde.
Soweit alles stimmig. Was die Bildzeitung angeht: hier können anhand des Kassenjournals nicht alle Zeitungen einwandfrei zugeordnet werden. Eine Mitnahme durch den Angeklagten wäre möglich; ebenso bei der AZ, bei der eine Verwechslung mit "Frau im Trend" möglich wäre, so dass ein Exemplar aber auch vom Angeklagten hätte mitgenommen werden können. Aber, und jetzt kommt es, der Verbleib SZ, die am wahrscheinlichsten aus der Parkgarage stammt (siehe Ausführungen des Grossisten), kann anhand des Kassenjournals zweifelsfrei nachvollzogen werden und es bliebe kein Exemplar übrig, dass der Angeklagte zusätzlich zu den "Tütenexemplaren" hätte mitnehmen können.
Was die Bildzeitung angeht, hatte ich das verwechselt. Die ist zwar beim Angeklagten gefunden worden, aber hier ist der Verbleib der Exemplare im Tankstellenshop nicht zweifelsfrei zu klären. Das hatte ich wohl verwechselt. Sorry.