@muscaria Da das Gericht auf Grund der Spurenlage an der Wohnungstür und am Opfer von einer geplanten Tat ausgeht ist es doch eigentlich verwunderlich, dass man im Fall der Herrmann DNA keinen Zusammenhang herstellen will mit der Begründung dass diese DNA bereits vor dem Tötungsvorgang gesetzt worden sein muss.
Aber wenn eine Tat geplant war, was spräche dagegen, dass der Täter bereits vor der Tat in der Wohnung gewesen wäre , am Tag vorher oder zwei Tage vorher? Der Zeitraum wird eingeschränkt durch den möglichen angenommenen Aufenthalt des ungespülten Glases in der Spülmaschine. (s. Urteil)
Merkwürdigerweise hat man sich sehr wohl viele Gedanken über die Spülmaschine und deren Inhalt und die Spülgewohnheiten im Hause Böhrinner gemacht. Aber ist dennoch zu dem Schluss gekommen , dass es keinen Zusammenhang zwischen dieser Spur und der Tat insgesamt gibt.