KonradTönz1 schrieb:Mord ist auch verboten und doch hats hier einer gemacht.
Ohne Worte ...
KonradTönz1 schrieb:Übrigens hast du zuvor ins Spiel gebracht, dass er auch einfach weiterlügen hätte können. Es liegt in der Natur der Sache dass eine solche Legende nur begrenzt strapazierbar ist und dass die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung mit der Zahl der Mitwisser, der Lügendauer, sowie der Komplexität des Konstruktes steigt. Man kanns drehen und wenden wie mans will: Die Situation war ernst für ihn kurz vor dem Mord - sehr ernst. Er musste handeln wenn er nicht alles verlieren wollte wofür er so hart gearbeitet hat.
Ja, ja und nochmals ja. Soweit liegen wir hier gar nicht auseinander. Es geht mir nur, um zwei, drei Nuancen, die aber u. U. für das Mordkonstrukt bzw. die Plausbilität des Urteils gravierende Konsequenzen haben. Womit dann aber immer noch nicht zwingend folgt, dass B. T. auch unschuldig ist.
Es geht mir u. a. um genau diese Aussage:
KonradTönz1 schrieb:Die Situation war ernst für ihn kurz vor dem Mord - sehr ernst. Er musste handeln wenn er nicht alles verlieren wollte wofür er so hart gearbeitet hat.
Die Logik auf der das beruht ist ja, es gab die Diebstähle, es gab den Streit und es gab den neuen, stellv. Geschäftsführer W., der gerade einen kometenhaften Aufstieg in der Parkgarage hinlegte und eine Konkurrenz darstellte. Weiterhin, so wird vom Gericht arumentiert, stand das fantasierte 2. Staatsexamen unmittelbar bevor (1 Woche später, glaub ich). Hieraus wird dann gefolgtert, dass dies die Sache so dringend für B. T. gemacht hätte.
Der Denkfehler liegt jetzt m. E. aber darin, dass das anstehende 2. Staatsexamen die Sache nur dringend macht, wenn man es von außerhalb des Lügengebäudes aus betrachtet. Klar, hast Du recht, dass das Lügen immer komplizierter wurde, aber über einen kurzfristigen Zeitraum hätte B. T. das Konstrukt noch locker aufrechterhalten können. Er hätte z. B. zunächst Krankheit vorschützen können, das zweite fingierte Weißwurst-Essen ausgeben können und so weiter und so fort. Ich gehe eher davon aus, das die Lügen nicht geplant und durchdacht erfolgten, sondern, wie hast Du das so schön formuliert: immer an die situativen Gegebenheiten angepasst. Die Wahrscheinlichkeit ist also groß, dass B. T. an das 2. Stex. immer mal wieder dachte und hier auch echte Bauchschmerzen bekam, aber diesen Gedanken dann immer schnell weggeschoben hat, und/oder gedacht hat, da wird die schon was einfallen.
Warum ist das überhaupt wichtig? Aus meiner Sicht deswegen, weil es das Gericht schaffen muss a) zu erklären, warum B. T. genau zu diesem Zeitpunkt gehandelt hat, und nicht ein halbes Jahr früher oder später und
b) aber noch genug Zeitspielraum drinnen sein muss, um die Annahme des Vorsatzes aufrechterhalten zu können.
c) der Zeitspielraum darf aber wiederum auch nicht als zu groß angenommen werden, um die Planungsfehler von B. T. noch erklären zu können.
Das ist mir aber ehrlich gesagt zu dünn. An der Stelle gehe ich nicht so ohne weiteres mit.
Aus diesem Grund, die Annahme der zugespitzten Situation, ist es schon wichtig, ob Ch. B. von der Studienlüge gewusst hat oder nicht. Denn, falls sie es gewusst hat, und ihn a) enterbt gehabt hätte, hätte er sich den Zeitpunkt für seine Tat besser aussuchen können; falls sie ihn aber b) nicht enterbt hatte, hätte überhaupt kein vernünftiges Motiv mehr bestanden.
Gelänge es der Verteidigung zweifelsfrai nachzuweisen, dass Ch. B. über das volle Ausmaß der Studienlüge - also inklusive Exmatrikulation informiert war und gelingt es nicht,
zu beweisen, dass eine Enterbung anstatt, bricht das Konstrukt zusammen. q. e. d.