Mordfall Charlotte Böhringer
15.08.2013 um 10:55pfiffi schrieb:Maudlin: einfach mal Deine alten Postings nachlesen.du legst doch sonst so Wert auf hieb- und stichfeste Beweise
pfiffi schrieb:Maudlin: einfach mal Deine alten Postings nachlesen.du legst doch sonst so Wert auf hieb- und stichfeste Beweise
pfiffi schrieb:"Es geht hier um gutbezahlte Vollzeit-Angestelltenstellen."Ist was mit deinem Kurzzeitgedächnis?
1000 euro HiWi, von Tantes Gnaden abhängig, ist kein toller Job.
pfiffi schrieb:nach 5 Tagen akribischer Untersuchung, genau.Ne, das haben wir geklärt. Das ist ein rein verwaltungstechnischer Akt.
meermin schrieb:Aber ich bin mir sicher, dass gerade diese zwei Worte die Meinung der Ermittler ,Richter, des Staatsanwaltes und der Schöffen von Anfang an bis zur Urteilssprechung (unbewusst)beeinflusst haben . "Ohne Beruf"Ich weiß nicht, ob du da nicht zu viel hineininterpretierst. "Ohne Beruf" kann auch bedeuten, ohne momentan ausgeübten Beruf.
Aber ich bin mir sicher, dass gerade diesee zwei Worte die Meinung der Richter, des Staatsanwaltes und der Schöffen von Anfang an bis zur Urteilssprechung beeinflusst haben. "Ohne Beruf"Ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass denen völlig egal ist, ob einer arbeitslos ist oder ein abgebrochenes Studium hat.
meermin schrieb:Ich bin mir nicht einmal sicher ob diese Bezeichnung korrekt ist, denn Bence hat eine Zwischenprüfung in einem Fach an der Uni abgelegt. Je nach Fach und Uni, kann das als Berufsabschluss wenn auch auf niedrigerem Niveau angerechnet werden.Selbst ein abgeschlossenes Studium, wird nicht auftauchen, wenn man gerade ohne Beschäftigung ist.
muscaria schrieb:@pfiffiDanke, hab ich auch schon gedacht.
Die Zitierfunktion hier ist eigentlich recht einfach, da fragt sich der aufmerksame Mitleser schon,
warum du sie nicht anwendest.
maudlin schrieb:Aber ich wollte da nicht auch noch drauf rumreiten, da ich ja auch präzise, sorgfältige und logische Gedankengänge nicht verstehe ;-)Da Argumente ausgehen, muss es persönlich werden. Dass das "Zitieren" links steht, im Gegensatz zu anderen, mir geläufigen Forensoftwares, ist mir tatsächlich entgangen. Ist ja ein hervorragendes Niveau hier...
maudlin schrieb:Ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass denen völlig egal ist, ob einer arbeitslos ist oder ein abgebrochenes Studium hat.Nach dinglich allen bekannten kriminologischen Untersuchungen ist das nicht egal. Leider.
maudlin schrieb:Selbst ein abgeschlossenes Studium, wird nicht auftauchen, wenn man gerade ohne Beschäftigung ist.Also macht das Gericht keinen Unterschied zwischen erlerntem Beruf, Berufsabschluss und Beschäftigungsverhältnis?
pfiffi schrieb:Nach dinglich allen bekannten kriminologischen Untersuchungen ist das nicht egal. Leider.Und wie viele kriminologische Delinquenztheorien setzen genau da an? Auch ne Menge. Delinquentes Verhalten scheint "dinglichen krim. Untersuchungen" zufolge durchaus mit Erwerbslosigkeit in einer Beziehung zu stehen. Darum verwundert es nicht, dass Erwerbslose auch einen größeren Teil der Beschuldigten ausmachen.
LivingElvis schrieb:Und wie viele kriminologische Delinquenztheorien setzen genau da an? Auch ne Menge. Delinquentes Verhalten scheint "dinglichen krim. Untersuchungen" zufolge durchaus mit Erwerbslosigkeit in einer Beziehung zu stehen. Darum verwundert es nicht, dass Erwerbslose auch einen größeren Teil der Beschuldigten ausmachen.Guckstu:
meermin schrieb:Was soll das Ganze dann überhaupt? Bence ist doch einer Tätigkeit nachgegangen, einer Tätigkeit für deren Ausführung er sicher mehr lernen musste als mancher Azubi um einen Berufsabschluss zu erlangen. Warum ist es fürs Gericht überhaupt wichtig, welchen Beruf ein Angklagter erlernt hat?Da kenne ich mich nicht wirklich aus.
Man hätte doch einfach "Angestellter " hinschreiben können, das hätte gestimmt, denn Bence war im Betrieb Böhringer angestellt. Oder irre ich mich? Oder hat man ihn schon als "entlassen" gesehen und eingestuft? Gab es denn eine offizielle Kündigung?
meermin schrieb:Das sollte von der Verteidigung klargestellt werden. Ein Fehler gleich am Anfang bevor es überhaupt zur Begründung des Urteils kommt.Die Verteidigung soll einen Wiki-Artikel vorlesen?
meermin schrieb:Wird tatsächlich ein bestehender Arbeitsvertrag aufgehoben und ist das juristisch korrekt wenn jemand nur in Untersuchungshaft sitzt und die Schuld noch gar nicht bewiesen ist?Ich sage doch, dass weiß ich nicht.
Wenn das der Fall ist, dann wären ja alle Angeklagten und Verurteilten ohne Beruf?