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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 06:34
@maudlin schrieb:
Zitat von maudlinmaudlin schrieb:Das sehe ich genauso, die vermeintlichen Hinweise für Schlamperei wirken immer so an den Haaren herbeigezogen. Wenn es wirklich Ansatzpunkte für einen Alternativtäter gäbe, wäre dem sicher nachgegangen worden.
Wer hat hier von Schlamperei geredet? Ich auf keinen Fall. Und Meermin sicherlich auch nicht !!!


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 06:47
@maudlin

Es mag sein, dass es manche Laien hier übertreiben und Ausdrücke wie "Schlamperei" benutzen. Aber ich selbst verwahre mich gegen solche Ausdrucksweisen. Solche Bewertungen stehen uns nicht zu.

Man kann zwar seine freie Meinung sagen, dass man den Bence für unschuldig hält, aber das sollte nicht so weit führen, dass man der Obrigkeit (Polizei, Staatsanwalt, Gericht) "Schlamperei" vorwirft.

Wer hier behauptet, dass eine "Schlamperei" vorliegt sollte dies hieb und stichfest beweisen können. Und daher möchte ich jetzt bitte wissen, wer hier in diesem Forum von Schlamperei geredet hat ?


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 06:55
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du bei Zitaten aus dem Forum dazu schreibst, wer den Text verfasst hat. Wer sprach hier von Schlamperei? Ich selbst würde das Wort niemals benutzen !!!
Ich dachte, ich hätte richtig zitiert. Leider zeigt die Vorschau das nicht richtig an.
Mal sehen, ob es jetzt funtioniert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 07:02
@maudlin

Das funktoniert nicht immer mit dem Zitaten und daher schreibe ich oft drüber: "XYZ schrieb".


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09.08.2013 um 07:02
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:@Scipper

Nein, das Erbrecht ist einfach, das einfachste Rechtsgebiet im Zivilrecht überhaupt. Wer Pflichtteilsberechtigt ist ergibt sich eindeutig und unproblematisch aus § 2303 BGB: Das sind Abkömmlinge des Erblassers, dessen Eltern und der Ehegatte, sonst niemand.

Insofern hat @Waldeck völlig recht.
und das gilt nicht?
Wikipedia: Pflichtteil (Deutschland)#Pflichtteilsentziehung


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 07:07
@maudlin

Ich sagte bereits, dass ich das Erbrecht für kompliziert halte, weil es eben so ist, dass man einen Verwandten nicht einfach enterben kann. Der Grund ist einfach: Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Kinder und Ehegatten "aus einer Laune" heraus um ihrem Pflichtteil gebracht werden.

Man stelle sich vor, ein Mann wäre besoffen und schriebe in sein Testament: "Meine Kinder erben nichts, weil der Fritz neulich frech war und weil die Else neulich dies und jenes getan hat."

Um der reinen Willlkür einen Riegel vorzuschieben, hat der Gesetzgeber Hürden aufgebaut. Und diese sehen vor, dass man nicht einfach einen Verwandten kuirzhand enerben kann, nur weil einem was nicht passt oder weil man sich zu Hause nach alter Gutsherrenart aufspielen möchte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 07:12
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Wer hat hier von Schlamperei geredet? Ich auf keinen Fall. Und Meermin sicherlich auch nicht !!!
@meermin schon:
Beitrag von meermin (Seite 274)

sogar von 'selbstgefälliger Schlamperei '


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 07:21
@Scipper

Ich bin auch nicht juristisch ausgebildet, aber nach ein bisschen Recherche bin ich halt auf diesen Wikipedia-Artikel gestossen. Und da sehe ich als Laie, dass es eben doch Möglichkeiten gibt auch den Pflichtteil zu entziehen.
Der Erblasser kann gemäß § 2333 BGB einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen, wenn dieser

1. dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahestehenden Person nach dem Leben trachtet;
2. sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung des Erblassers oder des Ehegatten, von dem er selbst abstammt, schuldig gemacht hat;
3. sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht;
4. die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht verletzt oder
5. wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.
Quelle: Wikipedia, Pflichtteil(Deutschland)
Und Punkt 3 könnte hier sicher Anwendung finden, wenn man das Entleeren der Parkautomaten betrachtet.

Und damit wäre ja die Begründung er hätte sowieso geerbt hinfällig.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 07:36
@maudlin

Ich muss den einen Artikel jetzt bereits zum dritten Mal hier reinsetzen, damit du es verstehst:
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ausschluss von der Erbfolge

Der Ausschluss von der Erbfolge wird umgangssprachlich auch als Enterbung bezeichnet und muss in der Verfügung von Todes wegen, des Erblassers schriftlich festgehalten werden. Durch eine Enterbung wird der entsprechende Erbe von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und soll folglich auf Wunsch des Erblassers nicht am Nachlass beteiligt werden. Dies ist hierzulande aber nicht möglich, denn pflichtteilsberechtigte Erben, die testamentarisch enterbt wurden, erhalten trotzdem ihren Pflichtteil.

Ausschluss von der Erbfolge - Pflichtteilsberechtigung

Die meisten Laien glauben, dass eine Enterbung einen kompletten Ausschluss von der Erbschaft zur Folge hat und der betroffene Erbe keinerlei Ansprüche am Nachlass geltend machen kann. Dem ist aber nicht so, schließlich erhalten diejenigen, die zu den Pflichtteilsberechtigten gehören, nichtsdestotrotz ihren Pflichtteil. Somit bedeutet ein Ausschluss von der Erbfolge keineswegs, dass man im Falle einer Erbschaft leer ausgeht. Erben, die nach der gesetzlichen Erbfolge pflichtteilsberechtigt sind, erhalten diesen Pflichtteil selbst wenn der Erblasser in seinem Testament eine Enterbung des jeweiligen Erben angeordnet hat.

Ausschluss von der Erbfolge - Erbunwürdigkeit

Folglich kann der Erblasser bestimmte Personen, sofern diese pflichtteilsberechtigt sind, nicht vollständig von der Erbfolge ausschließen, schließlich steht diesen zumindest der Pflichtteil zu. Der Gesetzgeber kann einen Erben aber auch als erbunwürdig erklären, wodurch dieser, selbst wenn er zu den Pflichtteilsberechtigten gehört, nicht einmal den Pflichtteil erhält. In § 2.339 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden die Gründe aufgezählt, die dafür sorgen, dass ein Erbe für erbunwürdig erklärt wird. Hat der Erbe den Erblasser getötet oder den Versuch unternommen, den Erblasser zu töten, ist dieser nach geltendem Recht der Erbschaft unwürdig.

Eine solche Erbunwürdigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Erbe den Erblasser daran gehindert hat, ein neues Testament zu verfassen oder eine bestehende letztwillige Verfügung zu ändern. Eine Fälschung oder Unterschlagung des Erbvertrags oder Testaments ist ebenfalls ein Grund für eine vorliegende Erbunwürdigkeit. Falls nach dem Ableben des Erblassers bewiesen werden kann, dass der Erbe dieses durch arglistige Täuschung oder Drohung bei der Verfassung des letzten Willens manipuliert hat, ist dieser Erbe laut BGB ebenfalls für erbunwürdig zu erklären.

Bei Erben, die gesetzlich nicht zu den Pflichtteilsberechtigten zählen, gestaltet sich dies wiederum vollkommen anders, sodass diese durch die letztwillige Verfügung des Erblassers durchaus von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Ist dies der Fall, gehen die betreffenden Personen in der Tat leer aus und erhalten nichts vom Nachlass.

Quelle: http://www.erbrecht-heute.de/Ausschluss-von-der-Erbfolge.html (Archiv-Version vom 26.08.2013)
Man kann niemanden, der zur Verwandtschaft in gerader Linie gehört und einen Pflichtteilanspruch hat, so einfach mit einem Federstrich aus dem Papier enterben. Frau B. hätte die beiden Neffen aus dem Testament streichen können, sicherlich, und dann hätte sie bei diesem vorzeitigen Todesfall natürlich gar nichts geerbt, weil die Eltern der Frau angeblich noch leben und sie keine eigenen Kinder hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 07:49
Man kann theoretisch wildfremde Personen namens "Hinz und Kunz" oder einen Zoo in ein Testament reinsetzen und diese "Erben" nach Lust und Laune auch wieder "enterben" oder aus dem Testament streichen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass man das bei erbberechtigten Verwandten nicht so einfach nach alter Gutsherrenart machen kann, denn man kann seine nächsten Verwandten (Eltern, Kinder etc.) nicht nach Lust und Laune enterben, weil alle Verwandten - je nach der Rangfolge - einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Man kann auch nicht einfach einen Verwandten für erbunwürdig erklären lassen, weil dies nicht der reinen persönlichen Willkür, sondern dem Gesetz unterliegt.


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09.08.2013 um 08:01
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ich muss den einen Artikel jetzt bereits zum dritten Mal hier reinsetzen, damit du es verstehst:
Wieso glaubst du ich versteh den Artikel nicht?
Ich verstehe, dass man nicht in sein Testament reinschreiben kann 'xy ist enterbt' und denken die Person bekommt dann nichts. Dann greift der Pflichtteil.
Es gibt aber, wie auch in dem Artikel steht, Möglichkeiten von diesem Pflichtteil ausgeschlossen zu werden.
Eine Variante ist ja tatsächlich eingetroffen, BT wurde als Mörder der Erblasserin für erbunwürdig erklärt. (§2339 BGB)
Aber nach §2333 BGB gibt es eben auch die Möglichkeit der Entziehung des Pflichtteils. (steht jetzt nicht in deinem Artikel, aber diesen Paragraphen gibt es halt)
Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling
1. dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet,
2. sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht, ...
Quelle: BGB §2333
Und eines Verbrechens gegenüber der Erblasserin CB hat sich BT mit dem Diebstahl aus dem Parkautomaten ja aller Wahrscheinlichkeit nach schuldig gemacht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:02
@maudlin

Die Erbunwürdigkeit hat historisch bedingt damit zu tun, dass einer seinen Verwandten oder den Erblasser derartig drangaliert hat, dass er nicht mehr würdig ist, dessen Erbe anzutreten. Der Gipfel wäre, den Erblasser umzubringen, denn das wäre ja noch schlimmer als alles andere, was man seinem Verwandten oder dem Erblasser antun kann. Die Erbunwürdigkeit muss aber von einem Gericht festgestellt werden, weil sonst der Willkür Tür und Tür geöffnet wäre. Nehmen wir an, einer hätte ein Haus zu vererben und auf einmal kämen die Erben auf die Idee, sich gegenseitig für erbunwürdig erklären zu wollen, um Alleinerbe des Hauses zu werden. Das geht nicht, weil der Staat dabei die Oberaufsicht hat und entscheidet, ob einer wirklich erbunwürdig ist oder ob es sich nur um eine Streitigkeit der Erben untereinander handelt. Das Erbrecht ist nicht so einfach wie man denkt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:05
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Wer hier behauptet, dass eine "Schlamperei" vorliegt sollte dies hieb und stichfest beweisen können. Und daher möchte ich jetzt bitte wissen, wer hier in diesem Forum von Schlamperei geredet hat ?
Hab ich weiter oben ja gemacht...


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:08
@Scipper

Jetzt habe ich aber den Eindruck, du liest nicht was ich schreibe.
Ich spreche nicht von Erbunwürdigkeit (§2339 BGB), sondern von Entziehung des Pflichtteils (§2333 BGB).


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:11
@maudlin

Wir sind uns im Prinzip einig: Der Bence war als einer der beiden Haupterben vorgesehen. Und er konnte aus "Lust und Laune" heraus auch jederzeit aus dem Testament gestrichen werden. Wenn dieser unwahrscheinliche Fall eingetreten wäre, hätte er noch nicht mal einen Brotkrümel geerbt.


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09.08.2013 um 08:15
@maudlin

§ 2333 - Entziehung des Pflichtteils: Das geht aber nur über ein Gericht und nicht per Testament.

Verstehst du das nicht oder willst du es nicht verstehen ?


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:19
@maudlin

Sorry, ich habe mich geirrt: Es geht anscheinend doch nur durch ein Testament:
§ 2336 - Form, Beweislast, Unwirksamwerden.

(1) Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung.

(2) Der Grund der Entziehung muss zur Zeit der Errichtung bestehen und in der Verfügung angegeben werden. Für eine Entziehung nach § 2333 Absatz 1 Nummer 4 muss zur Zeit der Errichtung die Tat begangen sein und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen; beides muss in der Verfügung angegeben werden.

(3) Der Beweis des Grundes liegt demjenigen ob, welcher die Entziehung geltend macht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/2336.html



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09.08.2013 um 08:24
§ 2333 - Entziehung des Pflichtteils.
(1) Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling

1. dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet,
2. sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht,
3. die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder
4. wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Entziehung des Eltern- oder Ehegattenpflichtteils.

http://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html
Lügen wegen eines Studiums reicht sicher nicht aus und ob der Diebststahl von Geld aus einem Parkautomaten ausreicht, der nur mit einer Geldtrafe (240 €) geahndet wurde, ist auch unklar.

Der schwerste und triftigste Grund für eine Erbwürdigkeit, und darum geht es, wäre ein Mord und dafür ist ein Gericht zuständig und nicht die Miterben oder sonst jemand, der meint er müsste sich dazu äußern oder er alleine seit die maßgebliche Instanz auf dem Gebiet des Erbrechtes.

PS: Übrigens stand dem Neffen kein Pflichtteil zu, so dass ihm auch keiner entzogen werden kann. Der Paragrap passt nur auf Pflichterben. Andere Erben kann man aus reiner Wilkür
ins Testament einsetzen und auch wieder streichen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:33
@Scipper
Der schwerste und triftigste Grund für eine Erbwürdigkeit, und darum geht es, ist Mord am Erblasser und dafür ist ein Gericht zuständig und nicht etwa die Miterben oder sonst jemand.
Und genau der Fall ist ja eingetreten.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:36
@maudlin
Zitat von maudlinmaudlin schrieb:@Scipper

Jetzt habe ich aber den Eindruck, du liest nicht was ich schreibe.
Ich spreche nicht von Erbunwürdigkeit (§2339 BGB), sondern von Entziehung des Pflichtteils (§2333 BGB).
Dieser Paragraph (§ 2333 BGB) gilt nur für Erben, die einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Daher passt es nicht auf den vorliegenden Fall des Neffen, der gar keinen Pflichtteilanspruch hatte. Es kann ihm also auch kein Pflichtteil entzogen werden. Er war willkürlicher Haupterbe und nicht Pflichterbe.

Ich sagte bereits, dass das Erbrecht sehr kompliziert ist. Der Neffe stand nur deshalb als Erbe in dem Testament, weil dies eine freie Willensentscheidung der Tante war, die diese Sache jederzeit auch wieder rückgängig machen konnte, und zwar ohne Grund, weil der Neffe kein "Pflichterbe" ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:42
@maudlin

Du wirfst Äpfel und Birnen durcheinander, wie mir scheint, weil du das System nicht verstehst. Die eine Sache (Entziehung des Pflichtteils) hat nichts mit der anderen Sache (Erbunwürdigkeit) zu tun. Es ist aber zwecklos das hier weiter zu vertiefen, denn ich bin auch kein Fachmann für Erbrecht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:43
@Scipper

Hier wie gewünscht der Artikel aus der Süddeutschen Zeitung, 17.07.2007:


Nur eine Fliege könnte ich umbringen

Böhringer-Prozess: Verlobte entlastet den Angeklagten doch ein Alibi kann sie ihm nicht mehr liefern

Es ist der zwölfte Tag im Prozess um den Mord an der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer und es ist ein wichtiger Tag. Es geht um ein mögliches Alibi des wegen Mordes an seiner Tante angeklagten Benedikt T., 32. Wo war er damals in den Abendstunden des 15. Mai vorigen Jahres? Eine Person kann darüber Auskunft geben und das ist seine Verlobte Anja A. (Name geändert). In einer frühen Aussage hatte sie den Angeklagten noch entlastet und erklärt, dass er zum vermuteten Tatzeitpunkt erkältet im Bett lag. Diese Aussage hat sie nun in Teilen revidiert: Demnach war der Angeklagte über mehrere Stunden hinweg allein zu Hause.

Das Wiedersehen der beiden im Gerichtssaal verläuft unspektakulär, ein Lächeln, eine kurze Handbewegung, dann nimmt Anja A. auf dem Zeugenstuhl Platz. Kennengelernt haben sie sich schon zu Schulzeiten am Max- Born-Gymnasium in Germering. Seit zwölf Jahren sind die 30-jährige Sonderschullehrerin und der gescheiterte Jura-Student ein Paar. Doch über ihren privaten Beziehungsbereich möchte Anja A. nichts sagen. Das ist ihr gutes Recht, als Verlobte (seit 2004) hat sie ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. Auch über das Verhältnis von Böhringer und ihrem Neffen will sie sich nicht äußern. Ihre eigenen Kontakte zu Böhringer beschränkten sich auf wenige und unerfreuliche Treffen. Sie hatte offensichtlich etwas gegen Lehrer, meinte Anja A. Sie sagte, nicht einmal Gymnasiallehrerin und dann auch noch Sonderschullehrerin. Für die Abneigung Böhringers gegen ihre Person hat die Zeugin keine Erklärung.

Am Tattag, dem 15. Mai 2006, waren der Angeklagte und seine Verlobte bei Freunden zu einer Geburtstagsfeier eingeladen. Benedikt habe sich jedoch nicht wohl gefühlt, und sie sei dann allein auf die Feier. Bei ihrer Rückkehr gegen 22.15 Uhr sei er im Bett gelegen und habe gelesen. Seine erste Frage war: Warum kommst du denn so spät? Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte vermutlich mit seinem Fahrrad von der Georgenstraße zum Parkhaus in der Baaderstraße fuhr und dort seine Tante irgendwann zwischen 18.15 und 19.10 Uhr erschlug.

Stimmt die Anklage, muss Benedikt T. ein glänzender Schauspieler sein. Denn seine Verlobte bemerkte nichts Auffälliges an ihm in jener Nacht. Ist Ihnen körperlich etwas aufgefallen, fragt Verteidiger Peter Witting die Zeugin. Nein, lautet die knappe Antwort. Kriegen Sie es auf die Reihe, dass er drei Stunden vorher seine Tante umgebracht haben soll, fragt Witting weiter. Wieder nur ein kurzes Nein.

Von Böhringers Tod erfuhr Anja A. am 16. Mai abends durch einen Anruf ihres Verlobten, der an dem Tag im Parkhaus arbeitete. Er sagte, sie ist tot. Da ist alles voller Blut. Er war völlig fertig. Um ihrem Verlobtem zur Seite zu stehen, fuhr Anja A. in die Baaderstraße. Er saß auf einer Stufe zum Büro und hat geweint, schildert sie. Offenbar hatten die Ermittler zu diesem frühen Zeitpunkt schon einen Verdacht gegen Benedikt T. Denn noch am Tatort fing ein Kripobeamter an, seine Verlobte auszufragen. Er fragte mich, trauen Sie Ihrem Mann so etwas zu?, sagt Anja A. Später habe der Beamte ihr dann gesagt, sie wäre nicht die erste Frau, die nicht weiß, was ihr Mann so treibt. Dem Beamten hatte sie damals auch gesagt, dass sie erst gegen 19 Uhr zu der Geburtstagsfeier gefahren sei. Da hab ich nicht genauer nachgedacht , räumt sie heute ein. Tatsächlich habe sie an dem Tag schon um 16 Uhr die gemeinsame Wohnung in der Georgenstraße verlassen. Benedikt T. war also bis zur ihrer Rückkehr um 22.15 Uhr allein.

Nach ihrer Befragung ging Anja A. nach Hause und erzählte ihrem Verlobten vom Verdacht der Ermittler: Er sagte, so ein Schmarrn, mach dir keine Sorgen. Nur eine Fliege könnte ich umbringen. Er hat mich nicht ernst genommen.Am 18. Mai, drei Tage nach der Tat, wurde Benedikt T. festgenommen.

Alexander Krug


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:44
@Scipper

Und natürlich war es ein Irrtum: ich habe Tat- und Auffindetag durcheinander gebracht; Ch. B. ist ja erst am Dienstagabend gefunden worden - nicht am Montagabend. Ich bitte um Entschuldigung.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:44
Ich finde das interessant.
Folgendes hypothetisches Szenario.
CB bittet bencinho um Hilfe um den GF loszuwerden, es folgt die Automatenentleerungsaktion.
Bencinho und CB haben mittlerweile einen schlechten Draht, wie im Urteil dargestellt, auch wenn bencinho vom tollen verhältnis schwadroniert.alles steigert sich weiter.....
Am tage des treffens eröffnet cb bencinho nuj, dass sie ihn bat die automaten zu leeren um den enterbungsgrund zu haben.
Bencinho dreht durch, weil er,der.der selbst alle hintergeht, von cb hintergangen wurde.
Bencinho schlagt cb toth.....


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.08.2013 um 08:47
@maudlin

Nur ein BGB-Satz, damit es ganz klar wird: "Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling ..." Der Neffe war aber kein Abkömmling (Kind) der Tante. Er war der Neffe und somit kein Abkömmling, dem ein Pflichtteil entzogen werden kann. Ihm konnte gar nichts entzogen werden, da er aus freien Stücken der Tante in dem Testament stand, was jederzeit und aus einer reinen Laune heraus von der Tante im Testament gestrichen oder geändert werden konnte. Alles, auch die Nachfolge als Firmenchef, hing alleine vom Wohlwollen und guten Willen seiner Tante ab.


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