Mordfall Charlotte Böhringer
31.07.2013 um 20:05@Scipper
Anders sieht das aber z.B. in reinen Indizienprozessen aus, welche sonst ja gar nicht geführt werden könnten.
Auch da gilt der alte Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See, bist Du mit Gott allein." :)
Scipper schrieb: "Im Zweifel für den Angeklagten." Anwendung findet das aberNein, "in dubio pro reo" findest ebenfalls Anwendung, wenn eine Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen werden kann, z.B. wenn es entsprechende Rechtfertigungs- und/oder Entschuldigungsgründe für den Täter gibt.
nur, wenn das Gericht Zweifel hat. So hat es mir mal ein Rechtsexperte in diesem Forum gesagt.
Anders sieht das aber z.B. in reinen Indizienprozessen aus, welche sonst ja gar nicht geführt werden könnten.
Auch da gilt der alte Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See, bist Du mit Gott allein." :)