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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:05
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb: "Im Zweifel für den Angeklagten." Anwendung findet das aber
nur, wenn das Gericht Zweifel hat. So hat es mir mal ein Rechtsexperte in diesem Forum gesagt.
Nein, "in dubio pro reo" findest ebenfalls Anwendung, wenn eine Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen werden kann, z.B. wenn es entsprechende Rechtfertigungs- und/oder Entschuldigungsgründe für den Täter gibt.
Anders sieht das aber z.B. in reinen Indizienprozessen aus, welche sonst ja gar nicht geführt werden könnten.
Auch da gilt der alte Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See, bist Du mit Gott allein." :)


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:06
@LivingElvis

Lieben Dank für die Korrektur. Dem Thread tut es sicherlich gut, hier jemanden mit juristischem Sachverstand zu haben :)


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:06
Zitat von tracestraces schrieb:...ich mir auch nicht als alleinigen Grund. Er hätte sicherlich noch mehr gehabt...^^
na Gott sei Dank ^^


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:06
Zitat von seguinseguin schrieb:ich weiss zwar nicht ob Bence es tatsächlich war aber die Studienlüge als Motiv kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Dann bringen wir das Ganze doch mal wieder auf die richtige Spur: Die Studienlüge ist nicht das Motiv. Ihr liegt vielmehr dasselbe Motiv wie dem Mord zugrunde: Habgier. Studienlüge und (mit deren drohenden Aufdeckung der Mord) waren notwendig, um sich das Vermögen zu sichern.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:10
@LivingElvis
Deine Erklärung ist nicht ganz richtig. Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist im deutschen Recht gesetzlich zwar nicht normiert, wird aber abgeleitet aus Art. 103 II GG, Art. 6 II EMRK sowie aus § 261 StPO. Der Grundsatz hat Verfassungsrang. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird nicht bei der Beweiswürdigung angewendet, sondern erst dann, wenn nach abgeschlossener Beweiswürdigung noch Zweifel verbleiben. Ergo wird er sehr wohl auch im deutschen Recht angewendet. ;)


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:11
@Wolfshaag
Du siehst mich verwundert. Ich hab zu "in dubio pro reo" gar nichts geschrieben....


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31.07.2013 um 20:11
@LivingElvis

Gut, dass du hier erschienen bist: Meines Erachtens hat jedes Gericht nach der Wahrheit zu suchen. In diesem Fal Bence hätte man meines Erachtens auch auf Totschlag im Affekt plädieren können. Ob das Gericht sich dieser Argumentation angeschlossen hätte, ist natürlich eine ganz andere Frage.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:12
Freut mich dass weitere Rechtsexperten auf den Thread aufmerksam geworden sind. Das hilft bei der Versachlichung.


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31.07.2013 um 20:12
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Dann bringen wir das Ganze doch mal wieder auf die richtige Spur: Die Studienlüge ist nicht das Motiv. Ihr liegt vielmehr dasselbe Motiv wie dem Mord zugrunde: Habgier. Studienlüge und mit deren drohenden Aufdeckung der Mord waren notwendig, um sich das Vermögen zu sichern.
Laut RA "???" hat sie vom Studienabbruch ihres Neffen gewußt. Und ich denke, dass sie es gewußt hat, weil Bence es ihr gesagt hat. Also wußte wiederum Bence, dass es ChB wußte ;-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:13
@LivingElvis
Stimmt, entschuldige, mein Fehler. Mein PC hat aus mir unverständlichen Gründen einige Post zusammengezogen. Keine Ahnung wie und warum. :ask:


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:14
@LivingElvis

Du hast mir mal gesagt: "in dubio pro reo" gilt nur, wenn das Gericht Zweifel hat. Stimmt das?


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:15
@LivingElvis
Hallo :) Dass ich mich mal freue Dich zu lesen, hätte ich auch nicht gedacht ;) Gut, dass Du hier schreibst !


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:18
Zitat von seguinseguin schrieb:Laut RA "???" hat sie vom Studienabbruch ihres Neffen gewußt. Und ich denke, dass sie es gewußt hat, weil Bence es ihr gesagt hat. Also wußte wiederum Bence, dass es ChB wußte ;-)
Das macht aber bei näherer Betrachtung einfach keinen Sinn: Die Studienlüge war notwendig, weil Frau Böhringer als Voraussetzung für die Nachfolge ein abgeschlossenes Jurastudium gefordert hat. Zumindest Letzteres steht fest.
Nach dem was du behauptest wäre die einzige die von der Studienlüge wusste die, der die Lüge eigentlich galt, während alle anderen mit einer mühsam aufrechterhalten Legende weiterhin hinters Licht geführt worden wären.

Es ergibt keinen Sinn. Daher gebe ich nichts auf die nach Jahren nachgereichten und nicht belegbaren Angaben von Bences Vater.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:22
@LivingElvis

Das mit dem "in dubio pro reo" kam von mir, weil ich meinte, dass das Gericht in diesem Fall auch durchaus von einem Totschlag im Affekt hätte ausgehen können, aufgrund aufgestauter Wut (Affekt).


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:25
Gut, dass du hier erschienen bist: Meines Erachtens hat da Gericht nach der Wahrheit zu suchen. In diesem Fal Bence hätte man meines Erachtens auch auf Totschlag im Affekt plädieren können. Ob das Gericht sich dieser Argumentation angeschlossen hätte, ist natürlich eine ganz andere Frage.
Hallo Scipper, ich hab von dem Fall noch nicht genügend Sachkenntnis, um da etwas zu zu sagen. Aber Du hast natürlich recht, wenn Du sagt, dass vordringliche Aufgabe des Gerichtes die Wahrheitsfindung ist, was es im Rahmen der Beweisaufnahme auch tut. Darauf aufbauend soll dann ein Urteil gesprochen werden.

Der entscheidende Punkt, auf den Du glaube ich hinaus willst, ist die richterliche freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO), die eben dem Gericht die Freiheit einräumt selbst zu entscheiden, welche Beweislast für eine Verurteilung ausreicht und welche nicht.
Zitat von ScipperScipper schrieb:Du hast mir mal gesagt: "in dubio pro reo" gilt nur, wenn das Gericht Zweifel hat. Stimmt das?
Platt gesprochen - Ja.
Korrekt "gilt" natürlich "in dubio pro reo" immer, allerdings meint der Grundsatz gerade nicht, dass keine anderen Tatabläufe, als der vom Gericht angenommene, mehr denkbar sein dürfen. Er meint "lediglich", dass keine "vernünftigen Zweifel" mehr gegeben sein dürfen. Dabei ist nicht maßgeblich, was irgendwer als "vernünftigen Zweifel" ansieht, sondern alleine, was das Gericht für einen "vernünftigen Zweifel" hält.
So bestimmt § 261 StPO, dass das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme aus seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung entscheidet.

Im Ergebnis bedeutet das, dass jedes Gericht selbst bestimmt, ob es noch vernünftige Zweifel an der Tatbeteiligung des Angeklagten hat oder nicht. Gleiches gilt natürlich auch, wie @Wolfshaag richtig sagt, für Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe oder auch Schuldausschlussgründe.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Stimmt, entschuldige, mein Fehler. Mein PC hat aus mir unverständlichen Gründen einige Post zusammengezogen. Keine Ahnung wie und warum.
Kein Problem
Zitat von avatar455avatar455 schrieb:Hallo :) Dass ich mich mal freue Dich zu lesen, hätte ich auch nicht gedacht ;) Gut, dass Du hier schreibst !
Hallo avatar,
das ist ja mal ne Begrüßung :D


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:27
Strafrechtlich ist der Affekt auf mehreren Ebenen der Deliktsprüfung relevant:
Wird beispielsweise der Täter „ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen“, so führt das beim Totschlag zu einem minderschweren Fall des Totschlags im Sinne von § 213 StGB. Dies bewirkt eine Milderung gegenüber einem Totschlag im Sinne von § 212 Abs. 1 StGB, nämlich eine Verschiebung des Strafrahmens auf „Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren“ statt „Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren“.

Wikipedia: Affekt#Recht Deutschlands
Okay, es erscheint mir doch sehr wackelig dieses Argument.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:27
Zitat von seguinseguin schrieb:Laut RA "???" hat sie vom Studienabbruch ihres Neffen gewußt. Und ich denke, dass sie es gewußt hat, weil Bence es ihr gesagt hat.
Die einzigen die das nicht 'gewußt' haben war das Gericht.
Daher mussten sie auch aus einem 'beendet, abgebrochen oder aufgehört' ein 'beendet könnte auch bedeuten: erfolgreich abgeschlossen' machen.
Ohne Motiv, kein Mord.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:28
@d.b.cooper

Eine erfolgreich abgeschlossenes Studium kann man aber nachweisen


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31.07.2013 um 20:29
@Lenni
eben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:32
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Das macht aber bei näherer Betrachtung einfach keinen Sinn: Die Studienlüge war notwendig, weil Frau Böhringer als Voraussetzung für die Nachfolge ein abgeschlossenes Jurastudium gefordert hat. Zumindest Letzteres steht fest.
Nach dem was du behauptest wäre die einzige die von der Studienlüge wusste die, der die Lüge eigentlich galt, während alle anderen mit einer mühsam aufrechterhalten Legende weiterhin hinters Licht geführt worden wären.

Es ergibt keinen Sinn. Daher gebe ich nichts auf die nach Jahren nachgereichten und nicht belegbaren Angaben von Bences Vater.
Was hat der Vater damit zu tun? Es hat der besagte RA vor Gericht ausgesagt. Einmal beim Mordprozess und dann beim Zivilprozess. Es sagte sinngemäß, dass Frau Böhringer ärgerlich war, weil Bence das Jurastudium beendet hat. Beim Mordprozess hat die Kammer es so ausgelegt, dass beenden "vollendet" also "erfolgreich beendet" bedeuten könnte. naja....
Als der RA beim Zivilgericht die selbe Aussage nochmal tätigte, war er schon sehr verwundert, wie das damals im Urteil ausgelegt wurde. Er war sich eigentlich sicher, dass "beenden" als Abbruch zu werten ist.
Warum er es den Freunden nicht erzählen wollte weiß ich natürlich nicht. Vielleicht wollte er den richtigen Zeitpunkt abwarten...


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:33
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Hallo Scipper, ich hab von dem Fall noch nicht genügend Sachkenntnis, um da etwas zu zu sagen. Aber Du hast natürlich recht, wenn Du sagt, dass vordringliche Aufgabe des Gerichtes die Wahrheitsfindung ist, was es im Rahmen der Beweisaufnahme auch tut. Darauf aufbauend soll dann ein Urteil gesprochen werden.
Dieser Fall ist maßgeschneidert für einen Rechtsexperten wie dich. Daher ist es gut, dass du hier erschienen bist. Denn ich weiß, dass du meist alles sehr neutral und sehr sachlich betrachtest. :)


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:35
@seguin

Das ist eine bloße Behauptung des RAs. Durch nichts belegbar. Der Vater hat das versucht nochmal zu untermauern, im Rahmen des Wiederaufnahmeantrags.

Ich wiederhole nochmal: Es ist einfach widersinnig dass diejenige der die ganze Legende gegolten haben müsste, als einzige davon gewusst haben sollte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:35
@Scipper
Nein, die Studienlüge gewichte ich nicht schwerer als den Mord - sie ist aber ein konketer Teil, der erst zu dem Mord geführt hat. Es runter zu spielen ist nicht richtig. Ohne diese Lügen, wäre es wohl nie auf den Mord hinausgelaufen.

Freue mich auch über die sachlichen Experten hier :)

Welcome!


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:36
@LivingElvis

Das Urteil ist nachzulesen im Internet: http://www.probence.de/die-verfahren/urteil/ (Archiv-Version vom 09.08.2013)

Das ist eine Flash-Datei. Daher dauert das Laden etwas länger. Man braucht Geduld.
Nur zur Info: "Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie neben dem Urteil noch die weiteren Dokumente, die auf dieser Seite eingestellt sind (Hinweisbeschluss Zivilverfahren, Unterlagen Revision, Strafanzeige gegen BGH und Verfassungsbeschwerde). Es liegt in der Natur der Sache, dass das Urteil eine vollkommen einseitige Darstellung des Falls enthält. Ein ausgeglichener Überblick ist nur nach Studium aller Unterlagen möglich."



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Mordfall Charlotte Böhringer

31.07.2013 um 20:37
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Das ist eine bloße Behauptung des RAs. Durch nichts belegbar
Du meinst also der RA begeht ein Meineid für BT?


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