@Iudex Das ist doch jetzt aber leicht aus dem Zusammenhang gerissen, oder?
Mein Post war eine Antwort auf den Beitrag von
@KonradTönz1 (s. u.), der das mit dem revisionssicher in die Debatte eingeführt hat.
KonradTönz1 schrieb:Ich hab das schonmal irgendwo erwähnt: Das Bestreben eines Richters revisionssichere Urteile zu verfassen dürfte mit dem Bestreben eines Bäckers vergleichbar sein Brötchen so zu backen, dass auch andere Bäcker nichts substantielles daran auszusetzen haben
Meine Antwort darauf war:
aberdeen schrieb:Wobei das Backen von schlechten Brötchen - und manch einem möchte man eher das Backen kleinerer anraten - bei alltagsnaher Betrachtung andere Konsequenzen hat, als wenn ein Urteil, auf Teufel komm raus und ggf. mit kritikwürdigen Methoden revisionssicher gemacht wird.
Ist man in der Lage von Aspekten der eigenen Karriere zu abstrahieren, wäre eine denkbare Strategie auch gewesen, das Urteil gerade nicht revisionssicher zu machen, damit das BGH noch mal anders drüber schaut ....
Mit sehr viel konjunktiv und einem "ggf." - das heißt übrigens gegebenenfalls. Nur, wenn Du noch mal jemand auf das Niveau von deutscher Sprache ansprichst.
Davon mal abgesehen, sind natürlich alle Richter edel, hilfreich und gut, unabhängig, unbeeinflussbar, unbestechlich, gegen alle menschlichen, institutionellen und sonstjedwediger Einflüsse immun - und das Leben ist ein Ponyhof.