@AgathaChristo Im Zweifel für den Angeklagten... das verstehen die meisten auch falsch . Es geht hier um die Richter , die Schöffen und wenn die keinen Zweifel darüber haben , das sie die Täterin ist , dann ist es echt egal was du oder wir denken . Wo hier einige Zweifel , what ever haben . Denn wir urteilen nicht das tun in erster Linie Richter und ev Schöffen.
und wie bei jeden Indizien Prozess , werden immer irgendwo Zweifel bleiben, weil man nicht erfährt wie es wirklich war . Selbst wenn sie die Tat gestanden hätte ,könnte man immer noch Zweifel hegen , weil sie könnte auch gelogen haben , es war ja keiner dabei.
und zum Schluß , sie hatte 3Prozesse , in den sie in zwei schuldig gesprochen wurde und das immer in anderen Städten , bei anderen Richtern und sie ist immer verurteilt worden.
Und wenn ich es noch richtig auf dem Schirm hab ist sie im zweiten auch nur auf Grund des Fasergutachtens freigesprochen worden, was dann ja im 3 Prozess eh weg gefallen ist. Also was will man mehr ?
Und ehrlich, denken kann ja jeder was er will, aber sie ernsthaft unschuldig zu halten oder dicke Zweifel zuhegen an ihrer Täterschaft , sorry kann ich Null nachvollziehen.
Und wie gesagt 3 Prozesse sprechen da für sich.
Wenn es bei jedem Mord zu drei Prozessen kommen würde , na dann Prost Marie.
Und feststeht , das es nur sie oder Rw sein konnten. Und alles in allem zusammen genommen , bleibt sie da als Täter übrig.
Man muß dann auch die Indizien abwägen , wenn du sie für unschuldig hälst , dann musst du dieses Indiz dann !.! gegen ihn verwenden können und das geht nicht , dass man ersthaft Zweifel haben kann. MMn
Ich seh das genau wie du@ Photographer73