Für die Nachtversion gibt es keinerlei Beweise, im Gegenteil, es gibt Aussagen sowie gerichtsmedizin. Nachweise, daß diese quasi ausgeschlossen ist. Gegen M.W. liegt eine Indizienkette vor, die einem Seil gleicht, denn selbst wenn ein Indiz aus dieser Kette herausfallen würde, so hätte der verbleibende Rest vermutlich dem damaligen Gericht gereicht um sie zu verurteilen.
M.W. hätte doch keinen Grund gehabt, bei der Nachtversion den Ehemann zu schützen und eine Entführung inszenieren zu müssen. Im Gegenteil: Als nunmehrige Mitwisserin der Tat, die ihr Ehemann offensichtlich durch das Verbringen der Leichen zu vertuschen versuchte lebte sie doch in Gefahr das er sie nun auch umbringen und irgendwo verstecken oder verscharren würde. Und nachdem sie schon Schläge kassiert haben soll von einer Stärke das sie in die Ecke flog und er den Hammer gegen sie hob, da hätte sie doch ständig damit rechnen müssen das er sie auch umbringen wird.
Ich hätte keine ruhige Minute neben diesem Mann verbringen können erstrecht nicht im Ehebett, und das er augenblicklich in U-Haft kommen würde wenn sie ihre Wahrheit von der Nachtversion erzählt dürfte ihr schon bekannt gewesen sein.
Stradivari schrieb:Hat sie die Tochter über die hohen Brennesseln geworfen?
Falls Du die Zierlichkeit ansprichst, M. W. war Pflegehelferin
Pflegepersonal wuchten beim Drehen und Lagern eines Patienten oftmals über die Hälfte/mehr als ihres eigenen Körpergewichts. Mittlerweile gibt es da Hilfsmittel in Form von Rutschbrettern u. Transferhilfen, aber in den 80igern musste man noch selbst anpacken, und man erlernt meist schon während der Ausbildung Techniken und Griffe wie man Masse anhebt und bewegt aber sich selbst dabei schont. (Bsp.: Eine 50-60 kg Krankenschwester schaffte es schon immer alleine in der Nachtschicht den 70-80kg Patienten zu drehen, oder ihn auf den Topf zu setzen, etc.)