HansM schrieb:Hier fehlen in der "Beweiskette" die Rohdaten der Maschine, die für die Erstellung der Profile verwendet wurden. Ohne dieses Rohdatenmaterial ist das sog. "Profil" wenig bis gar nicht aussagekräftig, da nicht nachvollziehbar ist, wie genau das "Profil" aus den "Rohdaten" gewonnen wurde, Manipulation nicht ausgeschlossen. Bevor nicht klar ist, das die Profile wirklich sind, was sie laut den Angaben der StA sein sollen, brauche wir uns über die mögliche Verunreinigung und/oder deren Ursache gar nicht erst zu unterhalten...
Vollkommen richtig.
Zusätzlich muss man bedenken, dass bei dem BH-Halter sich um ein Stück handelt, auf dem mehrere unbekannte männliche Personen ihre DNA hinterlassen hatten.
In einem solchen Fall gibt es zusätzlich die Schwierigkeit die vielen Alelen auch den richtigen Personen zuzuordnen, Das geht aber nur, wenn man die Personen, welche noch ihre DNA dort hinterlassen hat, kennt. Das ist hier nicht der Fall und damit ist die richtige Zuordnungen der Alelen ein reines Zufallsprodukt.
Im Gericht hatte das C oder V so ausgesagt, dass man - wenn man gewollt hätte - auch seinen DNA dort hätte drauf finden können.
Soweit ich es noch in Erinnerung habe, musste Stephanoni sogar eine Spiegelung behaupten (von der spricht man dann, wenn fälschlicherweise die benachbarte Alele anspricht). Das ist jedoch eine reine Mutmaßung, nach dem Moto, was nicht passend ist, wird passend gemacht. Aber wie gesagt, auch das Aussuchen der passenden Alele bei einer Misch-DNA bedeutet das Gleiche.
Und zusätzlich muss man sich fragen, warum hat Stephanoni nicht sämtliche Rohdaten rausgerückt. Das deutet darauf hin, dass sie etwas zu verbergen hat.
Für den italienischen Staat ist es bezeichnend, dass trotz Antrag der Verteidigung kein Gericht unter Androhung einer entsprechenden Strafe gegenüber Stephanonid das bewirken wollte, un die Herausgabe zu erreichen. Rechtliches Gehör scheint somit in Italien Fehlanzeige zu sein.
Gut nun ist mehr Schlecht als Recht dieses Verfahren abgeschlossen worden. Die Begrundung des obersten Gerichtshofs zeigt eher, dass man dieses Land meiden sollte.
Der Fall Stasi scheint ähnlich zu liegen, da meinte sogar die StA, dass das Schuldurteil rechtlich nicht haltbar wäre.