Amanda Knox
27.03.2015 um 22:56zwicker schrieb:Wo ist bei diesem Urteil das Problem?Nein, Fraun Knox war Verdächtige (was durch die abgehörten Telefongespräche eindeutig ist) und wurde jedoch nicht darüber aufgeklärt. Nach ständiger Rechtssprechung des EGMR können diese Aussagen nicht verwertet werden, wenn dadurch eine neue Straftat begangen wird oder eine weitere erkannt wird. Das ist hier deutlich der Fall.
Hellmann hat auch zusätzlich festgestellt, dass diese Aussage unter unmenschlichen Druck erfolgt war, was der oberste Gerichtshof letztendlich auch bestätigt hatte. Das ist dann wieder ein eindeutiger Verstoß gegen Artikel 3 der EMRK und damit ist die komplette Aussage in keiner Hinsicht verwertbar.
Das Callunnia-Urteil dürfte daher gegen zwei Artikel (3+6) der EGMR verstoßen.
Frau Knox hat auch diesbzgl. beim EGMR vor einem Jahr Beschwere eingelegt. Da diese bisher nicht abgelehnt wurde, ist wahrscheinlich, dass diese zur Verhandlung angenommen wird.