Amanda Knox
07.03.2015 um 09:14Schimpanski schrieb:Wegen mir lass es als Geständnis gelten, dass sie zu Hause war.Wenn man den Kontext berücksichtigt (Überwachung der Teefongespräche, der Aussage von Arturo de Felices in der Pressekonferenz)ist das die eigentliche Schlussfolgerung für Staaten, welche die EMRK unterschrieben haben.
Und unter dieser Erkenntnis war das Verhör illegal, weil den Verdächtigen nicht in ihren Rechten aufgeklärt wurden. Prinzipiell hatte das Massei schon für die späteres schriftliche Aussage richtig gesehen, er hätte es aber auch schon für die erste Aussage entsprechend feststellen müssen. Was hatte sich auch zwischen der Aussage 1 und der Aussage 2 groß verändert? Nichts, die Beamten wussten ja nach ihrer eigenen Aussage schon alles vorher, damit war die Unterscheidung zwischen Aussage 1 und 2 in seinen rechtlichen Folgen willkürlich.
Darüber, dass Hellmann dies nicht korrigiert hat, kann man spekulieren, interessant ist aber, dass er feststellt, dass diese Aussge unter unmenschlichen Druck zustande gekommen ist. Stellt letztendlich ein Verstoß gegen EMRK Artikel 3 fest, was ein absolutes Verwertungsverbot zur Folge hätte, sprich er liefert einen Grund, dass dieser Teil des Urteils nicht haltbar sein darf, gleich mit.
Ich persönlich glaube daher, dass im Verfahren unter Hellman hier u.U. die Geschworenen dem 100%igen Freispruch ein Strich durch die Rechnung gemacht haben.
Das oberste Gericht hat letztendlich den Verstoß bestätigt und zusätzlich der ganzen Sache noch die Krone aufgesetzt und hat behauptet, dass Frau Knox aus einem zivilen Land käme, und man daher niemand zu Unrecht beschuldigen darf. Eine Verhöhnung für alle Opfer, die durch Verstöße gegen EMRK Artikel 3 zu Aussagen gezwungen oder beeinflusst wurden. Damit ist vorprogrammiert, dass der EGMR dies zur Entscheidung annehmen wird (davon gehe ich m ittlerweile aus, da andernfalls schon eine Ablehnung vorliegen würde).